Hidden Curriculum
Wenn die ungeschriebenen Anforderungen über den Erfolg entscheiden
Das Jurastudium wirbt mit dem Versprechen einer vermeintlichen Voraussetzungslosigkeit. Anders als Medizin oder Physik verlangt Jura keine fachlichen Vorkenntnisse. Der Anspruch ist dennoch hoch. Das Studium soll gründliche Kenntnisse des Rechts, seiner systematischen Zusammenhänge und der juristischen Methodik vermitteln, gemessen an der Befähigung zum Richteramt


Kossiwa Didiane Avokpo | Volljuristin mit Schwerpunkt im Völkerrecht | Mitglied des Afro-Deutschen Jurist:innen e. V.
Ivy Yeboah | Studentin der Rechtswissenschaften | Frau Yeboah ist Mitglied des Afro-Deutschen Jurist:innen e.V.
Wer das Studium beginnt, merkt jedoch schnell: Voraussetzungslos ist hier wenig. Niemand verlangt Paragraphenkenntnis am ersten Tag. Stillschweigend wird jedoch erwartet, dass Studierende die juristische Welt bereits kennen, ihre Sprache sprechen, ihre ungeschriebenen Regeln verstehen und ja nicht zu politisch sind.
Diese unausgesprochenen Erwartungen bilden das sogenannte Hidden Curriculum in der juristischen Ausbildung. Es prägt, wie man „richtig” denken, sprechen, aussehen und sich verhalten soll.
JENSEITS DER PRÜFUNGSORDNUNG
Der Begriff „Hidden Curriculum“ wurde 1968 von P. W. Jackson in seinem Buch „Life in Classrooms“ geprägt. Er beschreibt die Gesamtheit ungeschriebener Regeln, institutioneller Erwartungen und sozialer Normen, die vermittelt werden, ohne ausdrücklich Teil des Lehrplans zu sein. Gerade diese Diskrepanz zwischen formalen und tatsächlichen Anforderungen beeinflusst maßgeblich den Erfolg der Studierenden.1Rossouw, N., & Frick, L. (2023): A conceptual framework for uncovering the hidden curriculum in private higher education, S. 6.
Im Folgenden werden einige dieser impliziten Erwartungen der juristischen Ausbildung sowie ihre Folgen diskutiert.
„Du hast wie ein Richter am Bundesverfassungsgericht zu reden und zu schreiben“
An den Universitäten erhalten Studierende allenfalls eine kurze Einführung in den Gutachtenstil. Schon in den ersten Klausuren wird jedoch erwartet, dass sie sich ausdrücken wie Richter:innen mit jahrzehntelanger Berufserfahrung. Es mangelt an Vorlesungen zur juristischen Rhetorik oder an Kursen zur richterlichen Tonalität, wie es sie etwa in Großbritannien als Pflichtfach gibt.2Vgl. University of Cambridge, as an online Pre-arrival course “Legal Skills and Methodology”, https://www.undergraduate.study.cam.ac.uk/courses/law-ba-hons; University of Oxford, “Legal Research Skills”, https://www.law.ox.ac.uk/content/courses; Aberythwyth University, “Legal Skills and Research” https://courses.aber.ac.uk/undergraduate/MM91-law-and-criminology/#modules-september-start–. In der deutschen juristischen Ausbildung wird dieser Aspekt dagegen nur stiefmütterlich behandelt und allenfalls in Zusatzveranstaltungen vermittelt, die neben dem regulären Prüfungsstoff belegt werden müssen.
Im Referendariat setzt sich dieses Muster fort. Wenn Referendar:innen Glück haben, erhalten sie eine Einführung in den Urteilsstil. Oft dauert sie nicht länger als zehn Minuten. Eine systematische Vermittlung des sprachlichen Handwerks findet jedoch auch dort nicht statt.
Verschärft wird das durch eine oft intransparente Bewertungspraxis. Nicht selten bleibt unklar, warum eine Klausur schlecht bewertet wurde. Der Bewertungsmaßstab wechselt mit den Korrektor:innen. An den wenigsten Seitenrändern finden sich Kommentare oder gar konkrete Kritik.
Aus der Lernpsychologie ist bekannt, dass Fehler besonders lernwirksam sind. Das Gehirn merkt sich nicht nur den Fehler, sondern auch die Korrektur und greift beim nächsten Mal schneller auf die richtige Antwort zu.3Oser,Hascher & Spychiger (1999): Lernen aus Fehlern. Den Jurastudierenden wird gerade diese Möglichkeit genommen.
Von (un)möglichen 18 Punkten gelten bereits neun als Türöffner, von der Großkanzlei bis zum Richterdienst. Eine Notenskala, deren obere Hälfte kaum vergeben wird, schafft keine Exzellenz, sie schafft Angst. Die Folgen sind messbar: Rund 60 Prozent der Studierenden zeigen in der Examensvorbereitung zeitweise chronische Stresssymptome.
Zu keinem Zeitpunkt wird diese juristische Sprache als Handwerk gelehrt, sie wird vorausgesetzt. Damit wird sie zum ultimativen, sozialen Filter des Hidden Curriculum. Wer aus einem akademischen oder juristischen Elternhaus kommt, bringt sprachliches Selbstverständnis und den elitären Gestus häufig bereits als unbewusstes Privileg mit.4Grünberger, Michael et al. (2021) : Diversität in Rechtswissenschaft und Rechtspraxis: Ein Essay, S. 30. Wer hingegen als Erstakademiker:in ein Jurastudium beginnt, steht vor einer nur mühsam zu überwindenden Wand: Er oder sie soll ein sprachliches Rollenspiel meistern, dessen Regeln und Drehbuch niemand ausgehändigt hat.
Gefragt sind oft nicht klare, aktive Sätze, sondern verschachtelte Passivkonstruktionen, die Autorität und Objektivität vorgaukeln. Wer schreibt, wie ihm oder ihr der Schnabel gewachsen ist, verliert Punkte. Man lernt, sich hinter Formulierungen wie „Es ist davon auszugehen” oder „Dies begegnet keinen rechtlichen Bedenken” zu verstecken. Was als bloßes „Handwerk“ dargestellt wird, ist in Wahrheit eine soziale Selektion durch die Hintertür.
„Die Annahme, die Rechtsanwendung sei ein neutraler, objektiver Vorgang, ist eine Idealvorstellung“
Es überrascht daher nicht, dass die Rechtswissenschaft im Fächervergleich besonders sozial exklusiv ist. Das bleibt nicht ohne Folgen für das Rechtssystem. Die Annahme, die Rechtsanwendung sei ein neutraler, objektiver Vorgang, ist eine Idealvorstellung. Tatsächlich wird sie unausweichlich von subjektiven und wertenden Präferenzen und Vorverständnissen beeinflusst.5Grünberger, Michael et al. (2021) : Diversität in Rechtswissenschaft und Rechtspraxis: Ein Essay, S. 59. Je homogener die soziale Herkunft derjenigen ist, die das Recht anwenden, desto größer ist die Gefahr, dass sich die Perspektiven im Rechtssystem verengen und bestimmte Lebenserfahrungen unberücksichtigt bleiben.
„Du hast Zeit zu haben“
Ein weiterer Faktor ist die Zeit. Was Jura ausmacht, ist das Selbststudium, manche Professor:innen veranschlagen dafür bis zu 60 Wochenstunden. Der implizite „Ideal Student“ lebt allein für das Fach. Wer diese Zeit aufbringen kann, ist jedoch nicht allein eine Frage des Fleißes, sondern auch der Herkunft. Ein überdurchschnittlicher Anteil der Jurastudierenden stammt aus Akademiker oder Juristenhaushalten.6Deutscher Juristinnenbund (2023): Stellungnahme zur iur.reform-Umfrage, https://www.djb.de/presse/pressemitteilungen/detail/st23-14. Für Studierende aus Nichtakademikerfamilien und/oder mit Migrationshintergrund ist Zeit jedoch oft keine Selbstverständlichkeit. Sie tragen häufig zusätzliche Verantwortung, von der Erwerbsarbeit bis zur Unterstützung ihrer Familien.7Vgl. Stiftung Mercator (2020) :Ursachen des Studienabbruchs bei Studierenden mit Migrationshintergrund.
Diese zusätzliche Verantwortung kann sich in schlechteren Noten niederschlagen, da schlichtweg nicht ausreichend Zeit bleibt, um die Gesamtheit des massiven Prüfungsstoffs zu erlernen. Einige Studierende können dadurch gezwungen sein, länger zu studieren. Für Studierende, die auf Bafög angewiesen sind, kann dies finanzielle Konsequenzen haben und zusätzliche Existenzsorgen auslösen. Im schlimmsten Fall gehen auf diesem Weg viele verloren, die hervorragende Juristen:innen geworden wären, nicht mangels Befähigung, sondern aufgrund der Ausbildungsbedingungen.
Kaum verwunderlich, dass 66 Prozent der Ab solvent:innen das Studium in seiner heutigen Form nicht weiterempfehlen würden – 2022 waren es noch 44 Prozent.
DIE MODERNISIERUNG DER JURISTISCHEN AUSBILDUNG IST EINE ÜBERLEBENSFRAGE FÜR DIE JUSTIZ!
Die Zahlen sind eindeutig. Es gibt immer weniger Studierende, weniger Absolventen:innen und eine Justiz, die bereits heute überlastet ist. Bis 2030 scheiden rund 40 Prozent der Juristen:innen im öffentlichen Dienst aus.8Iurratio-Redaktion (2019): Pensionierungswelle in den Gerichten – Nachwuchs dringend gesucht, https://iurratio.de/journal/pensionierungswellein-den-gerichten-nachwuchs-dringend-gesucht. Wer sie ersetzen soll, ist unklar. Denn das System, das Nachwuchs hervorbringen sollte, verwechselt noch immer Herkunft mit Begabung. Eine Reform der juristischen Ausbildung ist deshalb nicht nur eine bildungspolitische Debatte, sondern auch eine Frage der Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates.
„Das System, das Nachwuchs hervorbringen sollte, verwechselt noch immer Herkunft mit Begabung“
Die Forderung nach einer Reform der juristischen Ausbildung ist fast so alt wie die juristische Ausbildung selbst. Wenn sie dann mal auf dem Tagesordnungspunkt politischer Gespräche steht, kommt es fast immer zu demselben Ergebnis: Eine wirkliche Reform ist von den Entscheidungsträger:innen nicht erwünscht.9Janhsen, Frederik (2024):Ist die juristische Ausbildung wirklich unreformierbar? Eine Untersuchung anhand der ewigen Diskussion um den einheitlichen Pflichtfachstoffkatalog, https://verfassungsblog.de/juraunreformierbar-pflichtfachstoffkatalog/. So zuletzt auch auf der Konferenz der Justizminister:innen im Juni 2026.
Dabei liegen die Reformansätze seit Langem auf dem Tisch: eine Reduktion des Pflichtfachstoffes, eine transparente Benotung bemessen an objektive Maßstäbe, sowie eine Lehre, die die juristische Sprache und Methodik tatsächlich vermittelt, statt sie vorauszusetzen, und die kritisches Denken belohnt, statt es zu begrenzen. Damit ließe sich die juristische Ausbildung erheblich verbessern.
Solange diese Reformen ausbleiben, schadet sich die Justiz und die Anwaltschaft weiterhin selbst.
- 1Rossouw, N., & Frick, L. (2023): A conceptual framework for uncovering the hidden curriculum in private higher education, S. 6. ↩︎
- 2Vgl. University of Cambridge, as an online Pre-arrival course “Legal Skills and Methodology”, https://www.undergraduate.study.cam.ac.uk/courses/law-ba-hons; University of Oxford, “Legal Research Skills”, https://www.law.ox.ac.uk/content/courses; Aberythwyth University, “Legal Skills and Research” https://courses.aber.ac.uk/undergraduate/MM91-law-and-criminology/#modules-september-start–. ↩︎
- 3Oser,Hascher & Spychiger (1999): Lernen aus Fehlern. ↩︎
- 4Grünberger, Michael et al. (2021) : Diversität in Rechtswissenschaft und Rechtspraxis: Ein Essay, S. 30. ↩︎
- 5Grünberger, Michael et al. (2021) : Diversität in Rechtswissenschaft und Rechtspraxis: Ein Essay, S. 59. ↩︎
- 6Deutscher Juristinnenbund (2023): Stellungnahme zur iur.reform-Umfrage, https://www.djb.de/presse/pressemitteilungen/detail/st23-14. ↩︎
- 7Vgl. Stiftung Mercator (2020) :Ursachen des Studienabbruchs bei Studierenden mit Migrationshintergrund. ↩︎
- 8Iurratio-Redaktion (2019): Pensionierungswelle in den Gerichten – Nachwuchs dringend gesucht, https://iurratio.de/journal/pensionierungswellein-den-gerichten-nachwuchs-dringend-gesucht. ↩︎
- 9Janhsen, Frederik (2024):Ist die juristische Ausbildung wirklich unreformierbar? Eine Untersuchung anhand der ewigen Diskussion um den einheitlichen Pflichtfachstoffkatalog, https://verfassungsblog.de/juraunreformierbar-pflichtfachstoffkatalog/. ↩︎

