Die zentrale Botschaft für Arbeitgeber: KI ist zu kontrollieren – sonst herrscht sie unkontrolliert.
„Prompt Engineering hat viel mehr mit juristischem Denken zu tun, als man auf den ersten Blick meint“
„Der EU AI Act, die Datenschutz-Grundverordnung, die föderale Struktur der Bundesrepublik und auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen begrenzen die Handlungsspielräume“
Berliner Anwaltsverein & Aktuelles
„Die Berliner Anwaltschaft ist gut beraten, ihre Mandanten darauf hinzuweisen, künftig in Bauverträge eine Gerichtsstandsklausel zugunsten des Commercial Court oder der Commercial Chambers aufzunehmen.“
Über die gesetzlichen Grundlagen, die Zuständigkeiten und die verfahrensrechtlichen Besonderheiten hat der Verfasser in der Ausgabe 11/2025 des BAB ausführlich berichtet. Die nachfolgende Darstellung konzentriert sich daher auf die ersten praktischen Erfahrungen nach einem Jahr.
„An den Schalthebeln des DAV sitzen im Ehrenamt mehrheitlich ,Boomer‘, geboren in den 1960er-Jahren“
Wissen
„Entscheidend ist nicht, ob KI eingesetzt wird – entscheidend ist, ob ihr Einfluss nachvollziehbar bleibt“
„Außenwirtschaftsrecht und Geopolitik haben in den Vorstandsetagen nicht nur Einzug gehalten, sondern dort auch einen festen Platz eingenommen“
Forum
Das 7. IWR-Camp hat eindrucksvoll gezeigt, wie wertvoll interaktive Formate zu Soft-Skill-Themen für die anwaltliche Fortbildung sein können. Durch aktives Üben, unmittelbares Feedback und gezielte Selbstre exion wurde deutlich, dass überzeugende Kommunikation erlernbar ist – und im internationalen Wirtschaftsrecht zu den entscheidenden Erfolgsfaktoren zählt.
Personalia
Der Kongress ist, wie ich einleitend sagte, Weltkongress des Rechts. Und das bezieht alle Professionen und Richtungen, alle Länder ein. Wir freuen uns über jeden, der kommt, ob nur zu dem Praktiker-Workshop oder zum gesamten Kongress.
Kanzlei & Reno
Die unterschätzte Doppelrolle von Anwält:innen als Personal Brand und Markenbotschafter:in der Kanzlei Ob auf LinkedIn, bei Fachveranstaltungen oder im Mandantengespräch: Wer als Anwältin oder Anwalt mit der eigenen Expertise sowie als Persönlichkeit in Erscheinung tritt, repräsentiert unweigerlich auch die Kanzlei – die eigene oder die, für die er oder sie tätig ist.
Auch wenn zugegebenermaßen die Gehälter in sog. Großkanzleien wohl regelmäßig erheblich über dem Durchschnitt liegen dürften und also das Angebot lautet „Geld gegen Freizeit“, bedarf es des Gesundheitsschutzes und deshalb der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften (auch) für die hier besprochene Personengruppe – unabhängig davon, ob in großer oder kleiner Kanzlei. Sollte es von diesen Vorschriften Ausnahmen geben, müsste der Gesetzgeber dies konkret regeln – was er, m. E. zu Recht, bisher nicht getan hat.











