Berliner Anwaltsverein

  • „Die Berliner Anwaltschaft ist gut beraten, ihre Mandanten darauf hinzuweisen, künftig in Bauverträge eine Gerichtsstandsklausel zugunsten des Commercial Court oder der Commercial Chambers aufzunehmen.“
    Über die gesetzlichen Grundlagen, die Zuständigkeiten und die verfahrensrechtlichen Besonderheiten hat der Verfasser in der Ausgabe 11/2025 des BAB ausführlich berichtet. Die nachfolgende Darstellung konzentriert sich daher auf die ersten praktischen Erfahrungen nach einem Jahr.