Aktuelle Herausforderungen in der Rechtsschutzversicherung

Aus Sicht der Anwaltschaft. Diskussion über rechtspolitische Fragen auf dem DAT 2023.

Der Titel des Diskussionsbeitrags auf der kommenden Veranstaltung des Arbeitskreises Rechtsschutzversicherung auf dem Deutschen Anwaltstag 2023 ist vielleicht etwas erklärungsbedürftig. Es geht nicht um die aktuelle Rechtsprechung zur Rechtsschutzversicherung, die Gegenstand eines Vortrags von Niebel sein wird, sondern eher um rechtspolitische Fragen, die das Verhältnis von Anwaltschaft und Rechtsschutzversicherern prägen. Es handelt sich auch nicht immer um aktuelle Herausforderungen, sondern eher um sich verstärkende Tendenzen sowohl auf Anwaltsseite als auch auf Seiten der Rechtsschutzversicherer, ohne dass sich hier ein einheitliches Bild feststellen ließe.

Joachim Cornelius-Winkler | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht | Berlin

Während einige Versicherer kaum versuchen, den Schadenaufwand mit Mitteln des sog. aktiven Schadenmanagements zu minimieren, also mit dem Angebot einer Mediation (auch in hierfür nicht geeigneten Fällen) oder der Empfehlung von Vertrauensanwälten, mit denen regelmäßig berufsrechtlich unzulässige Gebührenabsprachen bestehen, gehen andere Gesellschaften hier je nach Sichtweise immer innovativer oder aggressiver vor. So sind Rechtsschutzbedingungen bekannt geworden, die den Versicherungsnehmer verpflichten wollen, nicht mehr – wie weithin üblich – eine Kanzlei seiner Wahl mit der Deckungsanfrage zu beauftragen, sondern als Obliegenheit statuieren, dass der Versicherungsnehmer/Mandant sich vor Anwaltseinschaltung an den Versicherer zu wenden habe. Immer lauter wird auch von Verbandsseite eine Streichung des Verbots der Rechtsdienstleistung durch den Rechtsschutzversicherer gefordert. Bisher versuchen sich nur wenige Gesellschaften an „LegalTech“-Lösungen, indem sie beispielsweise eine Überprüfung der Nebenkostenrechnung auf der Homepage des Versicherers anbieten, aber ein Trend scheint auch hier feststellbar.
Nachvollziehbar ist die Forderung des GDV nach einem geänderten Gebührenrahmen für die Abrechnung sog. Massenschäden. So sind zum Beispiel für die sog. „Dieselfälle“ bisher knapp eine halbe Million Schäden gemeldet worden und der Schadenaufwand liegt aktuell bei 1,5 Milliarden Euro. Rein betriebswirtschaftlich und aus Verbrauchersicht betrachtet wird aber eine industrielle Rechtsberatung auf Dauer kostengünstiger sein müssen als eine echte einzelfallbezogene Interessenvertretung, wie sie immer noch das Geschäft der weit überwiegenden Mehrzahl der Kanzleien darstellt. Immer mehr Ausschlussklauseln dürften weder aus Versicherer- noch aus Anwaltssicht eine Lösung für die hohen Schadenquoten darstellen, dagegen verdienen teilweise bereits praktizierte Tarifstrukturen, welche ähnlich wie in der Kraftfahrzeugversicherung über Regionalklassen bzw. die Wohnanschrift und individuelle Faktoren die Prämie bestimmen, die Zustimmung auch der Anwaltschaft. Auch für die Einführung von Schadenfreiheitsklassen scheint mir die Zeit reif zu sein, weil der Aufwand infolge der fortschreitenden technischen Entwicklung vertretbar sein dürfte.

„Beide Parteien werden sich zukünftig mit den Herausforderungen der Digitalisierung und der teilweise vollständig automatisierten Rechtsberatung konfrontiert sehen“

Beide Parteien schließlich werden sich zukünftig vor allem mit den Herausforderungen der Digitalisierung und der teilweise vollständig automatisierten Rechtsberatung konfrontiert sehen, also dem, was sich in jüngster Zeit vor allem mit dem Stichwort ChatGPT verbindet. Gibt sich das rechtssuchende Publikum mit einer rechtlichen Beratung auf einem zwar möglicherweise niedrigen Niveau, aber dafür wohl zu sehr geringen Kosten zufrieden, wird es für die Anwaltschaft – jedenfalls in bestimmten Bereichen und bis zu bestimmten Streitwerten – eng. Eng wird es dann aber auch für die Rechtsschutzversicherungen, die man ja gerade deshalb zu Prämien von mehreren Hundert Euro abschließt, weil man weiß, dass ein Rechtsstreit teuer werden kann. Vertraut man dagegen darauf, im Streitfall Forderungen gegen eine Erfolgsbeteiligung an einschlägig spezialisierte Gesellschaften abtreten zu können, wie dies in bestimmten Bereichen vor allem im Verbraucherrecht bereits umfangreich praktiziert wird, wird man sich die Ausgaben für eine Rechtsschutzversicherung womöglich sparen. Hier sitzen also Versicherer und Anwälte im gleichen Boot und für eine spannende Diskussion auf dem Anwaltstag 2023 bzw. der Veranstaltung des Arbeitskreises Rechtsschutzversicherung dürfte gesorgt sein.

Exklusiv für Mitglieder | Heft 06/2023 | 72. Jahrgang