Arbeitsrecht im Wandel? Impulse für die Zukunft des Arbeitsrechts
Zwischen Tarifbindung, Arbeitszeitautonomie und der menschlichen Seite der Transformation
DAS ARBEITSRECHT ALS RAHMEN UND SPIEGEL DER ARBEITSWELT
Am 6. Mai 2026 versammelte der Arbeitskreis Arbeitsrecht (AK ArbR) im Berliner Anwaltsverein Kolleginnen und Kollegen sowie eine interessierte Hörerschaft zu einer Debatte, die den Kern unserer aktuellen wirtschaftlichen Transformation berührt. Unter dem Titel „Arbeitsrecht im Wandel? Impuls für die Zukunft des Arbeitsrechts“ gab Jan Dieren, Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales (SPD), interessante Einblicke in die rechtspolitischen Weichenstellungen der aktuellen Legislaturperiode.

Christian Meeser | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht | zertifizierter Mediator (Univ.) und Wirtschaftsmediator (DAA) | Sprecher des Arbeitskreises Arbeitsrecht im BAV
Dierens Kernthese ist dabei so simpel wie fundamental: Arbeit ist die Voraussetzung für das menschliche Leben und die gesellschaftliche Entwicklung. Das Arbeitsrecht hinkt dabei naturgemäß der Realität hinterher, fungiert jedoch gleichzeitig als gestaltender Rahmen. In einer Zeit, in der die digitale Transformation und der Einsatz künstlicher Intelligenz oft technokratisch diskutiert werden, mahnte Dieren an, die „menschliche Seite“ dieses Wandels nicht aus den Augen zu verlieren.
VOM FORDISMUS ZUR SELBSTORGANISATION: EIN PARADIGMENWECHSEL
Die historische Betrachtung des Arbeitsrechts ist geprägt vom Bild der „fordistischen Fabrik“. In Charlie Chaplins „Modern Times“ gab das Fließband den Takt vor: Der Mensch war ein Rädchen im Getriebe, dessen Handlungsspielraum technisch determiniert war. Dieses „Zerrbild“, so Dieren, präge das Arbeitsrecht in weiten Teilen bis heute. Doch die Realität in modernen Unternehmen – vom Startup bis zum Bergbau – habe sich längst umgekehrt.
Moderne Produktivität speist sich nicht mehr aus dem Gehorsam gegenüber starren Anweisungen, sondern aus der Fähigkeit der Beschäftigten, ihre Arbeit selbst zu organisieren. Dieren verwies hierbei auf die „Rangmethode“ im Kohlebergbau als frühes Beispiel für autonome Arbeitsgestaltung. Heute sei kein Unternehmen mehr wettbewerbsfähig, das lediglich „Dienst nach Vorschrift“ verlange.
„Die Technik gibt nicht mehr den Takt vor. Die Menschen organisieren ihre Arbeit heute selbst“
Dieser Wandel hin zur Subjektivierung von Arbeit bedeutet, dass die Unterschiedlichkeit der Menschen – ihre individuellen Fähigkeiten und Perspektiven – nicht mehr als Störfaktor, sondern als Produktivitätspotenzial begriffen wird. Dies schafft jedoch neue Konfliktlinien, die das Arbeitsrecht adressieren muss, insbesondere im Bereich der Arbeitszeit.
DIE ARBEITSZEITDEBATTE: FLEXIBILITÄT ALS ZWEISCHNEIDIGES SCHWERT
Ein zentrales Thema der Diskussion war die Zukunft des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Dieren setzte sich kritisch mit Forderungen aus dem konservativen Lager auseinander, das Arbeitszeitgesetz drastisch zu lockern oder gar abzuschaffen. Er warnte vor einer gefährlichen Erwartungshaltung: Viele Beschäftigte assoziieren Flexibilisierung mit individueller Freiheit – etwa der Möglichkeit, die Arbeit für private Erledigungen zu unterbrechen und später fortzusetzen.
Juristisch betrachtet würde ein Wegfall der gesetzlichen Höchstgrenzen jedoch nicht automatisch zu mehr Souveränität der Arbeitnehmer*innen führen. Ohne die Schutzplanken des ArbZG fiele die Gestaltung der Arbeitszeit zurück in das „billige Ermessen“ der Arbeitgeber gemäß § 106 Gewerbeordnung (GewO), so Dieren.
Dieren betonte, dass die starre Zehn-Stunden-Grenze derzeit oft als Schutzschild dient. Beschäftigte können „freiwillig“ länger arbeiten, um Projekte abzuschließen, wissen aber, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf Abbruch haben. Fiele diese Grenze, würde aus dem „Können“ schnell ein „Müssen“. Der Konflikt zwischen der betrieblichen Anforderung („Das muss heute fertig werden“) und privaten Bedürfnissen („Ich muss die Kinder abholen“) würde sich massiv zuungunsten der Beschäftigten verschieben, da Arbeitgeber bei Verweigerung leichter zu arbeitsrechtlichen Sanktionen greifen könnten.
TARIFTREUEGESETZ: EIN LEVEL PLAYING FIELD FÜR DEN WETTBEWERB
Ein weiterer Schwerpunkt des Abends war das geplante Bundestariftreuegesetz. Angesichts einer sinkenden Tarifbindung in Deutschland – von ehemals 80 Prozent in den 1990er-Jahren auf aktuell unter 50 Prozent – sieht Dieren dringenden Handlungsbedarf. Die Bundesrepublik hat sich auf EU-Ebene dazu verpflichtet, eine Tarifbindung von 80 Prozent anzustreben.
Dieren räumte ein, dass das Gesetz allein den Sinkflug nicht umkehren werde, es solle jedoch den „Abwärtstrend stoppen“. Das Kernproblem im aktuellen Vergaberecht sei, dass Unternehmen, die faire Tariflöhne zahlen, bei öffentlichen Ausschreibungen oft einen Wettbewerbsnachteil haben, da das Wirtschaftlichkeitsprinzip häufig das günstigste Angebot bevorteilt.
Das Tariftreuegesetz zielt darauf ab, ein „Level Playing Field“ zu schaffen. Öffentliche Aufträge sollen künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, während der Auftragsausführung Löhne zu zahlen, die in der jeweiligen Branche tariflich üblich sind.
„Tariftreue schafft ein Level Playing Field, damit faire Löhne kein Wettbewerbsnachteil mehr sind“
Dieren konterte die Kritik der Wirtschaftsverbände mit einem interessanten ökonomischen Argument: Im Grunde handele es sich um eine Form der Subventionierung seriöser Unternehmen. Da alle Bieter die höheren Lohnkosten einkalkulieren können, steigen die Angebotspreise, die letztlich vom Staat getragen werden. Damit fließt öffentliches Geld direkt in die Taschen der Beschäftigten, statt den Unterbietungswettbewerb zu befeuern, so Dieren.
VOLLZUGSDEFIZITE UND POLITISCHE KOMPROMISSE
Kritisch hinterfragt wurde in der Diskussion die praktische Umsetzung und Kontrolle des Gesetzes. Mit nur acht geplanten Stellen in der neuen „Prüfstelle Bundestariftreue“ scheint der Kontrolldruck gering. Dieren gab offen zu, dass dies das Ergebnis zäher Kabinettsverhandlungen gewesen sei und er sich eine stärkere Ausstattung gewünscht hätte.
Dennoch sieht er im Gesetz „Zähne“:
- Zertifizierungslösungen: Unternehmen mit bestehenden Tarifverträgen können sich unbürokratisch zertifizieren lassen.
- Klagbare Ansprüche: Beschäftigte erhalten einen direkten Anspruch auf den Tariftreuelohn, was einen individuellen wirtschaftlichen Anreiz zur Durchsetzung schafft.
- Ausschluss von Vergaben: Bei Verstößen droht der Ausschluss von künftigen öffentlichen Aufträgen – ein hohes Risiko für spezialisierte Dienstleister.
Ein Wermutstropfen bleibt die Ausklammerung reiner Lieferaufträge. In der aktuellen Koalition konnte nur ein Kompromiss erzielt werden, der Dienstleistungen umfasst, aber Warenlieferungen außen vor lässt. Dies führt in der Praxis zu Abgrenzungsschwierigkeiten, etwa wenn eine Lieferung auch Installationsleistungen beinhaltet.
FAZIT UND AUSBLICK
Das Arbeitsrecht der Zukunft muss den Spagat zwischen dem Schutzbedürfnis der Beschäftigten und der notwendigen Flexibilität einer agilen Arbeitswelt meistern. Jan Dieren verdeutlichte, dass die SPD-Fraktion hierbei vor allem die Souveränität der Arbeitnehmer*innen stärken will, statt das Direktionsrecht der Arbeitgeber einseitig auszuweiten.
Die Diskussion im Plenum des Abends machte deutlich: Ob beim Arbeitszeitgesetz oder beim Tariftreuegesetz – der rechtliche Rahmen ist stets das Ergebnis gesellschaftlicher Auseinandersetzungen. Für die anwaltliche Praxis bedeutet dies, sich auf eine zunehmende Verrechtlichung von Flexibilitätswünschen einerseits und eine strengere Bindung an soziale Standards bei öffentlicher Finanzierung andererseits einzustellen. Der Wandel im Arbeitsrecht ist kein mathematisches Ergebnis technologischer Entwicklung, sondern eine bewusste politische Gestaltung, die den Menschen wieder ins Zentrum rücken will.

