• Ein System ist nur so gut, wie die Ergebnisse, die es produziert. Und dem Wahlsystem für die Zulassung der Anwaltschaft am BGH muss man leider diagnostizieren, dass die Ergebnisse „Monokultur“ und „Überalterung“ heißen und einem Rechtsstaat nicht gut zu Gesicht stehen.

  • Soziale Medien werden heutzutage nicht nur zur Unterhaltung, sondern auch zur Information über Waren und Dienstleistungen genutzt. Demnach ist es nur konsequent, dass sich auch die Anwaltschaft vermehrt in den sozialen Medien präsentiert, um potenzielle Mandanten zu erreichen.

  • Das Berliner Anwaltsblatt hat seit Jahren einmal im Jahr für ein Heft das Thema anwaltliches Dasein. Der Begriff ist äußerst umfassend gemeint. Mit diesem Artikel soll dazu eingeladen werden, dieses Thema mit eigenen Artikeln der Kolleginnen und Kollegen, Leserbriefen bzw. Diskussionen zu befördern.