„Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags einer Immobilie, die einer in Russland niedergelassenen juristischen Person gehört, verstößt nicht gegen Bestimmungen des Russland-Embargos“
„Zwingende Gründe des Allgemeininteresses rechtfertigen das Fremdbesitzverbot; Erfordernis der Loyalität des Rechtsanwalts“
„Das Urteil betrifft Privatpersonen sowie Unternehmer und sollte auch Social-Media-Plattformen zu denken geben“
Lizenzgebühren für die Nutzung digitaler Infrastruktur können als entgeltliche Mandatsvermittlung berufsrechtlich verboten und nichtig sein (BGH vom 18. April 2024 – IX ZR 89/23)