Interview mit Pauline Schönbach

Kolleginnen und Kollegen berichten aus Ihrem Berufsleben

1. Frau Schönbach, bitte stellen Sie sich unseren Leserinnen und Lesern kurz vor.

Mein Name ist Pauline Schönbach. Als Rechtsanwältin und Mediatorin berate ich bei Tegtmeier & Partner Rechtsanwälte und Notare in Berlin schwerpunktmäßig im Erb- und Familienrecht. Studium und Referendariat habe ich ebenfalls in Berlin absolviert.

Angélique Semmler | Redaktion Berliner Anwaltsblattl

2. Sie sind seit diesem Jahr als Rechtsanwältin tätig. Wie haben Sie den Übergang vom Referendariat in die anwaltliche Praxis erlebt – und was hat Sie in den ersten Monaten besonders überrascht?

Der Übergang vom Referendariat in die anwaltliche Praxis fiel mir relativ leicht, weil ich schon während des Studiums in verschiedenen Kanzleien mitgearbeitet und früh Verantwortung übernommen habe. Überraschend – im positivsten Sinne – war, wie stark anwaltliche Arbeit von Kommunikation, Erwartungsmanagement und pragmatischen Entscheidungen geprägt ist. Mandant:innen wünschen selten abstrakte Dogmatik, sondern klare Strategien, belastbare Zwischenschritte und verlässliche Erreichbarkeit. Besonders reizvoll finde ich, dass erfolgreiche anwaltliche Arbeit nicht nur in der „richtigen“ Rechtsauffassung liegt, sondern in der Fähigkeit, Prioritäten zu setzen, Risiken transparent zu machen und einen Alternativplan parat zu haben. „Mandant:innen wünschen selten abstrakte Dogmatik, sondern klare Strategien, belastbare Zwischenschritte und verlässliche Erreichbarkeit“

3. Gab es einen konkreten Moment im Studium oder Referendariat, in dem Sie gemerkt haben: Erbrecht ist genau mein Rechtsgebiet?

Der Funke sprang während eines Praktikums bei Tegtmeier & Partner über. Dort durfte ich erleben, wie stark Erbrecht Lebensnähe, Struktur und Gestaltung verbindet. Die Herausforderung besteht darin, aus vielen Puzzleteilen – familiäre Historie, Vermögensstruktur, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen – eine konfliktfeste Regelung zu bauen. Dass man mit sauberer Vorbereitung Streit vermeiden kann, hat mich überzeugt. Gleichzeitig bietet das Erbrecht – etwa bei selbst entworfenen, auslegungsbedürftigen Testamenten oder lückenhafter Nachlassplanung – Raum für kreative Lösungen. Diese Mischung aus Akribie, Empathie und Gestaltungsspielraum entspricht meiner Arbeitsweise.

4. Gerade im Erbrecht kann es schnell emotional werden. Wie schaffen Sie es, eine professionelle Distanz zu wahren und gleichzeitig die nötige Empathie für Ihre Mandant:innen in Trauer- oder Konfliktsituationen aufzubringen?

Kern ist ein klar strukturierter Mandatsbeginn: Auftrags- und Zielklärung, Transparenz über Kosten, realistische Zeitplanung und ein konkreter „Fahrplan“. So entsteht Vertrauen und professionelle Distanz. Empathie bedeutet für mich nicht, Partei in familiären Konflikten zu ergreifen, sondern zuzuhören, Spannungen zu erkennen und sie in rechtlich bearbeitbare Themen zu überführen. Als Mediatorin arbeite ich mit Techniken wie Perspektivwechsel, Interessenklärung und neutralen Zusammenfassungen. Vertraulichkeit, Dokumentation und klare Sprache sind für mich die Anker, damit am Ende nicht nur ein rechtlich tragfähiges Ergebnis steht, sondern auch ein für alle Seiten verständlicher Weg dorthin.

„Empathie bedeutet für mich nicht, Partei in familiären Konflikten zu ergreifen, sondern zuzuhören, Spannungen zu erkennen und sie in rechtlich bearbeitbare Themen zu überführen“

5. Der Wandel unserer Gesellschaft (Stichworte: Patchwork- Familien, „digitaler Nachlass“) stellt klassische erbrechtliche Institute vor neue Probleme. Wo sehen Sie den dringendsten gesetzgeberischen Handlungsbedarf und welche Themen werden Ihrer Einschätzung nach die Gerichte künftig besonders beschäftigen?

In Patchwork‑Familien kollidieren häufig Versorgungswünsche des Partners mit Pflichtteilsrechten der Kinder. Rechtssicher sind u. a. Pflichtteils(teil)verzichte, Vor‑/ Nacherbschaft und Testamentsvollstreckung. Streitpotenzial sehe ich vor allem bei Pflichtteilsergänzung nach lebzeitigen Zuwendungen.

KI-Tools können die Vorbereitung erbrechtlicher Gestaltungen sinnvoll unterstützen, wenn sie sachkundig eingesetzt werden. Ohne fundierte Kenntnisse der juristischen Fallstricke stoßen sie jedoch schnell an ihre Grenzen. Ich gehe daher davon aus, dass Gerichte künftig häufiger über Testamente zu entscheiden haben werden, die ganz oder teilweise mithilfe von KI erstellt wurden. Mein Fazit lautet deshalb: KI kann eine wertvolle Unterstützung bei der Vorbereitung sein, ersetzt aber keine individuelle rechtliche Beratung und Gestaltung.

6. Der Berufsalltag unterscheidet sich oft deutlich von der universitären Ausbildung. Welche Unterschiede zwischen der universitären Ausbildung und der anwaltlichen Praxis sind Ihnen besonders aufgefallen? Sollte sich die juristische Ausbildung in bestimmten Punkten verändern?

Die Universität ist stark dogmatisch; Mandantenkommunikation, Gebühren-/Kostenrecht, Schriftsatzpraxis und digitale Workflows kommen zu kurz. Mehr praxisnahe Übungen, Hospitationen und bewertete Praxisleistungen wären sinnvoll; trotz früher Berufstätigkeit war der Sitzungsdienst bei der Staatsanwaltschaft im Referendariat für mich ein Sprung ins kalte Wasser.

7. Wie wichtig ist es aus Ihrer Sicht, sich als junge Anwältin auch außerhalb der klassischen Kanzleiarbeit sichtbar zu machen – etwa über LinkedIn oder andere Netzwerke?

Sichtbarkeit über die eigene Kanzlei hinaus ist für mich ein wichtiger Bestandteil anwaltlicher Tätigkeit. Das Forum Junge Anwaltschaft hat mir dabei wertvolle Impulse und einen bereichernden fachlichen Austausch ermöglicht. LinkedIn nutze ich gezielt zum Networking. Ebenso wichtig ist mir der regelmäßige Austausch mit Kolleg:innen. Denn Empfehlungen entstehen zumeist aus gewachsenen Beziehungen und einem vertrauensvollen, kollegialen Miteinander.

8. Welche Rolle spielen digitale Tools und künstliche Intelligenz bereits heute in Ihrem anwaltlichen Alltag – und wo sehen Sie Chancen oder auch Grenzen für den Einsatz im Erbrecht?

Ich nutze KI für Recherche, Strukturierung, Checklisten und Wissensmanagement; sie beschleunigt Routinen, ersetzt aber keine anwaltliche Prüfung. Im Erbrecht sehe ich Nutzen bei Dokumentenanalyse und der Erstellung von Nachlassverzeichnissen, Grenzen bei Datenqualität und Kontext — daher habe ich kürzlich ein Seminar zum KI-Einsatz besucht, um Best Practices verantwortungsvoll einzubinden.

9. Wie erleben Sie persönlich die Vereinbarkeit von anspruchsvoller anwaltlicher Tätigkeit und Privatleben im Alltag?

Ich setze auf klare Prioritäten, fokussierte Arbeitsblöcke und realistische Zusagen. Feste Auszeiten – Sport, Familie, Freund:innen – sind für mich nicht verhandelbar, weil sie langfristige Leistungsfähigkeit sichern. Ein offener Umgang mit Verfügbarkeiten hilft: Mandant:innen schätzen Klarheit, wann sie mit Rückmeldung rechnen können, mehr als ständige Erreichbarkeit ohne substanziellen Fortschritt.

10. Sind Sie Mitglied eines örtlichen Anwaltsvereins und/ oder einer Arbeitsgemeinschaft im Deutschen Anwaltverein – und wenn ja oder nein: aus welchen Gründen?

Unmittelbar nach meiner Zulassung habe ich den Fokus zunächst auf den Mandatsaufbau gelegt; eine Mitgliedschaft im örtlichen Anwaltsverein oder in einer DAV-Arbeitsgemeinschaft habe ich daher bislang nicht begründet. Perspektivisch sehe ich darin klare Vorteile – von strukturierter Fortbildung über kollegialen Austausch und praxistaugliche Leitfäden bis hin zu einer starken Standesvertretung. Aufgrund meiner Ausrichtung bieten sich insbesondere die Arbeitsgemeinschaften Erbrecht und Familienrecht an. Wichtig ist mir, dass eine Mitgliedschaft echten Mehrwert bringt; deshalb prüfe ich die Angebote sorgfältig und plane den Beitritt im Anschluss an den Start des Fachanwaltskurses.

11. Wie bewerten Sie den Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung? Dringend notwendig oder Nice-to-have?

Die Fachanwaltsbezeichnung ist kein Must-have, aber im Erbrecht ein starkes Qualitätssignal. Sie schafft Vertrauen, verpflichtet zu Fortbildung und hilft, in komplexen Konstellationen strukturiert vorzugehen. Ich beginne im September den Fachanwaltskurs – auch, um mein Wissen systematisch zu ordnen und neue Impulse aus Rechtsprechung und Literatur aufzunehmen.

12. Welchen Rat hätten Sie selbst gern zu Beginn Ihrer anwaltlichen Tätigkeit bekommen?

Früh Netzwerke und Mentoring suchen; Kostenrecht und Fristenmanagement ernst nehmen; eigene Qualitätsstandards definieren und Grenzen klar kommunizieren. Nicht Perfektion entscheidet, sondern Struktur: saubere Aktennotizen, priorisierte To‑do‑Listen, verlässliche Rückrufe, nachvollziehbare Schriftsätze. Fehlervermeidung ist Teamarbeit – Checklisten und Vier‑Augen‑Prinzip wirken Wunder. Hab Mut, mit Mandant:innen offen über Chancen, Risiken und Alternativen zu sprechen; das schafft Vertrauen und vermeidet Überraschungen. Transparente Kommunikation ist das A und O.

13. Was möchten Sie den Leserinnen und Lesern des BAB zum Schluss noch mit auf den Weg geben?

Regeln Sie Ihren Nachlass rechtzeitig – das schafft Klarheit und Frieden. Ein gutes Testament, eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung nehmen Angehörigen Last und sichern den eigenen Willen ab. Wer frühzeitig spricht, spart später oft Streit und Kosten.

Vielen Dank für das Interview, Frau Schönbach!

Heft 10 | 2026 | 75. Jahrgang