Landgericht Berlin – Der Kläger begehrt die Rückzahlung von Spieleinsätzen beim Online-Glücksspiel, welche er im Zeitraum vom 21.04.2017 bis zum 05.05.2020 an die Beklagte überwies abzüglich der mit diesen Einsätzen erspielten Gewinnausschüttungen.