Akte kompakt
Akteneinsicht in der Welt des elektronischen Rechtsverkehrs
Bereits seit dem 1. Januar 2010 ist der Elektronische Rechtsverkehr (ERV) in der Berliner Justiz eröffnet. Voraussetzung für eine elektronische Akteneinsicht ist die elektronische Aktenführung bei Gericht. Seit Ende 2025 arbeiten das Arbeitsgericht Berlin und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit elektronischen Akten. Verfahrensbeteiligte können auf Antrag beim zuständigen Gericht über das Akteneinsichtsportal Einsicht in die elektronische Gerichtsakte nehmen.

Ilona Cosack | Fachbuchautorin | Referentin | beA-Bloggerin und Inhaberin der ABC AnwaltsBeratung Cosack | Fachberatung für Rechtsanwälte und Notare | https://bea-abc.de
1. AKTENEINSICHTSPORTAL
Die Justiz hat ein zentrales, länderübergreifend konzipiertes Akteneinsichtsportal (AEP) unter der URL https://www.akteneinsichtsportal.de/ zur Verfügung gestellt. Es gibt verschiedene Wege, um elektronische Akteneinsicht zu erhalten.
Über das AEP wählt man den Verzeichnisdienst aus: Anwälte wählen den SAFE-Verzeichnisdienst der BRAK (beA-Postfächer), Steuerberater den Verzeichnisdienst der BStK (beSt) und Inhaber eines eBO wählen den Verzeichnisdienst der Justiz:

Hat man sich mit der Anwaltskarte und der entsprechenden SAFE-ID angemeldet, so wird – sofern vorhanden – eine elektronische Akte zur Verfügung gestellt.
2. AKTE KOMPAKT
Mit der beA-Version 4.5 wurde im Juli 2026 von der BRAK ein Werkzeug zur Verfügung gestellt, dass die Darstellung von elektronischen Justizakten erleichtert. Die Akteneinsicht erfolgt im XJustiz-Standard, d. h. in Form von Einzeldokumenten mit einem Datensatz im XML-Format. Um diese maschinenlesbaren Daten „lesen“ zu können, benötigte man bislang einen XJustiz-Viewer.
Mit der Entwicklung der Akte kompakt hat die BRAK die Akteneinsicht erleichtert. Man kann nun die Aktenstruktur anhand des XJustiz-Datensatzes darstellen und Akteninhalte nach verschiedenen Kriterien filtern und exportieren. Die Zusammenfassung erfolgt als PDF-Datei.


„Mit der Entwicklung der Akte kompakt hat die BRAK die Akteneinsicht erleichtert“
Welche Ziele sollen mit Akte kompakt erreicht werden?
- Sachgerechter Umgang mit bereitgestellten Akten zur Vorbereitung und Durchführung von Verfahren
- Bereitstellung der Akte in einer Form, die einen Import in Anwaltssoftware ermöglicht
- Komfortables Arbeiten im Browser ohne Installationsaufwand
- Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich auf dem lokalen Rechner, so dass vertrauliche Daten nicht auf fremden Systemen verarbeitet werden
Es gibt mehrere Wege zum AEP: Über das beA-Portal: https://www.bea-brak.de/beaportal/

Hier findet man eine neue Kachel „Akte kompakt“ nach der Kachel für die „authentigo App“.
Alternativ kann man den direkten Zugriff nutzen: https://akte-kompakt.bea-brak.de/
Dort wird beschrieben, welche drei Schritte notwendig sind, um die Akteneinsicht zu realisieren:
SCHRITT 1: DATEIEN AUSWÄHLEN
Wählen Sie entweder mehrere Dateien bestehend aus PDF-Dateien und einer xjustiz_nachricht.xml oder eine ZIP-Datei aus. Unterstützte ZIP-Formate sind die Exporte aus dem beA-System und dem Akteneinsichtsportal.
SCHRITT 2: AKTEN, TEILAKTEN UND DOKUMENTE AUSWÄHLEN
Nach dem Öffnen können Sie einzelne Dateien, Dokumente, Akten und Teilakten aus- bzw. abwählen. Alle ausgewählten Dateien gehen in das Gesamt-PDF mit ein.
SCHRITT 3: PDF ERSTELLEN
Klicken Sie auf den Button „PDF erstellen“, um ein kombiniertes PDF aus den ausgewählten Dokumenten zu erstellen.
Die BRAK hat für Akte kompakt eine Kurzbeschreibung veröffentlicht: https://portal.beasupport.de/fileadmin/user_upload/pdfs/Flyer_Akte_Kompakt_2026.pdf
FAZIT
Solange eine Akteneinsicht nur mit der beA-Anwaltskarte möglich ist, bleibt die elektronische Akteneinsicht „Chefsache“. Anwälte müssen selbst entscheiden, welche Seiten der Akteneinsicht in das PDF einfließen sollen. Bis bei der Justiz alle Akten elektronisch geführt werden, wird es neben der elektronischen Akteneinsicht nach wie vor auch Papierakten geben, die herkömmlich eingescannt werden müssen. Bleibt zu hoffen, dass die Digitalisierung bei der Justiz weiter fortschreitet und die elektronische Akteneinsicht immer öfter möglich wird; hoffentlich dann auch mit einem Mitarbeiterzugang.
Im beA-Anwenderhandbuch wird die Benutzung von Akte kompakt detailliert mit Screenshots beschrieben: https://handbuch.bea-brak.de/akte-kompakt/benutzung

