100 Jahre Frauen in der Justiz

Eine stadthistorische Spurensuche mit „Frauentouren“.

Am 1. Juli 1922 beschloss der Reichstag, Frauen zur Justiz zuzulassen – laut Protokoll „ohne Widerspruch“. Deutscher Richterbund und Deutscher Anwaltsverein hatten sich allerdings noch kurz davor auf ihren Jahrestagungen mit 205:5 bzw. 42:22 dagegen ausgesprochen. Erstaunlich ist, dass diese Voten im Reichstag keine Rolle spielten. Seine 32 weiblichen Abgeordneten, die alle den Antrag auf Zulassung von Frauen als Richterinnen, Staatsanwältinnen und Rechtsanwältinnen unterstützten, hatten offenbar in ihren Fraktionen dafür gesorgt, dass Widerspruch zumindest öffentlich unterblieb.

Claudia von Gélieu | Dipl. Politologin | Forschung und Vermittlung zur Frauengeschichte | www.frauentouren.de

„Alle Juristinnen, die heute im Amt sind – bis zur höchsten Bundesrichterin – haben ihre Stellung der so viel verspotteten ‚Frauenbewegung‘ zu verdanken“, schreibt Marie-Elisabeth Lüders in ihren Memoiren. Die als Abgeordnete an dem Zustandekommen des einmütigen Beschlusses des Reichstags Beteiligte war 1908 die erste ordentliche Jurastudentin an der Berliner Universität gewesen.
Nicht nur den Einzug von Frauen in die Justiz, auch die Voraussetzungen hierfür hatten Frauenbewegungen durchgesetzt – den Zugang von Frauen zu Abitur und Studium, Politik und Parlamenten und die Verankerung des Gleichberechtigungsgrundsatzes in der Weimarer Verfassung.

SCHLEPPENDE PRAXIS

Die stadthistorische Spurensuche mit „Frauentouren“ zum hundertjährigen Jubiläum begann im Kleistpark am Berliner Kammergericht.
Diese oberste Institution der Berliner Gerichtsbarkeit bekam erstmals 1990 mit Gisela Knobloch eine Präsidentin. Ihre Nachfolgerin war 2001 Monika Nöhre, die dieses Amt bis 2015 innehatte. Seit 2018 wird die Berliner Staatsanwaltschaft von Margarete Koppers geleitet. Die erste Generalstaatsanwältin hat ihren Dienstsitz ebenfalls im Kammergericht.
Eine Referendarin des Kammergerichts lieferte in ihrer Dissertation erste Statistiken zu Frauen in juristischen juristischen Berufen. Vera Lowitsch zählte in ihrer Dissertation „Die Frau als Richterin“ 1929 in ganz Deutschland mehr als tausend Jurastudentinnen und exakt 120 Referendarinnen, in Berlin unter den rund 3000 Anwälten acht Frauen und zehn Gerichtsassessorinnen, also Richterinnen auf Probe. Nach einer 1930 für den Reichstag erhobenen Statistik gab es deutschlandweit vier Richterinnen im Amt und keine einzige Staatsanwältin.

VORBEHALTE GEGEN JURISTINNEN

Dieser schleppende Einzug von Frauen in die Justiz ist Beleg für die anhaltenden Widerstände von Männern in der Justiz, deren Ängste vor der weiblichen Konkurrenz mit der Zulassung von Frauen noch wuchs und deren Vorbehalte damit keineswegs ausgeräumt waren. Frauen galten weiterhin als zu emotional und unvernünftig für juristische Schlussfolgerungen und Rechtsprechung. Es fehle ihnen die nötige Autorität, sie müssten vor kriminellen Abgründen geschützt werden, und Männern sei es nicht zumutbar, von einer Frau verurteilt zu werden, hieß es weiter.

RÜCKSCHLAG UNTER DER NS-DIKTATUR

Aus antisemitischen und politischen Motiven wurden schon am Beginn der NS-Diktatur 1933 Juristinnen, wie ihre männlichen Kollegen auch, entlassen oder ihnen ihre Zulassung als Rechtsanwältinnen entzogen. Ein geschlechtsspezifisches Verbot von Richterinnen und Staatsanwältinnen und der Neuzulassung von Anwältinnen erging 1936.

EINE DER ERSTEN RECHTSANWÄLTINNEN

An Margarete Berent erinnert in der Goltzstraße in Schöneberg eine Gedenktafel. Initiiert wurde sie von der jüdischen Frauenorganisation Betabara und dem Deutschen Juristinnenbund. Dessen Vorgängerorganisation hatte Margarete Berent zusammen mit Marie Munk und Marie Raschke und anderen Juristinnen 1914 ins Leben gerufen, um gegen den Ausschluss von Frauen aus der Justiz vorzugehen.
Nachdem Margarete Berent 1919 als erste Frau in Preußen das Erste juristische Staatsexamen hatte ablegen dürfen, hatte sie in einer Petition ihre Zulassung zum Referendariat, zum Zweiten Staatsexamen und allen juristischen Berufen gefordert. Diese Eingabe fand breite Unterstützung in der Frauenbewegung und bildete die Grundlage für den Antrag im Reichstag, der im Juli 1922 beschlossen wurde.
Vorschläge zu Familienrechtsänderungen, die Margarte Berent in ihrer Dissertation über „Die Zugewinngemeinschaft der Ehegatten“ und in einem Entwurf, den sie 1921 im Auftrag des Bundes Deutscher Frauenvereine gemein sam mit Marie Munk verfasste, entwickelt hatte, wurden erst mit den Familienrechtsreformen in den 1950er- und 1970er-Jahren in der BRD umgesetzt.

„Vorschläge zu Familienrechtsänderungen von 1921 wurden erst mit den Familienrechtsreformen in den 1950er- und 1970er- Jahren in der BRD umgesetzt“

In der Goltzstraße hatte Berent ab 1925 als eine der ersten Rechtsanwältinnen eine Kanzlei betrieben, bis ihr 1933 als Jüdin die Zulassung entzogen wurde und sie ins Exil gehen musste.

EINE DER WENIGEN RICHTERINNEN

Marie Munk war die erste Frau in Preußen, die 1911 in Rechtswissenschaften promovierte und 1924 als Assessorin im Justizministerium eingestellt, aber aus finanziellen Gründen gleich wieder entlassen wurde. Zunächst betrieb auch sie eine eigene Kanzlei, ehe sie 1930 als Richterin auf Lebenszeit am Landgericht Berlin ernannt wurde. 1933 als Jüdin abgesetzt, emigrierte sie 1936. An ihrem letzten Berliner Wohnsitz in der Auguste- Viktoria-Straße hat der Juristinnenbund auch für Marie Munk eine Gedenktafel anbringen lassen. Bei der Frauentour wurde ihre Biografie am Pestalozzi-Fröbel-Haus und der ehemaligen Sozialen Frauenschule von Alice Salomon vorgestellt, wo Marie Munk sich zunächst als Kindergärtnerin hatte ausbilden lassen und gearbeitet hat. Aufgrund ihrer dabei gewonnenen beruflichen Erfahrungen setzte sich Munk als Juristin besonders für die Gleichstellung nichtehelicher Kinder ein. Unterhaltszahlungen, die häufig am Verweis auf „Mehrverkehr“ der Mutter vor Gericht scheiterten, sollten nach Munk alle in Frage kommenden Väter anteilig leisten.

DAS BGB ALS MOTIV FÜRS JURASTUDIUM

Die frauendiskriminierenden Bestimmungen des BGB sind das bekannteste Motiv von Frauen für ein Studium der Rechtswissenschaften zu einer Zeit, als sie noch keine Aussicht auf Berufsausübung in der Justiz hatten. Durch die Aneignung juristischer Fachkenntnisse hofften sie, die Debatte um das BGB mitgestalten und Frauen zumindest beraten zu können. Vorbild war dabei die erste europäische Juristin, die Schweizerin Emilie Kempin- Spyri, die vom Bund Deutscher Frauenvereine Anfang der 1890er-Jahre im Kampf gegen das BGB um Hilfe gebeten worden war.

„Durch die Aneignung juristischer Fachkenntnisse hofften sie, die Debatte um das BGB mitgestalten und Frauen zumindest beraten zu können“

Die beiden ersten Berliner Juristinnen, Anita Augspurg und Marie Raschke, gehörten zum radikalen Flügel der bürgerlichen Frauenbewegung. Augspurg immatrikulierte sich 1893 an der Uni Zürich, die damals als Einzige in ganz Europa Frauen zum Hochschulstudium zuließ. Raschke nutzte ab dem Wintersemester 1896/97 den neuen Sonderstatus als Gasthörerin an der Berliner Universität, den die Führerin der Frauenbildungsbewegung und Lehrerin Helene Lange mit der Einrichtung der ersten Gymnasialkurse für Frauen und deren Zulassung zu externen Hochschulprüfungen in Preußen erreicht hatte.
Die Entmündigung von Frauen durch das BGB haben Juristinnen und millionenfacher Frauenprotest nicht verhindert. Doch Emilie Kempin-Spyri gab ein Jahr nach seiner Verabschiedung 1896 ein „Rechtsbrevier für deutsche Ehefrauen“ heraus, in dem sie erklärte: „Du brauchst Dich der Entscheidung Deines Ehemannes nicht zu fügen, wenn er sein Recht missbraucht“. Und ihr Rechtsberatungsbüro Unter den Linden gewährte ebenso juristischen Beistand wie die von Marie Raschke ebenfalls in Berlin eingerichtete „Centralstelle für Rechtsschutz“. Das war der Beginn einer breiten Frauenrechtsschutzbewegung mit Beratungsstellen überall in Deutschland. Sie empfahlen Frauen zum Beispiel, zur Sicherung ihres Selbstbestimmungsrechts Eheverträge abzuschließen.

NACH 1945

Am Amtsgericht Schöneberg war Erna Proskauer vor ihrer Entlassung als Jüdin 1933 als Assessorin tätig gewesen. Anders als Berent und Munk kehrte sie aus dem Exil zurück. Ihre Klage auf Gehaltsnachzahlung und Einstellung als Richterin wurde mit der Begründung abgewiesen, dass sie nach dem „Doppelverdienerparagraphen“ der Weimarer Republik als Ehefrau keine Chance auf eine Lebenszeitstelle gehabt hätte.

„Erstmals gab es auch Frauen in der Strafjustiz“

Erstmals gab es nun auch Frauen in der Strafjustiz. 1945 wurde Hilde Benjamin, der als Kommunistin 1933 ihre Zulassung als Rechtsanwältin entzogen worden war, als erste Staatsanwältin in Berlin von der russischen Kommandantur eingesetzt. Als erste Vorsitzende Richterin an einer Strafkammer in Berlin (West) wurde 1952 Marion Yorck von Wartenberg berufen. Sie hatte ihre bei der Heirat 1930 abgebrochene juristische Laufbahn nach der Hinrichtung des Ehemannes durch das NS-Regime wieder aufgenommen.
Beide sind heute umstritten, die eine wegen ihrer parteipolitischen Prozessführung im Auftrag der SED, die andere wegen ihres besonders rigiden Vorgehens bei § 175. Benjamin hatte aber auch maßgeblichen Anteil an der Erhöhung des Frauenanteils in der DDR-Justiz sowie der Entkriminalisierung von Homosexualität und Abtreibung im DDR-Strafrecht.
Im Nordsternhaus hielt mit Jutta Limbach 1989 Berlins erste Justizsenatorin Einzug. 1972 war sie die erste Juraprofessorin an der FU Berlin und 1994 wurde sie die erste Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts. Wie viele Juristinnen vor ihr hat sie sich in allen ihren Ämtern für mehr Gleichberechtigung von Frauen engagiert. Der Rundgang „100 Jahre Frauen in der Justiz“ kann für Gruppen gebucht werden über frauentouren@t-online.de

Exklusiv für Mitglieder | Heft 03/2023 | 72. Jahrgang