CSDDD: Vom Anspruch zum Kompromiss
Was Deutschland und Frankreich schon zeigen
Die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, kurz CSDDD, trat am 25. Juli 2024 in Kraft. Als „Meilenstein“ für den Menschenrechtsschutz wurde sie gefeiert. Seit dem ersten Entwurf hat sich jedoch einiges geändert. Am 26. Februar 2026 wurde die überarbeitende Richtlinie (EU) 2026/470 veröffentlicht, 20 Tage später trat sie in Kraft.1Europäische Kommission, CSDDD-Themenseite (Stand 2026). Kritik kommt seitdem von Menschenrechtlern ebenso wie aus der Wirtschaft, nur mit entgegengesetzten Vorzeichen.

Ivy Yeboah | Studentin der Rechtswissenschaften | Frau Yeboah ist Mitglied des Afro-Deutschen Jurist:innen e.V.
„WIE IM LOI DE VIGILANCE UND IM LIEFERKETTENGESETZ“
Deutschland und Frankreich geben dabei schon jetzt eine Orientierung. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt seit 2023, das französische Loi de Vigilance bereits seit 2017, beide mit einer Schwelle von 5000 Beschäftigten, die nun auch die überarbeitete CSDDD übernimmt.2Kolev-Schaefer/Neligan, IW-Kurzbericht Nr. 103/2025. An ihnen lässt sich ablesen, wie sich eine solche Regulierung in der Praxis auswirkt. Seit Einführung des deutschen Gesetzes sanken die deutschen Importe aus den am wenigsten entwickelten Volkswirtschaften um rund 18 Prozent, unter anderem bei Bekleidung aus Bangladesch und Myanmar.3Kolev-Schaefer/Neligan, IW-Kurzbericht Nr. 103/2025. Nur 11,7 Prozent der befragten Unternehmen sahen laut einer Umfrage einen Resilienzgewinn durch die Regulierung, für 44,6 Prozent überwog der Aufwand; jedes zweite Unternehmen ist zumindest mittelbar als Zulieferer betroffen.4Kolev-Schaefer/Neligan, IW-Kurzbericht Nr. 103/2025. Rund ein Fünftel der mittelbar verpflichteten Unternehmen hat den Rückzug aus bestimmten Märkten nach eigenen Angaben bereits umgesetzt oder plant dies.5Kolev-Schaefer/Neligan, IW-Kurzbericht Nr. 103/2025.
„Seit Einführung des deutschen Gesetzes sanken die deutschen Importe aus den am wenigsten entwickelten Volkswirtschaften um rund 18 Prozent“
In Frankreich zeigte eine in der Studie zitierte Untersuchung zu den Human-Rights-Scores großer Unternehmen nach Einführung des Loi de Vigilance zwar eine Verbesserung, unklar blieb jedoch, ob diese auf bessere Bedingungen bei bestehenden Zulieferern zurückgeht oder darauf, dass Unternehmen verstärkt auf Länder mit ohnehin höheren Standards auswichen.
„BETTER ACCESS TO JUSTICE FOR VICTIMS“
Der ursprüngliche Anspruch der Richtlinie war weitreichend. Nach den Erwägungsgründen sollten Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in der eigenen Geschäftstätigkeit, bei Tochterunternehmen und entlang der gesamten Wertschöpfungskette ermitteln, verhindern und beheben. Erfasst werden sollten ursprünglich Unternehmen ab 1000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Jahresumsatz. Kernstück war eine EU-weit harmonisierte zivilrechtliche Haftung: Betroffene sollten nach dem Recht ihres eigenen Staates klagen können, unabhängig vom Sitz des verantwortlichen Unternehmens. Die Kommission selbst bewarb dies als „better access to justice for victims“. Für Unternehmen versprach die Richtlinie umgekehrt einen einheitlichen Rechtsrahmen und Rechtssicherheit im Binnenmarkt, für Entwicklungsländer bessere Standards und gezielte Unterstützung. Durchgesetzt werden sollten die Pflichten über nationale Aufsichtsbehörden, koordiniert durch ein neu geschaffenes europäisches Netzwerk der Aufsichtsbehörden.6Europäische Kommission, CSDDD-Themenseite (Stand 2026).
„OHNE DIE POLITISCHEN ZIELE ZU UNTERGRABEN“
Nach dem Draghi-Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit der EU stellte die Kommission im Februar 2025 das sogenannte Omnibus-Paket vor. Der Schwellenwert stieg auf 5000 Beschäftigte und 1,5 Milliarden Euro Umsatz, nur noch rund 30 Prozent der zuvor erfassten Unternehmen fallen unter die neue Schwelle.7Kaltenborn/Rahn, Verfassungsblog v. 22.10.2025 Die Prüfpflicht beschränkt sich künftig auf den eigenen Geschäftsbereich, Tochterunternehmen und direkte Geschäftspartner, sogenannte „Tier 1“-Beziehungen; ein vollständiges Mapping der Lieferkette ist nicht mehr nötig.
„Nur noch rund 30 Prozent der zuvor erfassten Unternehmen fallen unter die neue Schwelle“
Kritiker verweisen darauf, dass die größten Risiken für Menschenrechte und Umwelt regelmäßig auf den ersten Stufen der Kette liegen, etwa beim Rohstoffabbau – also gerade dort, wo bei der neuen Tier-1-Grenze die Prüfpflicht endet.8Kaltenborn/Rahn, Verfassungsblog v. 22.10.2025. Die EU-weit harmonisierte zivilrechtliche Haftung entfiel, sie wird künftig national geregelt.9Europäische Kommission, CSDDD-Themenseite (Stand 2026). Auch die Pflicht der Mitgliedstaaten, Gewerkschaften und NGOs, Klagebefugnis einzuräumen, wurde gestrichen.
Arbeitgeberverbände wie die BDA befürworten diesen Schritt: Eine EU-weite Sonderhaftung neben nationalem Recht schaffe Doppelstrukturen und Anreize für uneinheitliche Umsetzung.10BDA, Stellungnahme Omnibus-I-Paket v. 20.5.2025. Die Umsetzungsfrist verschob sich zunächst per „Stop-the-Clock“-Richtlinie um ein Jahr, im Zuge der endgültigen Einigung dann bis Juli 2028; angewendet wird die Richtlinie ab Juli 2029.11Europäische Kommission, CSDDD-Themenseite (Stand 2026).
WAS VON DEN BERICHTSPFLICHTEN ERHOFFT WURDE
Besonders aufschlussreich ist der Umgang mit den Berichtspflichten. Sie sollten ursprünglich Transparenz schaffen: Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen, informierte Entscheidungen für Investor und Zivilgesellschaft und einen Selbstprüfmechanismus, der Unternehmen zwingt, die eigene Lieferkette systematisch zu durchleuchten, statt nur im Streitfall zu reagieren. Das Deutsche Institut für Menschenrechte bewertete die Berichtspflicht zwar als nachrangig gegenüber den materiellen Sorgfaltspflichten wie Prävention und Abhilfe, eine vollständige Abschaffung hielt es dennoch für nicht gerechtfertigt.12Kaltenborn/Rahn, Verfassungsblog v. 22.10.2025. In Deutschland kam es genau dazu: Die Bundesregierung strich die Berichtspflicht des LkSG im September 2025 vorab, noch vor der eigentlichen CSDDD-Umsetzung, und beschränkte Sanktionen auf schwerwiegende Verstöße.13Kaltenborn/Rahn, Verfassungsblog v. 22.10.2025. Ein Gesetzentwurf zur Ablösung des LkSG durch ein Gesetz über internationale Unternehmensverantwortung ist angekündigt.14Kaltenborn/Rahn, Verfassungsblog v. 22.10.2025. Auf EU-Ebene sorgt zusätzlich die CSRDReform für eine deutliche Reduzierung der berichtspflichtigen Unternehmen; eine allgemeine Bestandsaufnahme ersetzt das vollständige Mapping.15Kolev-Schaefer/Neligan, IW-Kurzbericht Nr. 103/2025.
FAZIT / AUSBLICK
Die Erfahrungen aus Deutschland und Frankreich legen nahe, dass handelsverlagernde Effekte bei dieser Art von Regulierung real sind, unabhängig vom genauen Zuschnitt der Pflichten. Ob die stark verkleinerte CSDDD, mit nur noch einem Drittel der ursprünglich erfassten Unternehmen, ähnliche Effekte in geringerem Umfang zeigt oder ob der reduzierte Anwendungsbereich sie gerade deshalb abmildert, ist offen. Die Kritik verläuft seither entlang zweier Linien: Menschenrechtsorganisationen sehen im eingeschränkten Anwendungsbereich einen möglichen Verstoß gegen das völkerrechtliche Rückschrittsverbot aus dem UN-Sozialpakt, wonach ein Absenken erreichter Schutzstandards einer besonderen Rechtfertigung bedarf.16Kaltenborn/Rahn, Verfassungsblog v. 22.10.2025. Arbeitgeberverbände wie die BDA halten dagegen auch die verbliebenen Haftungsregelungen für verzichtbar.17BDA, Stellungnahme Omnibus-I-Paket v. 20.5.2025 Ob die Richtlinie in ihrer jetzigen Form ihren ursprünglichen Zweck noch erfüllen kann, entscheidet sich damit erst mit der nationalen Umsetzung 2028.
- 1Europäische Kommission, CSDDD-Themenseite (Stand 2026). ↩︎
- 2Kolev-Schaefer/Neligan, IW-Kurzbericht Nr. 103/2025. ↩︎
- 3Kolev-Schaefer/Neligan, IW-Kurzbericht Nr. 103/2025. ↩︎
- 4Kolev-Schaefer/Neligan, IW-Kurzbericht Nr. 103/2025. ↩︎
- 5Kolev-Schaefer/Neligan, IW-Kurzbericht Nr. 103/2025. ↩︎
- 6Europäische Kommission, CSDDD-Themenseite (Stand 2026). ↩︎
- 7Kaltenborn/Rahn, Verfassungsblog v. 22.10.2025 ↩︎
- 8Kaltenborn/Rahn, Verfassungsblog v. 22.10.2025. ↩︎
- 9Europäische Kommission, CSDDD-Themenseite (Stand 2026). ↩︎
- 10BDA, Stellungnahme Omnibus-I-Paket v. 20.5.2025. ↩︎
- 11Europäische Kommission, CSDDD-Themenseite (Stand 2026). ↩︎
- 12Kaltenborn/Rahn, Verfassungsblog v. 22.10.2025. ↩︎
- 13Kaltenborn/Rahn, Verfassungsblog v. 22.10.2025. ↩︎
- 14Kaltenborn/Rahn, Verfassungsblog v. 22.10.2025. ↩︎
- 15Kolev-Schaefer/Neligan, IW-Kurzbericht Nr. 103/2025. ↩︎
- 16Kaltenborn/Rahn, Verfassungsblog v. 22.10.2025. ↩︎
- 17BDA, Stellungnahme Omnibus-I-Paket v. 20.5.2025 ↩︎

