Spätestens seit der Entscheidung des BAG1 wurde und wird im öffentlichen „anwaltlichen Leben“ verstärkt versucht zu begründen bzw. dafür zu kämpfen, dass diese Rechtsprechung zur Aufzeichnungspflicht geleisteter Arbeitszeiten für anwaltliche Beschäftigte in Anwaltskanzleien „überhaupt nicht passe“.
Kanzlei & RenoR2024-04-01T09:22:38+02:00