Anwendungsbeispiele für Leitlinien zu KI-Verordnung
Veränderungen in der IT der Berliner Strafgerichte auf dem Weg zur elektronischen Akte
Stellungnahme Nr. 67/2024 des Deutschen Anwaltvereins (DAV), vorbereitet durch den Gesetzgebungsausschuss Informationsrecht und Europa zur Abfrage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschatz (BMWK) von Anwendungsbeispielen für die Erarbeitung von Leitlinien zur Definition von KI-Systemen und verbotenen Praktiken bei KI für die Leitlinien der EU-Kommission gemäß der europäischen KI-Verordnung.
Im Rahmen der Umsetzung der Verordnung zur Regulierung von künstlicher Intelligenz auf europäischer Ebene hat das BMWK u. a. den DAV um Anwendungsbeispiele für die anstehende Erarbeitung von Leitlinien zur Definition von KI-Systemen und verbotenen Praktiken bei KI gemäß der KI-Verordnung gebeten.
Bei der Erarbeitung von Leitlinien durch die Europäische Kommission ist der Begriff des KI-Systems von hoher Relevanz zur Bestimmung des sachlichen Anwen dungsbereichs der KI-Verordnung. Darüber hinaus kön nen Anwendungsfälle zu den verbotenen Praktiken den Adres saten der KI-Verordnung die teilweise schwierige Abgrenzung zwischen Verboten, risikoreichen Anwendungsfällen und unregulierten Anwendungsfällen erleichtern. Details hierzu finden Sie auf der Seite des Deutschen Anwaltsvereins im Newsroom, unter SN 67/24.