33. Anwältinnenkonferenz in München

7.–9. Dezember 2022 unter dem Motto „100 Jahre Anwältinnen“

Die Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen begann mit einem fulminanten Festabend im Münchener Künstlerhaus anlässlich des 100-jährigen Jubiläums der in München als erste Anwältin zugelassenen Dr. Maria Otto. Diese hat lange gegen die Widerstände in der Justiz gekämpft, um erst das Referendariat und dann die Zulassung zur Anwaltschaft für sich zu erstreiten.

Ulrike Silbermann | Rechtsanwältin | Fachanwältin für Familien- und Verkehrsrecht | Advocatae Groppler Silbermann
Paneldiskussion im Justizpalast in München
Der Geschäftsführenden-Ausschuss, der bis zum 9.12.22 im Amt war
Teilnehmende der Paneldiskussion

VON DER MIGRATION ZUR BEDROHUNG VON ANWÄLTINNEN WELTWEIT – WAS KÖNNEN WIR TUN?

Geprägt von dieser Aufbruchstimmung ganz im Geiste Dr. Maria Ottos war auch die Anwältinnenkonferenz, die nach der Begrüßung durch die Vorsitzende der ARGE Anwältinnen mit einem Vortrag von Maria Kalin über die Flucht an den europäischen Außengrenzen berichtete. Kern des Vortrags war, dass es den vor Unrecht in ihren Heimatländern Flüchtenden und nun Rechtsuchenden vielerorts auch vor den Gerichten schwer gemacht wird, Recht zu erhalten. Der Kampf der Anwaltschaft gegen stereotype Entscheidungen der Behörden ist geprägt davon, den Einzelfall sichtbar zu machen und Gerichten den Einzelfall näherzubringen. Es wurde von der Vortragenden eindrücklich dargestellt, dass die Willkür der Behörden Stilblüten treibt und es Aufgabe der anwaltlichen Vertretung ist, die Rechte der Geflüchteten auf rechtliches Gehör durchzusetzen.

„Bedrohung von Anwältinnen in Deutschland und weltweit – Was können wir tun?“

Nach diesem aufwühlenden Vortrag wurde die Veranstaltung mit einer Podiumsdiskussion zum Thema „Bedrohung von Anwältinnen in Deutschland und weltweit – Was können wir tun?“ fortgesetzt. Teilnehmende waren die Maria-Otto-Preisträgerinnen Dr. Margarete Gräfin von Galen und Jasmina Prpić (Anwältinnen ohne Grenzen e.V.) sowie der Vizepräsident des DAV Stefan von Raumer und aus Istanbul die türkische Kollegin Hürrem Sönmez. Moderiert wurde die Paneldiskussion von der Journalistin Annette Wilmes.
Während Stefan von Raumer und Margarete von Galen über die Arbeit des CCBE (Europäische Anwaltsorganisation) berichteten und die Situation der Anwaltschaft nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan schilderten und betonten, dass andere europäische Länder, z.B. Frankreich, die Einreise von Anwälten und Anwältinnen ohne bürokratische Hindernisse mit Hilfe der örtlichen Rechtsanwaltskammern veranlassen konnten, gab es eine solche Unterstützung in Deutschland leider nicht. Durch die Unterstützung der Rechtsanwaltskammer in Paris konnte der Präsident der afghanischen Rechtsanwaltskammer nach Paris fliehen.
Die Rechtsanwältin Hürrem Sönmez, die auch Angeklagte in den Gazi-Prozessen vertritt, schilderte zunächst, wie sie sich dem Strafrecht zuwandte und zur Strafverteidigerin wurde. Sie berichtete über ihre eigenen Ängste, persönlich wegen der Verteidigung Einzelner strafrechtlich verfolgt zu werden. Die Anwaltschaft steht unter Generalverdacht der Regierung. Sie weiß um ihr persönliches Risiko, sieht sich aber verpflichtet, Menschen zu verteidigen. Sie hob die große Bedeutung derartiger Veranstaltungen hervor, um Aufmerksamkeit auf gefährdete Anwältinnen und Anwälte zu lenken und diese damit zu schützen. Dies sei für sie auch eine Antwort auf die Frage, was man gegen die Bedrohung von Anwältinnen und Anwälten tun kann.
Die als Rechtsbeistand tätige Jasmina Prpić lenkte die Aufmerksamkeit der Zuhörenden auf den Umstand, dass Anwältinnen, die aus anderen Ländern nach Deutschland fliehen, in Deutschland keine Zulassung erwirken können, auch wenn wie in ihrem Fall diese Länder später über einen EU-Beitritt Kolleginnen und Kollegen ermöglichen, eine Zulassung in Deutschland zu erwirken. Für sie ist dies nicht möglich, da sie nicht in einem EU-Beitrittsgebiet zugelassen ist, obwohl sie dieselbe Qualifikation wie ihre früheren Kolleginnen hat.
In einem Schlussbeitrag schlug Dr. Margarete Gräfin von Galen vor, zur Sichtbarmachung der Bedrohung von Anwältinnen und Anwälten weltweit ein Symbol ähnlich der roten Schleife für die Aidshilfe ins Leben zu rufen, um die Solidarität der Anwaltschaft untereinander zu fördern und die Aufmerksamkeit auf die Bedrohungen der Anwältinnen und Anwälte zu lenken. Dieser Vorschlag fand großen Anklang und wird von der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen weiterverfolgt werden.

„HATE AID“, GESCHLECHTSSPEZIFISCHE DISKRIMINIERUNG IM NETZ

Nach dem politisch geprägten Vormittagsprogramm ging es mit „Hasskriminalität im Netz“ weiter. Die vortragende Rechtsanwältin Josephine Ballon ist bei der gemeinnützigen Organisation „Hate Aid“ tätig und berichtete von ihrer Arbeit, z.B. von dem Erfolg der Politikerin Renate Künast gegen die gegen sie gerichteten Beleidigungen im Netz, der von „Hate Aid“ mit begleitet worden ist. Ziel ist es, Beleidigungen, geschlechtsspezifische Gewalt und Hassmails im Netz zu unterbinden und Betroffenen zu helfen, dagegen vorzugehen.

„Ziel ist es, Beleidigungen, geschlechtsspezifische Gewalt und Hassmails im Netz zu unterbinden und Betroffenen zu helfen, dagegen vorzugehen“

Der Vortrag sensibilisierte die Zuhörenden, künftig genau auszuwählen, was wo gesagt wird und wie auf Beleidigungen und Hassmails reagiert werden soll. Man solle sich aber bewusstwerden, dass das sogenannte „Silencing“, die Angst vor Angriffen, die dazu führt, sich nicht zu beteiligen, auch ein großes Problem ist. Dies bedeutet eine persönliche Einschränkung, die die Meinungsfreiheit beschneidet. Gerade deshalb ist es notwendig, dass die Hasskriminalität im Netz konsequent geahndet wird. Wer Hilfe braucht, kann sich an die Organisation „Hate Aid“ wenden.

NEUES VOM ABSTAMMUNGSRECHT

Den Abschluss an diesem ersten Tag bildete ein Exkurs ins Familienrecht und die Ungerechtigkeiten im Abstammungsrecht. Kern des Beitrags war, warum der „rechtliche Vater“, der nur deshalb Vater wird, weil er mit der Mutter verheiratet ist, durch die Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe nicht auch eine „Frau“ sein kann. Diese Frage wird früher oder später das Bundesverfassungsgericht oder der EuGH zu klären haben. Der Kollegin Lucy Chebout, die sich diesem Thema angenommen hat, wurde von den Anwesenden viel Erfolg für die Durchsetzung der Gleichstellung in diesem Bereich gewünscht, was sicher noch einen langen Atem erfordert.
Der Abend wurde zünftig zum Netzwerken untereinander im Tegernseer Tal-Bräuhaus genutzt.

DIE WAHL DES NEUEN GESCHÄFTSFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Am Freitag begann der Tag mit der Mitgliederversammlung und der Wahl des Geschäftsführenden Ausschusses (GfA) der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV. Nicht wieder zur Wahl traten Karoline Fritz, die sich nun vor allem ihrer neuen Tätigkeit als Vorsitzende des Passauer Anwaltsvereins widmet, und Lisa Schopp, die bisher das Mentoringprogramm der Anwältinnen betreut hat, an. Beiden ausgeschiedenen Kolleginnen gilt der Dank der Arbeitsgemeinschaft für ihr Engagement. Gewählt wurden alle anderen Mitglieder des bisherigen GfA sowie die neuen Mitglieder Sonja Neitzel und Irene Voerste.
Weil die Tagung in München stattfand und ein bayrischer Vormittag gern mit einem Weißwurstfrühstück eingeleitet wird, durfte dieser Programmpunkt nach der Mitgliederversammlung auch bei den Anwältinnen nicht fehlen.

GENDERLEICHT ODER GENDERSCHWER?

So gestärkt ging es um die sprachliche Gleichstellung und Sichtbarmachung von Frauen. Der Vortrag unter dem Titel „Genderleicht – Wie gestalte ich meine Schriftsätze gendergerecht?“ wurde von der Journalistin und Juristin Christine Olderdissen gehalten. Er trug maßgeblich dazu bei, Missverständnisse bei der Verwendung des „Gendersternchens“ und dem angeblichen „Genderwahn“ aufzuräumen. Sie erläuterte, dass wir, als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, selbstverständlich mit Sprache umgehen und die Interessen der Mandantschaft vertreten, die aus unterschiedlichsten Menschen besteht, die eine angemessene Anrede verdienen. Beispielhaft stellte sie dar, wie einfach es ist, Texte zu gendern, wenn man einige Regeln befolgt. Dann führt die gendergerechte Sprache auch nicht zu einer schlechteren Lesbarkeit. Erfreulich war, dass auch Zuhörende, die dem Gendern zuvor kritisch gegenüberstanden, sogleich nach dem Vortrag das Buch von Christine Olderdissen „Genderleicht“ mit wertvollen Hilfestellungen zur gendergerechten Sprache erwarben, um künftig die Sprache als Mittel der Gleichstellung einzusetzen.
In diesen Kontext passte dann auch der Schlussvortrag von Pia Löffler, die sich mit dem Thema der Präsentation und Vermarktung der Anwältinnen im Internet auseinandersetzte. Das Fazit des Vortrags war, dass persönliche Stärken auch bei der Gestaltung der Homepage eine Rolle spielen müssen und besonderen Wert auf professionelle Fotos gelegt werden sollte. Die Professionalität der Anwältinnen sollte sich auch in der Professionalität der Website widerspiegeln.
Nach diesem Vortrag endete die Anwältinnenkonferenz und alle Teilnehmenden waren sich einig, dass es eine gelungene und zum Nachdenken anregende 33. Anwältinnenkonferenz war. Die nächste Anwältinnenkonferenz wird im Rahmen des Deutschen Anwaltstages stattfinden, die darauffolgende Herbsttagung vom 7.–9. September 2023 in Köln.

Exklusiv für Mitglieder | Heft 03/2023 | 72. Jahrgang