A New Hope?
Hilft der Bürokratieabbau aus der Schriftformfalle?
Jeder, der im Geschäftsraummietrecht tätig ist, kann von § 550 BGB eine Saga über die dunkle Seite der Macht erzählen. Der Fantasie, wie ein eigentlich langfristig abgeschlossener Mietvertrag wegen eines Schriftformverstoßes kündbar werden kann, sind keine Grenzen gesetzt.11 So auch zum Beispiel wieder in der Rechnung des Kammergerichts in der Veranstaltung Richter- und Anwaltschaft im Dialog: Aktuelle Rechtsprechung des Kammergerichts zum Gewerberaummietrecht, in Heft 10 S. 347–350. Bringt ein Bürokratieabbaugesetz die Rettung?2 2 https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_BEG_ IV.html.
I. DIE DUNKLE BEDROHUNG
Wird ein Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, gilt er gemäß § 550 BGB für unbestimmte Zeit. Ein langfristig abgeschlossener Vertrag wird bei einem Verstoß gegen die Schriftform also kündbar. Der BGH hat sämtlichen kautelarjuristischen Rettungsversuchen eine klare Absage erteilt, die über Schriftformheilungsklauseln die Bindung der Parteien an die eigentlich vereinbarte Laufzeit des Vertrages wiederherstellen wollten.3 3 BGH v. 27.9.2017 – XII ZR 114/16; BeckRS 2017, 129980.

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- 11 So auch zum Beispiel wieder in der Rechnung des Kammergerichts in der Veranstaltung Richter- und Anwaltschaft im Dialog: Aktuelle Rechtsprechung des Kammergerichts zum Gewerberaummietrecht, in Heft 10 S. 347–350.
- 22 https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_BEG_ IV.html.
- 33 BGH v. 27.9.2017 – XII ZR 114/16; BeckRS 2017, 129980.