AK Mietrecht und WEG

Standardthemen, Exoten und – neue SprecherInnen

Die beste Nachricht vorab: Der AK hat mit Frau Rechtsanwältin Katharina Gündel und Frau Rechtsanwältin Cyntia Rochelmeyer zwei neue Sprecherinnen dazugewonnen. Beides sind ausgewiesene Expertinnen – und vor allem gut vernetzt. Wir werden daher auch künftig neben den Referierenden aus dem Arbeitskreis selbst auch weitere hochkarätige externe ReferentInnen gewinnen können.

Johannes Hofele | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Breiholdt Rechtsanwälte | www.breiholdt-legal.de

Inhaltlich hat der Arbeitskreis wie in den Vorjahren wieder das pralle Leben abgebildet. Von Standardthemen, die man laufend bearbeitet (und sich doch öfter mal fragt, ob man das wohl alles richtig verstanden hat) bis zu Exoten, von denen man allenfalls mal gehört hat, war alles dabei.

Im März konnten wir als Referenten wieder Herrn Dr. Oliver Elzer gewinnen. Es ging um die Umlageschlüssel im Wohnungseigentumsrecht und Möglichkeiten ihrer Änderung. Dabei blieb es nicht bei der Theorie, sondern die Teilnehmer konnten wie immer bei diesen Referenten für die Praxis hervorragend nutzbare praktische Antworten mitnehmen.

„Die Teilnehmer konnten wie immer für die Praxis hervorragend nutzbare praktische Antworten mitnehmen“

Im April hatten wir ein Thema, das wohl die allerwenigsten KollegInnen selbst schon durchexerziert haben: die Verfassungsbeschwerde. Wer dabei war, weiß jetzt, was zu tun ist. Vor allem hat sie das bisherige Mysterium des Berichterstatters geklärt: VGH oder BVerfG? Die Antwort ist ganz einfach: Man kann es sich aussuchen, muss allerdings jeweils Besonderheiten beachten. Und ohne Anhörungsrüge geht auch nichts.

Auch die Referentin im Juli muss man dem geneigten Anwaltspublikum nicht vorstellen: Frau VRiLG Astrid Siegmund erklärte uns das aktuelle Mietpreisrecht. Die Teilnehmenden erhielten sozusagen Informationen aus erster Hand.

Frau Kollegin Katharina Gündel brachte im Oktober Licht in ein weiteres Dunkelthema: den Datenschutz – von vielen gehasst aber oftmals auch missverstanden. Sie räumte mit Fehlvorstellungen auf und gab wichtige Hinweise, wie man den Datenschutz rechtssicher, aber doch noch praxisnah im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht umsetzen kann – und muss.

Ganz nah am Puls der Zeit (vulgo der BGH-Rechtsprechung) waren wir mit dem Vortrag des Kollegen Martin Endress, der den Untermieter – das (für den Vermieter) unbekannte Wesen – beleuchtete. Im Zeitpunkt des Vortrages war die Pressemitteilung des BGH zur Gewinnerzielung des Mieters durch Untermiete schon in der Welt (VIII ZR 228/23), das Urteil wurde dann am 28. Januar 2026 verkündet. Obwohl eigentlich jeder und jede, der oder die im Mietrecht tätig ist, mit Untermiete zu tun hat, rückte der klare, strukturierte Vortrag so manche gedankliche Verwirrung zurecht, wie sich an der lebhaften Diskussion zeigte.

Etwas speziell(er) wurde es dann im Dezember: Frau Kollegin Cyntia Rochelmeyer sprach über die Vermietung vom Reißbrett und nicht bezugsfertiger Objekte. Wer „nur“ Wohnraummietrecht macht, wird die Gestaltung, dass schon ein Mietvertrag gemacht werden muss, obwohl das Mietobjekt noch gar nicht gebaut ist, eher selten haben. Im Geschäftsraummietrecht ist das gang und gäbe. Auch wenn man nicht den Projektentwickler betreut, sondern einen Mietinteressenten, sollte man die Besonderheiten dieser Art der Vertragsgestaltung schon mal gehört haben. Wer dabei war, ist gewappnet.

Im Januar dieses Jahres ging es dann wieder in das pralle Leben: Wir hatten mit Herrn Matthias Boek einen veritablen Obergerichtsvollzieher zu Gast (seines Zeichens auch Bundesvorsitzender Deutscher Gerichtsvollzieher Bund e.V.), der profund und sehr kurzweilig die Berliner Räumung erläuterte – wobei er den Begriff selbst gar nicht verwenden mag (und zu Recht, wie man lernte). Die Veranstaltung hätte noch mindestens eine Stunde weitergehen können, so viele Fragen hatten die Teilnehmenden. Wir werden auch diesen Referenten nochmals zu uns bitten. Mehr Praxisrelevanz geht nicht.

„Wer sich traut, selbst einen Vortrag zu halten, wird feststellen, dass das weder wehtut noch schlimm ist, sondern vielmehr dazu führt, dass man sich und die KollegInnen weiterbringt“

Alle, die im Miet- und WEG-Recht tätig sind, finden im AK Mietrecht und WEG ein Forum zur Fortbildung. Und wer sich traut, selbst einen Vortrag zu halten, wird feststellen, dass das weder wehtut noch schlimm ist, sondern vielmehr dazu führt, dass man sich und die KollegInnen weiterbringt.

Heft 05 | 2026 | 75. Jahrgang