Aktuelles zum Verkehrszivilrecht

Rechtsprechung des BGH

EINLEITUNG

Auch wenn die letzte Änderung der Straßenverkehrsordnung nicht allzu spektakulär dahergekommen ist,1Art. 24 der Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie vom 11.12.2024, BGBl I Nr. 411, hat eine Änderung des § 46 StVO bewirkt. ergeben sich dennoch im zivilen Verkehrsrecht aktuelle Entwicklungen, die eine Betrachtung wert sind. Dies betrifft vor allem die Rechtsprechung des BGH, die einer steten Weiterentwicklung unterworfen ist. Sei es, dass Fragestellungen konkretisiert werden, sei es, dass neue Fragestellungen aufgeworfen werden.

Dr. Peter-Hendrik Müther | VorsRiKG | Berlin

Heft 05 | 2025 | 74. Jahrgang

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    Art. 24 der Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie vom 11.12.2024, BGBl I Nr. 411, hat eine Änderung des § 46 StVO bewirkt.