Schiedsgerichtsbarkeit und NS-Raubgut

Zusammenkunft des Arbeitskreises Mediation

Am Mittwoch, den 3. Juni 2026, fand im Rahmen einer Zusammenkunft des Arbeitskreises Mediation eine Veranstaltung zum Thema „Schiedsgerichtsbarkeit und NSRaubgut“ in den Räumen des Steuerberaterverbandes in der Littenstraße statt.

Beate-Christina Meyer | Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht | Fachanwältin für Sozialrecht und Mediatorin

Jörg Günter Schumacher | Rechtsanwalt und Mediator

Als Referentinnen stellten sich Julia Albrecht, Leitung der Schiedsstelle der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut, sowie Leokadia Melchior und Sinah Koobs, beide Rechtsreferentinnen der Schiedsstelle, vor.

Sie berichteten anschaulich von der Tätigkeit der seit rund sechs Monaten neu eingerichteten Schiedsstelle und gaben Einblicke in deren Aufbau, Aufgaben und Arbeitsweise.

Zunächst wurden die Schiedsstelle, der Ablauf eines Schiedsgerichtsverfahrens sowie die Zusammensetzung und Entscheidungsstruktur des Schiedsgerichts vorgestellt.

Die neue Schiedsgerichtsbarkeit tritt an die Stelle der früheren Beratenden Kommission und soll Rückgabestreitigkeiten über NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut auf einer verbindlicheren und verfahrensmäßig klareren Grundlage behandeln.

Besonders hervorgehoben wurde, dass Betroffene beziehungsweise deren Rechtsnachfolgerinnen und Rechtsnachfolger unter bestimmten Voraussetzungen ein Verfahren auch einseitig anstoßen können, sofern ein sogenanntes stehendes Angebot vorliegt.

Ergänzend erläuterten die Referentinnen den neuen Bewertungsrahmen, der die bisherige Orientierungshilfe ablöst und insbesondere bei lückenhaften Provenienzen Beweiserleichterungen sowie Maßstäbe für gerechte und faire Lösungen vorsieht.

Ein geschichtlicher Exkurs führte von den Anfängen der Restitution nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in West- und Ostdeutschland über die Entwicklungen nach dem Mauerfall bis in die Gegenwart.

„Die Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubs bleibt trotz vieler Fortschritte weiterhin eine zentrale gesellschaftliche, historische und rechtliche Aufgabe“

Dabei wurde deutlich, dass die Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubs trotz vieler Fortschritte weiterhin eine zentrale gesellschaftliche, historische und rechtliche Aufgabe bleibt.

Im Anschluss entwickelte sich im Auditorium, das zu einem großen Teil selbst anwaltlich mit Fragen der Rückübertragung von NS-Raubkunst befasst ist, eine angeregte Diskussion.

Im Mittelpunkt standen dabei die Möglichkeiten der Schiedsstelle, ihre Grenzen sowie Fragen zur praktischen Umsetzbarkeit und Wirkung der Entscheidungen.

Ein ganz herzlicher Dank gilt den Referentinnen für die spannenden Vorträge und Einblicke in die Arbeit der Schiedsstelle, verbunden mit der Hoffnung, dass die neue Schiedsgerichtsbarkeit ihre Kapazitäten wirkungsvoll nutzen kann, um zur Klärung der zahlreichen noch offenen und vielfach bislang unbekannten Fälle von NSRaubkunst beizutragen.

Inzwischen gibt es erste Verfahren vor dem neuen Schiedsgericht.

Rechtsvergleichend bleibt anzumerken, dass jüngst auch in der Schweiz eine ähnliche Schiedsinstitution etabliert wurde.

Nicht zuletzt bleiben für die Zukunft die Folge der neuen Technologien (unter anderem der künstlichen Intelligenz und Rechenzentren) für die Suche nach Raubgütern, das etwaige Wachstum neuer Entdeckungen sowie die eventuelle Zunahme von Verfahren (und Verkäufen bzw. Versteigerungen) abzuwarten.

Offen ist aber das Schicksal des letzten (und überholten) Entwurfes des sogenannten Restitutionsgesetzes (Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut – BT-Drucks. 20/13258 – 20. Wahlperiode, 9.10.2024).

Anfang 2026 kündigte allerdings schon der neue Kulturstaatsminister Wolfram Weimer die Neuregulierung der Restitution von Raubgut insbesondere aus der Zeit des Nationalsozialismus sowie der deutschen Kolonialzeit noch in der laufenden Legislaturperiode – also spätestens bis Anfang 2029 – an.

Wegen weiterer Details wird verwiesen auf die sogenannte Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999 (Neufassung 2025) des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien – sowie die anhängenden Hinweise auf einschlägige Institutionen, Literatur und Rechtsprechung.

Anlage:
https://schiedsgerichtsbarkeit-ns-raubgut.de/de
https://kulturgutverluste.de/
https://www.lostart.de/de/start
https://kur.quotus.org/
https://www.proveana.de/de/start

  • Weller, Das „Schiedsgericht NS-Raubgut“, NJW 2026, 719
  • Weller/Sommer, Internationales Zivilverfahrensrecht, JuS 2026, 112
  • Wasmuth, Neue Schiedsgerichtsbarkeit zur Entscheidung über den Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, NJ 2025, 451
  • Vormbaum, „Zum Unrecht der SED-Diktatur“, JuS 2025, 633
  • Wilske/Schönleber, Schiedsgerichtsbarkeit NW-Raubgut- oder: Restitutionsgesetz durch die prozessuale Hintertür? SchiedsVZ 2025, 53
  • Paas, Zivilrecht im Nationalsozialismus, Jus 2025, 481
  • Zimmermann, Nationalsozialistische Strafgesetze, JuS 2024, 491
  • Hollenders, NS-Raubkunst – Gesetzentwurf für Restitution ist keine Lösung, ZRP 2024, 150
  • Stahl, Kulturrestitution durch Verjährungs- und Ersitzungsform? ZfPW 2024, 21
  • Rentsch, Erinnerungspolitik als Grenze des zivilrechtlichen Eigentumsschutzes, ZUM 2024, 9
  • BT-Drucks. 20/13258, Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgut, 09.10.2024
  • BGH v. 21.7.2023 – V ZR 112/22, BeckRS 2023, 17918 – Eintrag in Lost Art-Datenbank keine Eigentumsbeeinträchtigung
  • Lahausen, Lost Art und actio negatoria – der Verdacht auf Raubkunst und seine öffentliche Dokumentation, NJW 2023, 2396
  • Klose, Zeit und Recht – Zeit schafft Recht – Zeit hindert Recht, NJ 2019, 239
  • Raue, Streitigkeiten im Kunstbereich und Schiedsgerichtsbarkeit – Eine empfehlenswerte Alternative? SchiedsVZ 2019, 1
  • Weller, Kunst und Eigentum: Aktuelle Konflikte, ZUM 2018, 484
  • Kähöer, Vom bleibenden Wert des Eigentums nach der Verjährung des Herausgabeanspruches, NJW 2015, 1041
  • Jerger, Das Auseinanderfallen von Eigentum und Besitz durch Verjährung und seine Konsequenzen am Beispiel der Raubkunst, GWR 2015, 265
  • Raue, Raubkunst und Restitution – Überlegungen aus aktuellemAnlass, GRUR 2015, 1
  • Wasmuth, Aufarbeitung der unter NS-Herrschaft verübten Entziehung von Kunstwerken, NJW 2014, 747
  • Lange/Oehlert, „Schwabinger Kunstfund“ – Erblast des NS-Regimes, ZRP 2014, 86
  • Jackisch, Raubkunst/Beutekunst: Bericht vom Deutschen Kunstsachverständigentag, DS 2014, 35
  • Streck, Gustav Klimt, die Goldene Adele und das Erbrecht, NJW 2012, 1702
  • Kiechle, Kunst und Restitution – Zu einigen Aspekten des rechtlichen Umgangs mit Kunst und des künstlerischen Umgangs mit Recht, NJW 2011, 725
  • Kiechle, Kunst und Restitution – Zu einigen Aspekten des rechtlichen Umgangs mit Kunst und des künstlerischen Umgangs mit Recht, NJOZ 2011, 193
  • Wikipedia, Adele Bloch-Bauer I (Bildnis)

Heft 10 | 2026 | 75. Jahrgang