AK Bank- und Kapitalmarktrecht tagt nach langer Abstinenz endlich wieder in Präsenz!
Fortbildungsnachmittag im Juli im DAV-Haus
Am 17. Juli 2025 fand im DAV-Haus in Berlin ein Fortbildungsnachmittag des Arbeitskreises Bank- und Kapitalmarktrecht des Berliner Anwaltsvereins statt. Nachdem die letzte Veranstaltung des Arbeitskreises mit einem Arbeitskreistag und einer Fortbildungszeit von sieben Stunden am 24. Mai 2019 stattgefunden hatte, wurde jetzt nach überlanger teilweise coronabedingter Pause bei einem Arbeitskreisnachmittag eine kostenlose Fortbildungsmöglichkeit für drei Fortbildungsstunden angeboten.

Dr. Sven Tintemann | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht | Sprecher des AK Bank- und Kapitalmarktrecht des BAV
Einen Schwerpunkt des Nachmittags bildete das Verbraucherschutzthema „SCHUFA im Wandel – Rechtsfragen und Praxisprobleme“. Dr. Raphael Rohrmoser, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht aus der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, beleuchtete in seinem Vortrag die aktuellen rechtlichen Entwicklungen im Bereich von Negativ einträgen, Scoring und Schadensersatzansprüchen bei SCHUFA-Einträgen. Hierbei stieß vor allem die neueste Entscheidung des OLG Köln vom 10. April 2025 zum Az. 15 U 249/24 zum sofortigen Anspruch auf Daten löschung nach Zahlung bei den Teilnehmenden auf Interesse.
In einem zweiten Vortrag hielt Sebastian Thiel, Rechts anwalt und Syndikusanwalt beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V., einen Vortrag zum Thema Einlagensicherung bei Banken und Sparkassen. Die Einlagensicherung stellt einen fundamentalen Pfeiler des deutschen Finanzsystems dar, was auch an aktuellen Fällen wie der Pleite des Bankhauses Obotritia oder auch an Stützmaßnahmen für die VR-Bank Bad Salzungen (sog. Effenberg-Bank) verdeutlicht werden konnte.
Abschließend gab Dr. Ulrich Schulte am Hülse, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Fachanwalt für Informationstechnologierecht, ein Update zum Zahlungsdienstrecht, insbesondere im Hinblick auf Phishing unter der PSD II. Hierbei verteilte der Kollege Schulte am Hülse aktuelle Artikel aus der MMR 2025, 336 ff. zum Thema „Angriffe auf Online- Banking-Systeme“ und der VuR 2025, 172 ff. zum Thema „Die Kontroverse um den Haftungsausschluss des Zahlers nach § 675v Abs. 4 BGB beim Phishing: Europarechtliche Harmonisierung durch Vorlage an den EuGH“ an die Teilnehmenden.
„Der Arbeitskreis Bank- und Kapitalmarktrecht des Berliner Anwaltsvereins setzt sich kontinuierlich dafür ein, aktuelle und praxisrelevante Themen aufzugreifen und den fachlichen Austausch innerhalb der Anwaltschaft zu fördern“
Die Veranstaltung bot den Teilnehmern eine gute Gelegenheit, sich kostenlos von Anwalt zu Anwalt und aus der Praxis für die Praxis fortbilden zu lassen und in den Pausen zu den Themen rund um das Bank- und Kapitalmarktrecht auszutauschen.
Der Arbeitskreis Bank- und Kapitalmarktrecht des Berliner Anwaltsvereins setzt sich kontinuierlich dafür ein, aktuelle und praxisrelevante Themen aufzugreifen und den fachlichen Austausch innerhalb der Anwaltschaft zu fördern. Für die nächste Veranstaltung des Arbeitskreises werden noch Vortragende gesucht, die sich gerne an Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann wenden dürfen.

