Bei tollem Wetter streiften ein paar kühlende Sommerregentropfen das Fest und die Stimmung war wirklich super! Ich freue mich sehr, dass rund 60 Teilnehmende unser Treffen zu einem der herausragenden Events im Jahresprogramm des Berliner Anwaltsvereins und der Berliner Anwaltschaft machen. Wir feiern den 75. Jahrgang und blicken zurück auf die Erstausgabe von April 1927. Ich bedanke mich für das Lob und die Glückwünsche zum 10-jährigen Jubiläum der Übernahme der Redaktionsleitung.
„Wer vom Status quo profitiert, hat wenig Interesse an Veränderung. Wozu Disruption, Fortschritt, Wandel, wenn es für mich funktioniert? Hier beginnt der Innovationsstau. Im Alltag zeigt sich das an überhörten Perspektiven, verdrängten Störgefühlen und Ideen, die als unrealistisch ad acta gelegt werden.“
Das AGG ist für alle von Diskriminierung Betroffenen von unschätzbarem Wert. Das AGG-Hopping in dieser Form droht jedoch, antidiskriminierungsrechtliche Bemühungen insgesamt zu unterwandern, solange einzelne Akteure das Antidiskriminierungsrecht zur eigenen Vermögensvermehrung missbrauchen. Diesem Missbrauch gilt es beherzt entgegenzutreten – nur so bleibt das AGG auch nach zwanzig Jahren eine Erfolgsstory.
„In der Zukunft werden die Unternehmen sich mehr und mehr mit solchen Sicherheitsbedenken und daraus resultierender Beendigung des Arbeitsverhältnisses beschäftigen müssen. Man kann nur hoffen, dass die Richter beim Arbeitsgericht dazu geschult werden und einen eigenen „Spürsinn“ entwickeln.“
„In Deutschland lag der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen im Jahr 2025 bei 16 Prozent. Die bis zum 7. Juni dieses Jahres umzusetzende Richtlinie (EU) 2023/970 (Entgelttransparenzrichtlinie – kurz ETRL) soll diese Entgeltlücke schließen. Durch die ETRL soll erreicht werden, dass Arbeitgeber ein Entgeltsystem zur beruflichen Einstufung aufgrund geschlechtsneutraler Kriterien festlegen“
Berliner Anwaltsverein & Aktuelles
„All dies wirkt wie eine Sonderjustiz gegen arme Menschen, ohne anwaltliche Begleitung und unter Einschränkungen der üblichen Verfahrensrechte (insbesondere erhebliche Einschränkung des Unmittelbarkeitsprinzips, etwa erhebliche Erweiterung der Verlesungsmöglichkeiten sowie faktische Abschaffung des Beweisantragsrechts).“
„Wir erlebten einen spannenden Vormittag mit interessierten SchülerInnen, denen wir eine Anwaltskanzlei aus Sicht einer Rechtsanwaltsfachangestellten, einer Rechtsanwältin und eines wissenschaftlichen Mitarbeiters mit erstem juristischem Staatsexamen vorstellen durften.“
Forum & Personalia
„Die freien Berufe werden in den kommenden Jahren weiter unter Druck geraten. Wir müssen zusammenstehen, uns regelmäßig austauschen und gemeinsame Antworten auf große Fragen finden. Die Resonanz der Teilnehmenden: Vernetzung macht Spaß, ist in der heutigen Zeit unverzichtbar und uns verbindet mehr, als man vermuten würde.“
Der Podcast heißt „Erbrecht im Gespräch – Kurze(s) Update“. Für den zerb Verlag spreche ich mit Autorinnen und Autoren von aktuellen Werken zu Themen aus deren Veröffentlichungen.
„Ich bin schon lange Mitglied im DAV und seit Anfang des Jahres auch offiziell Mitglied im FORUM Junge Anwaltschaft. Nachdem ich dort bereits im vergangenen Jahr öfter einmal reingeschnuppert hatte, konnte ich bereits enorm von diesem tollen Netzwerk profitieren: Dort habe ich Philip und Birkan kennengelernt und darüber hinaus viele hilfreiche Kontakte knüpfen können.“
Kanzlei & Reno
„Der Vormund muss wach sein, die Gesetze kennen und wie ein Löwe das Kind bewachen. […] Sie sollten dem Kind Leichtigkeit mitgeben, weil das Leben ist sowieso anstrengend genug. Das Ehrenamt ist eine Tätigkeit, die den Kindern in relevanten Fragen des Lebens das Gefühl vermitteln kann, wirklich wichtig zu sein.“
„Der anwaltlich vertretene Zugang zum Recht für mittellose Rechtsuchende im Sozialrecht ist nicht gefährdet – er ist nahezu nicht mehr existent. Die Sozialverbände können die Lücke nicht schließen. So suchen die Rechtsuchenden verzweifelt nach anderen Lösungen und die, die mit KI umgehen können, ersetzen die Anwaltschaft durch die KI.“
„Das System, das Nachwuchs hervorbringen sollte, verwechselt noch immer Herkunft mit Begabung. Eine Reform der juristischen Ausbildung ist deshalb nicht nur eine bildungspolitische Debatte, sondern auch eine Frage der Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates.“














