Editorial – Heft 11 / 2026
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
WIE VIEL VEREINFACHUNG VERTRÄGT DIE RECHTSSICHERHEIT?
Diese Frage begegnet uns gerade an vielen Stellen. Im Wirtschaftsrecht etwa soll vieles schneller, digitaler und grenzüberschreitend einfacher werden. Das ist richtig und notwendig. Aber vielleicht bewerten wir neue Regeln zu häufig danach, wie gut sie im Normalfall funktionieren.
Wir als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erleben schließlich oft etwas anderes: den Sonder- und Streitfall.
Christine Rattey | Rechtsanwältin | Licence en droit (Frankreich) | Schellenberg Unternehmeranwälte | www.unternehmeranwaelte.de | Vorstandsmitglied des BAV
Wenn Gesellschafter sich nicht mehr einig sind. Wenn ein Vertragspartner seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Wenn eine Gesellschaft handlungsunfähig wird oder ein Gläubiger seine Forderung durchsetzen muss. Dann zeigt sich, ob die Strukturen, die vorher vielleicht selbstverständlich erschienen, tatsächlich tragen. Sind Beteiligungsverhältnisse und Vertretungsbefugnisse klar? Sind Registerangaben zuverlässig? Ist geregelt, was passiert, wenn sich die Beteiligten plötzlich nicht mehr einig sind?
Ein aktuelles Beispiel für das Spannungsfeld zwischen Vereinfachung und Rechtssicherheit ist die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene „EU Inc.“. Unternehmensgründungen sollen schneller, günstiger und vollständig digital möglich werden. Für Unternehmen, die von Anfang an europäisch denken und grenzüberschreitend tätig sein wollen, ist das attraktiv.
Aber was passiert, wenn die Dinge kompliziert werden? Gerade dann wird sich zeigen, ob ein vereinfachter europäischer Rechtsrahmen nicht nur den Einstieg erleichtert, sondern auch für Konflikte belastbare Antworten bereithält. Welche Informationen müssen verlässlich dokumentiert sein? Wie lässt sich feststellen, wer tatsächlich vertretungsberechtigt ist? Und wie gut funktioniert ein System, wenn die Beteiligten nicht mehr an einem Strang ziehen?
Das sind keine theoretischen Fragen. Wir begegnen ihnen in der anwaltlichen und notariellen Praxis regelmäßig. Und deshalb leisten wir einen Beitrag zur Rechtssicherheit nicht erst dann, wenn der Streit bereits da ist. Gute anwaltliche Beratung und sorgfältige Vertragsgestaltung schaffen Strukturen, die im Idealfall gerade dann funktionieren, wenn es schwierig wird. Auch das deutsche Notariat erfüllt dabei eine wichtige präventive Funktion. Den Wert solcher vorsorgenden Strukturen erkennt man häufig erst dann, wenn es darauf ankommt.
Das bedeutet nicht, dass jede Formalität sinnvoll und jede deutsche Regelung unverzichtbar wäre. Im Gegenteil: Vereinfachung und Digitalisierung sind notwendig. Aber vielleicht sollten wir bei Reformen nicht nur fragen, was wir einfacher machen können, sondern auch, welche Funktion eine vermeintliche Formalität erfüllt – und was verloren geht, wenn sie entfällt.
Eine ähnliche Frage stellt sich bei der Nutzung von KI. Auch hier versprechen neue Werkzeuge enorme Vereinfachungen und Beschleunigungen. Das eröffnet gerade für unseren Berufsalltag große Chancen. Aber auch hier gilt: Das Einfache lässt sich leicht automatisieren. Die Qualität zeigt sich dort, wo es kompliziert wird.
Je ungewöhnlicher ein Sachverhalt, je mehr Interessen aufeinandertreffen und je größer die Folgen einer falschen Einordnung sind, desto wichtiger bleiben Kontrolle, Erfahrung und Verantwortung. Das gilt für die anwaltliche Beratung ebenso wie für die Systeme, die uns dabei künftig unterstützen werden.
Vielleicht müssen wir deshalb gar nicht zwischen Vereinfachung und Rechtssicherheit wählen. Ein moderner Rechtsrahmen sollte einfache Wege und belastbare Strukturen bieten. Die eigentliche Kunst liegt dann darin, zwischen sinnvoller Vereinfachung und dem Abbau notwendiger Sicherungen zu unterscheiden.
Hierbei hilft auch der Blick über die eigenen Grenzen. Beim Herbstempfang am 5. November und beim Anwaltsessen am 6. November freue ich mich deshalb besonders auf den persönlichen Austausch mit Ihnen und mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen europäischen Ländern. Andere Rechtsordnungen haben auf manche Fragen andere Antworten gefunden. Durch den Austausch können wir voneinander lernen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Freude bei der Lektüre des aktuellen Berliner Anwaltsblatts, interessante Anregungen und viele gute Gespräche im Herbst bei unseren Veranstaltungen
Christine Rattey



