Thema & Aktuelles

  • Ein System ist nur so gut, wie die Ergebnisse, die es produziert. Und dem Wahlsystem für die Zulassung der Anwaltschaft am BGH muss man leider diagnostizieren, dass die Ergebnisse „Monokultur“ und „Überalterung“ heißen und einem Rechtsstaat nicht gut zu Gesicht stehen.

  • Soziale Medien werden heutzutage nicht nur zur Unterhaltung, sondern auch zur Information über Waren und Dienstleistungen genutzt. Demnach ist es nur konsequent, dass sich auch die Anwaltschaft vermehrt in den sozialen Medien präsentiert, um potenzielle Mandanten zu erreichen.

Berliner Anwaltsverein

  • Es sollte kein verengter Blick auf die Möglichkeiten einer digitalen Justiz durch ChatGPT und KI erfolgen. Alles, was dazu dient, Prozesse effizienter und effektiver zu machen, sollte in Betracht gezogen werden.

  • Der Einsatz von künstlicher Intelligenz und algorithmischen Systemen in der Justiz ist derzeit in aller Munde. Wer heute fortschrittlich sein will, fordert deren Einsatz.

In eigener Sache

Das anwaltliche Dasein

Das Berliner Anwaltsblatt hat seit Jahren einmal im Jahr für ein Heft das Thema anwaltliches Dasein. Der Begriff ist äußerst umfassend gemeint. Mit diesem Artikel soll dazu eingeladen werden, dieses Thema mit eigenen Artikeln der Kolleginnen und Kollegen, Leserbriefen bzw. Diskussionen zu befördern. mehr lesen

Veranstaltungen

  • Künstliche Intelligenz (EU-AI-Act), aktuelles und internationales Zwangsvollstreckungsrecht, ESG factors: neue Herausforderungen für das Bankensystem, Cyber-Angriffe und Versicherungsrecht, internationaler Erbfall und das Europäische Nachlasszeugnis.

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Kanzlei & Reno

  • Das Versorgungswerk erhält – anders als die Deutsche Rentenversicherung – keine staatlichen Zuschüsse aus Steuermitteln; es erbringt die Leistungen ausschließlich aus den von den Mitgliedern geleisteten Beiträgen und den daraus erwirtschafteten Erträgen.

  • Das Versorgungswerk bietet seinen Mitgliedern nicht nur eine leistungsstarke Altersvorsorge, sondern gewährt „ohne gesetzliche Verpflichtung und soweit kein anderer Kostenträger einsteht“ zudem auch Zuschüsse zu den Kosten von Rehabilitationsmaßnahmen.

  • Spätestens seit der Entscheidung des BAG1 wurde und wird im öffentlichen „anwaltlichen Leben“ verstärkt versucht zu begründen bzw. dafür zu kämpfen, dass diese Rechtsprechung zur Aufzeichnungspflicht geleisteter Arbeitszeiten für anwaltliche Beschäftigte in Anwaltskanzleien „überhaupt nicht passe“.

Heft 04 | 2024 | 73. Jahrgang