Anwält:in im Sozialrecht – trotz alledem

Trotz alledem

Die Anwaltschaft im Sozialrecht schrumpft – und mit ihr der Zugang zum Recht.1Recht & Politik, 26.9.2025, Sozialrecht: Zugang zum Recht gefährdet – DAV fordert Gebührenanpassung; ZAP, 22.10.2025, Warnung vor drohendem Anwaltsmangel im Sozialrecht; LTO, 12.2.2025, Fuchsloch zu Anwaltsmangel im Sozialrecht; LTO, 10.2.2026, BSG-Jahresbericht für 2025 „Spürbare Mehrbelastung durch Künstliche Intelligenz“; JURios, 7.5.2026, Sozialgerichte unter Druck: Das eigentliche Problem liegt tiefer. Auf dem Deutschen Anwaltstag 2026 in Freiburg hat DAV-Präsident Stefan von Raumer das Problem klar benannt: Ohne eine deutliche Verbesserung der RVG-Gebühren ist dieser Trend nicht umkehrbar.

Volker Gerloff | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Sozialrecht | Anwaltsbüro Volker Gerloff / Bürogemeinschaft „Anwälte am Ostkreuz“ | https://ra-gerloff.de

SOZIALRECHT ALS ATTRAKTIVES RECHTSGEBIET

Eigentlich ist es nie schwierig, Studierende, Referendar: innen oder Berufseinsteiger:innen vom Sozialrecht zu begeistern. Es ist ein sehr abwechslungsreiches und attraktives Rechtsgebiet, dass aufgrund seiner politischen Brisanz ständig in Bewegung ist. Es geht nahezu immer um Existenzielles und die Arbeit hat sehr spürbare Effekte für die Mandantschaft. Akquise ist kein Thema – man muss eher Wege finden, die Anfrageflut sinnvoll zu steuern, kann aber aus diesen vielen Anfragen auswählen. Der Bedarf an Beratung und Vertretung im Sozialrecht wird angesichts der alternden Gesellschaft und der Zunahme sozialer Verwerfungen immer größer.

DRAMATISCHE GEBÜHRENSITUATION

Trotz der geradezu traumhaften Bedingungen gibt es kaum Nachwuchs und gestandene Kolleg:innen geben auf. Die Zahl der Fachanwält:innen für Sozialrecht ist von 1.881 in 2016 auf 1.551 im Jahr 2026 zurückgegangen und schon 1.881 Fachanwält:innen konnten den Bedarf nicht ansatzweise decken. Zu bedenken ist dabei auch, dass viele Kolleg:innen das Sozialrecht aufgegeben haben, den Titel aber weiter tragen.

So einfach es ist, das Sozialrecht als attraktives Rechtsgebiet darzustellen, so unmöglich ist es, dieses Rechtsgebiet als lukrativ für die anwaltliche Arbeit darzustellen. Viele Bereiche des Sozialrechts betreffen denknotwendig mittellose Menschen, die auf eine RVG-Abrechnung angewiesen sind. Diese gesetzlichen Gebühren decken aber die Kosten eines Anwaltsbüros nicht ab.

Das mangelhafte RVG ist schlimm genug – die Situation wird aber durch die Kostenpolitik vieler Sozialgerichte weiter verschärft. Aus Hessen berichten Kolleg:innen, dass für Eilverfahren regelhaft 0,50 Euro vergütet werden. An anderen Gerichten etabliert es sich, dass Spezialisierung kostenmindernd berücksichtigt wird, weil Spezialisten kaum Aufwand bei der anwaltlichen Arbeit hätten. Unzählige „Synergieeffekte“ werden konstruiert und/oder überbetont, während der tatsächliche Aufwand der Arbeit negiert wird. Schwierige Rechtsfragen werden von Kostenbeamt:innen und Kostenrichter:innen für einfach erklärt; betriebener Aufwand wird für unnötig erklärt; Korrespondenz mit schwieriger Mandantschaft, die Zusammenstellung der PKH-Unterlagen und vieles mehr wird zum Null-Aufwand erklärt etc.

KEIN WIRTSCHAFTLICHES ARBEITEN MEHR MÖGLICH – ZUGANG ZUM RECHT?

Diejenigen, die weiter Sozialrecht betreiben, tun dies oft nur als Nebengebiet, weil sie sich dieses „Hobby“ nur durch Querfinanzierung aus anderen Rechtsgebieten leisten können. Die sehr wenigen, die wirklich im Schwerpunkt Sozialrecht betreiben, können das nur noch mit Honorarvereinbarungen wirtschaftlich tun. Damit bleiben Rechtsuchende, die auf eine Abrechnung nach RVG angewiesen sind, auf der Strecke, denn die sehr wenigen „RVG-Anwält:innen“ können die Nachfrage nicht ansatzweise bedienen.

„Der anwaltlich vertretene Zugang zum Recht für mittellose Rechtsuchende ist nahezu nicht mehr existent“

Der anwaltlich vertretene Zugang zum Recht für mittellose Rechtsuchende im Sozialrecht ist nicht gefährdet – er ist nahezu nicht mehr existent. Die Sozialverbände können die Lücke nicht schließen. So suchen die Rechtsuchenden verzweifelt nach anderen Lösungen und die, die mit KI umgehen können, ersetzen die Anwaltschaft durch die KI.

GERICHTE KLAGEN ÜBER FOLGEN FEHLENDER ANWALTSCHAFT

Die Gerichte, die einerseits die Anwaltschaft durch ihre restriktive Kostenrechtsprechung erfolgreich aus den Verfahren gedrängt haben, beklagen sich nun zunehmend über die Folgen ihres Tuns. Teilweise wird erkannt, dass die fehlende Anwaltschaft die Ursache für die zunehmende Belastung der Gerichte ist. Denn als es noch zahlreiche Sozialrechtsanwält:innen gab, die für RVGGebühren arbeiteten, haben wir in Beratungsgesprächen sinnfreie Klagen und Eilanträge verhindert oder dafür gesorgt, dass die Antrags- und ggf. Widerspruchsverfahren bereits so geführt wurden, dass die Gerichte nicht befasst werden mussten. Und wenn es vor Gericht gehen musste, haben wir dafür gesorgt, dass die Gerichte sinnhafte Anträge mit einer handhabbaren Begründung erhalten.

Nun drängen immer mehr nicht anwaltlich vertretene Rechtsuchende zu den Gerichten. Aussichtslose Eilanträge und Klagen häufen sich. Und aussichtsreiche Anträge und Klagen müssen immer öfter aus nicht maßgeblichem Vortrag herausgefiltert werden. All das belastet die Sozialgerichte und einige Gerichte vermelden regelrechte Notstände, vor allem aufgrund massenhafter Eilanträge.

Viele der verbliebenen Sozialrechtsanwält:innen berichten, dass sie täglich ca. zehn Mandatsanfragen ablehnen müssen und in den Anfragen schildern die Rechtsuchenden bereits, dass man der x-te Anwalt sei, der angefragt würde. Die Rechtsuchenden weichen also zunehmend und notgedrungen auf die KI aus, die dann offenbar gern empfehlt, einen Eilantrag beim Sozialgericht zu stellen. Aber vor allem sorgt die KI für sehr umfangreiche Schriftsätze, die oft – aufgrund laienhafter Prompts– kaum einen sinnvollen Bezug zur Sache haben.

Insbesondere die Präsidentin des Bundessozialgerichts, Frau Dr. Fuchsloch, hat bereits mehrfach auf das Problem der schwindenden Anwaltschaft hingewiesen2LTO, 12.2.2025, Fuchsloch zu Anwaltsmangel im Sozialrecht; LTO, 10.2.2026, BSG-Jahresbericht für 2025 „Spürbare Mehrbelastung durchKünstliche Intelligenz“. und auch der DAV, gemeinsam mit der BRAK, bemüht sich, das Problem immer wieder an geeigneten Stellen anzubringen. Der Gesetzgeber zeigt bisher aber keine Reaktion und auch bei den Gerichten ist keine Änderung der Kostenrechtsprechung zu erkennen, eher das Gegenteil.

Es scheint, als ob die Justiz hier gespalten ist. Ein Teil erkennt die zunehmende Belastung als Folge der schwindenden Anwaltschaft – ein anderer Teil scheint aber die Anwaltschaft nicht zu vermissen oder es sogar als Erfolg zu verbuchen, dass die gerichtliche Kostenpolitik „wirkt“. Dieser andere Teil möchte die besagten Folgeprobleme durch Erschwerung des Zugangs zum gerichtlichen Rechtsschutz, also durch ein Vorgehen gegen die Rechtsuchenden lösen. Das wäre fatal in einer Zeit, in der das Vertrauen in den Rechtsstaat und den effektiven Rechtsschutz ohnehin schwach ist.

GERICHTE UND GESETZGEBER MÜSSEN SICH BEWEGEN

So unrealistisch es scheint, in einer Zeit, in der „schmerzhafte Eingriffe in den Sozialstaat“ positiv gelabelt werden und in der die zwingende Anwalts-Beiordnung in Abschiebungshaftsachen abgeschafft wird (anwaltlicher Beistand also als störend erklärt wird), so unbeirrt müssen wir weiter darauf beharren, dass das Gebührenrecht im Sozialrecht grundlegend angepasst wird. Es braucht eine deutliche Erhöhung der Gebühren und eine gesetzliche Klarstellung, welche „Synergieeffekte“ auf welche Weise gebührenmindernd wirken können.

„Die Zeit, in der das durch Idealismus kompensiert werden konnte, läuft ab“

Es darf nicht sein, dass Gerichte solange Synergieeffekte herbeireden, bis ein Eilverfahren nur noch 0,50 Euro wert sein soll und uns Sozialrechtler:innen immer wieder von Kostenbeamt:innen und -richter:innen erklärt wird, dass das hochkomplexe Sozialrecht sehr einfach und wenig aufwendig sei. Es braucht also neben den an den Gesetzgeber adressierten Initiativen auch Initiativen zum Austausch zwischen Anwaltschaft, Richterschaft und Kostenbeamt:innen. Die Gerichte müssen sich bekennen, ob sie die Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege und damit als tragende Säule des Rechtsstaats im Sozialrecht wieder aufbauen wollen oder weiter eine Sozialgerichtsbarkeit ohne „RVG-Anwaltschaft“ wollen.

TROTZ ALLEDEM …

… wir sind noch da! Die anwaltliche Arbeit im Sozialrecht ist erfüllend, abwechslungsreich, anspruchsvoll und nicht zuletzt für viele Rechtsuchende die letzte Möglichkeit, ihr Recht durchzusetzen. Wer neu ins Sozial recht einsteigt,  ndet ein Rechtsgebiet mit enormer Nachfrage, steiler Lernkurve und echter gesellschaftlicher Wirkung vor. Doch die Kolleg:innen, die seit Jahren für ungenügende RVG-Gebühren arbeiten und damit den Zugang zum Recht überhaupt erst ermöglichen, stoßen an ihre Grenzen – nicht aus mangelndem Engagement, sondern weil ein Gebührenrecht, das die Kosten anwaltlicher Arbeit nicht deckt, auf Dauer keine tragfähige Grundlage ist. Die Zeit, in der das durch Idealismus kompensiert werden konnte, läuft ab. Es bleibt die Hoffnung – und die Überzeugung, dass sie berechtigt ist – dass der Gesetzgeber handelt, bevor das Sozialrecht endgültig zur anwaltsfreien Zone wird. Die Lage ist ernst und die Zeit drängt!

Heft 09 | 2026 | 75. Jahrgang

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    Recht & Politik, 26.9.2025, Sozialrecht: Zugang zum Recht gefährdet – DAV fordert Gebührenanpassung; ZAP, 22.10.2025, Warnung vor drohendem Anwaltsmangel im Sozialrecht; LTO, 12.2.2025, Fuchsloch zu Anwaltsmangel im Sozialrecht; LTO, 10.2.2026, BSG-Jahresbericht für 2025 „Spürbare Mehrbelastung durch Künstliche Intelligenz“; JURios, 7.5.2026, Sozialgerichte unter Druck: Das eigentliche Problem liegt tiefer. ↩︎
  • 2
    LTO, 12.2.2025, Fuchsloch zu Anwaltsmangel im Sozialrecht; LTO, 10.2.2026, BSG-Jahresbericht für 2025 „Spürbare Mehrbelastung durchKünstliche Intelligenz“. ↩︎