Anwerbung von Pflegefachpersonen aus Drittstaaten

Ein freiwilliges Gütesiegel legt Maßstäbe für die privatwirtschaftliche Anwerbung fest.

Die Anwerbung von ausländischem Pflegepersonal ist eine mögliche Stellschraube, die Versorgung in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen in Deutschland gewährleisten zu können. Der demografische Wandel und der sich zuspitzende Pflegefachkräftemangel führt dazu, dass der Bedarf an ausländischen Fachkräften wächst. Nationale Anstrengungen reichen nicht mehr aus. 2022 feierte das Anerkennungsgesetz zehnjähriges Jubiläum. Dieses regelt die Anerkennung in reglementierten und nichtreglementierten Berufen in der Zuständigkeit des Bundes. Das Gesetz schafft in diesen Berufen einen allgemeinen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit. Bei den reglementierten Berufen, zu denen Berufe im Gesundheits- und Pflegebereich zählen, betrug die Anzahl der gestellten Anerkennungsanträge 11.000 im Jahr 2012 und 33.000 im Jahr 2019 (Make it in Germany).

Ann-Christin Wedeking | Leiterin der Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e.V. | https://www.faire-anwerbung-pflege-deutschland.de

Thomas Große | Stabsstelle Integrationsmanagement | Charité Berlin | https://www.charite.de/international/fuer_aerzte_und_pflegekraefte/ arbeiten_an_der_charite/internationale_rekrutierung_von_pflegenden/

Neben staatlichen Anwerbeprogrammen. wie Anwerbeabkommen der Bundesagentur für Arbeit, Triple-Win oder Global Skills Partnerships, ist die Bedeutung der privatwirtschaftlichen Anwerbung und Vermittlung nicht zu unterschätzen. Etwa 80 Prozent aller angeworbenen Pflegefachpersonen finden über Personalserviceagenturen den Weg nach Deutschland. Die Aktivitäten nehmen stetig zu, mittlerweile gibt es schätzungsweise mehr als 160 Personalserviceagenturen in Deutschland – die bislang weitestgehend unreguliert agieren.

DAS GÜTEZEICHEN „FAIRE ANWERBUNG PFLEGE DEUTSCHLAND“

Aus diesem Grund wurde als ein Ergebnis der Konzertierten Aktion Pflege im Jahr 2019 die Entwicklung eines Gütesiegels an das Deutsche Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF) im Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) in Auftrag gegeben. Ziel war es, Vorgaben für einen ethisch vertretbaren und fairen Vermittlungsund Anwerbeprozess für die privatwirtschaftliche Gewinnung von Pflegefachpersonen aus Drittstaaten zu entwickeln. Im Sommer 2021 wurde erstmals ein Anforderungskatalog veröffentlicht, der verlässliche Informationen, Transparenz und Fairness für alle beteiligten Akteurinnen und Akteure als unerlässliche Kernwerte einer soliden und wertschätzenden Zusammenarbeit beschreibt.
Träger des Siegels können Personalserviceagenturen und eigenorganisiert (d.h., ohne die Einbindung einer Agentur) anwerbende Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sein. Die Herausgabe des Gütesiegels durch das KDA ist im Gesetz zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland (APflQG) verankert. Inhaberin des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Eine Besonderheit ist, dass das staatliche Gütesiegel als Gütezeichen „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ der RAL Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e.V. verliehen wird. Mitglieder der Gütegemeinschaft sind größtenteils Personalserviceagenturen selbst, aber auch Pflege- und Gesundheitseinrichtungen und weitere Akteure, die ein Interesse an der Verbreitung und Weiterentwicklung ethisch vertretbarer und fairer Kriterien der Personalgewinnung im Pflegebereich haben.
Im Februar 2022 wurde das Gütezeichen das erste Mal an 17 erfolgreich geprüfte Unternehmen erteilt, darunter auch die Charité in Berlin, die ein eigenes Rekrutierungsproramm für Personal aus Mexiko, Brasilien, Kolumbien, Tunesien und den Philippinen hat. Mittlerweile wurde das Gütezeichen an 59 Unternehmen verliehen. Das Gütezeichen „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ ist befristet auf zwei Jahre, dann ist eine erneute Überprüfung notwendig.

WHO-KODEX UND EMPLOYER-PAYS-PRINZIP ALS ZENTRALE REGELUNGSINHALTE

Ein Anforderungskatalog führt in vier Bereichen Kriterien für eine ethisch vertretbare Anwerbung und mehr Transparenz im Vermittlungsprozess ein. Die Schriftform für die Überprüfbarkeit, die Unentgeltlichkeit des Vermittlungsprozesses und die Angemessenheit des wirtschaftlichen Risikos für Pflegekräfte sind neben der Transparenz im gesamten Prozess und einer nachhaltigen, partizipativen Gestaltung der Prozesse als Grundprinzipien maßgeblich. Auch die Gesamtverantwortung der Beteiligten wird mit den Kriterien adressiert (siehe Abbildung auf der folgenden Seite).
Zentrale Regelungsinhalte sind die Selbstverpflichtung zu international geltenden Standards, wie z. B. den WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel (WHO-Code) sowie die Einhaltung des sogenannten Employer-Pays-Prinzips.
Der WHO-Code, der 2010 verabschiedet wurde, enthält ethische Grundsätze, die für die internationale Anwerbung von Gesundheitspersonal in einer Weise gelten, die die Gesundheitssysteme von Entwicklungsländern, Ländern mit im Übergang befindlichen Wirtschaftssystemen und kleinen Inselstaaten stärkt. Er soll Kernbestandteil bilateraler, nationaler, regionaler und globaler Antworten auf die Herausforderungen der Migration von Gesundheitspersonal und der Stärkung der Gesundheitssysteme sein. Unter Employer-Pays-Prinzip versteht man eine Verpflichtung des Arbeitgebenden, dass bei einem Vermittlungsprozess keine zur Anwerbung gehörenden Kosten von den Arbeitnehmenden übernommen werden müssen. Dieses Prinzip findet eine breite internationale Anerkennung und wird insbesondere durch die International Labor Organisation (ILO) unterstützt. Es dient branchenübergreifend als Instrument, um Ausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel mit Wanderarbeitern zu bekämpfen und stellt damit einen wichtigen Schritt zur Verwirklichung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung dar. Es soll menschenwürdige Arbeit für alle ermöglichen. Das Gütezeichen „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ ist Vorreiter für die Etablierung dieses Prinzips in der Rekrutierung von Pflegekräften.

SO GELINGT EINE GUTE UND NACHHALTIGE ANWERBUNG – INTEGRATIONSMANAGEMENT IN DER CHARITÉ

Wichtig, um eine nachhaltige Anwerbung von internationalen Pflegefachpersonen zu fördern, ist eine gelingende Integration. Ein Beispiel, wie es gut funktionieren kann, ist das Integrationsmanagement an der Berliner Charité. Es wurde 2017 mit zwei Mitarbeiterinnen ins Leben gerufen und wird nach einigen Jahren der Konsolidierung seit November 2022 unter der neuen Leitung von Nagi Salaz zur „Stabstelle Integrationsmanagement“ mit deutlich mehr Personal ausgebaut. Nagi Salaz ist es gelungen, auf vielen Ebenen – von Botschaftsbesuchen bis zu Kooperationen wie z.B. mit dem Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) – das Netzwerken der Charité zu stärken.

„Wichtig, um eine nachhaltige Anwerbung von internationalen Pflegefachpersonen zu fördern, ist eine gelingende Integration. Ein Beispiel, wie es gut funktionieren kann ist das Integrationsmanagement an der Berliner Charité“

Die Charité wurde im Februar 2022 mit dem Gütezeichen Faire Anwerbung Pflege Deutschland für die eigenorganisierte Anwerbung ausgezeichnet und konnte darüber hinaus auch gute Erfahrungen mit staatlichen Vermittlungsprogrammen (Triple Win, ZAV) sammeln. Sowohl bei der eigenorganisierten Anwerbung als auch bei der Anwerbung über die staatlichen Programme werden im Herkunftsland die Bewerbungsunterlagen geprüft und eine erste Vorauswahl nach formalen Kriterien durchgeführt, um sicherzustellen, dass die verbleibenden Interessenten auch Erfolgsaussichten haben. Ein Rekruitingteam der Charité führt dann ein Auswahlverfahren durch. Die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten beginnen schon dort ein ganztägiges, mehrmonatiges Sprachprogramm an einem zertifizierten Institut.
In dieser Zeit bekommen die Pflegefachpersonen ein Stipendium für ihre Lebenshaltungskosten. Begleitend finden online regelmäßig Begegnungen mit Mitarbeitenden des Integrationsmanagements statt, in denen es zum einen um den Aufbau einer persönlichen Bindung geht, zum anderen aber auch Fachfragen über die Migration und die Arbeit in Deutschland thematisiert werden können. Die Kooperationspartner unterstützen die internationalen Pflegefachkräfte bei der Erstellung und Zusammenstellung der Dokumente und Urkunden und leiten diese an die dortige deutsche Botschaft und das LAGeSo weiter. Das LAGeSo überprüft nun auf Landesebene die erforderlichen Dokumente und stellt eine Zustellungsurkunde aus, in der weitere Maßnahmen zur Berufsanerkennung festgelegt sind. Die Einreise erfolgt nach Erteilung des Visums in kleinen Gruppen. Die Kosten werden entsprechend des durch das Gütezeichen eingeforderte Employer-Pays-Prinzips vollständig von der Charité übernommen.
Mitarbeitende des Integrationsmanagements holen die neuen Kolleg*innen bei ihrer Ankunft ab und begleiten sie in ihre möblierten Apartments, die vorab von der Klinik in größerer Zahl angemietet wurden. Sie erhalten Unterstützung bei allen organisatorischen Abläufen (Nahverkehrsticket, Kontoeröffnung, SIM-Karte etc.) und bürokratischen Erfordernissen (Krankenversicherung, Bürgeramt, Termin für die arbeitsmedizinische Untersuchung etc.). Das Integrationsteam stellt die neuen Kolleg*innen in ihren klinischen Einsatzbereichen vor und organisiert die Teilnahme an weiterführenden Sprachkursen und den Anpassungslehrgängen (APL). Für die internationalen Pflegefachkräfte werden kulturelle Events angeboten und sie haben die Möglichkeit, sich in Chat-Gruppen, die vorab nach ihren Herkunftsländern erstellt wurden, auszutauschen.
Auch die Bestandsteams müssen bei dem Vorhaben einer internationalen Personalgewinnung mitgenommen werden, damit diese gelingen kann. In Zusammenarbeit mit der Alice-Salomon-Hochschule Berlin wurde das IPIKA-Programm implementiert, das allen Pflegenden professionelle Schulungen in interkultureller Kompetenz anbietet, darunter Teamschulungen, Schulungen für Praxisanleitung etc.
Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme (APL) und der Einreichung verschiedener Dokumente – besonders wichtig: eine notariell beglaubigte Kopie des B2-Sprachzertifikats – erhalten sie nun ihre Berufsurkunde und als anerkannte Fachpflegende ein höheres Gehalt lt. Tarifvertrag. Außerdem stehen ihnen weitere Förder- und Entwicklungsmaßnahmen offen.
Damit die Fachkräfte gern bleiben wollen und die Anwerbebemühungen nachhaltig sind, muss der Familiennachzug und die Wertschätzung der Pflege im deutschen Gesundheitssystem im Allgemeinen in den Blick genommen werden. Die von der Charité rekrutierten Pflegefachpersonen haben alle im Herkunftsland einen akademischen Abschluss erlangt und waren dort auch mit Tätigkeiten betraut, die hier dem ärztlichen Dienst vorbehalten sind. Die Mitarbeitenden der Stabstelle versuchen, die daraus entstehenden Unsicherheiten mit Einzelgesprächen und Interventionen auf fachlicher, kultureller und sprachlicher Ebene aufzufangen. Politische Bemühungen, das fachliche Potenzial der Pflege besser zu nutzen und sichtbarer zu machen (z.B. Pflegestärkungsgesetze), müssen intensiviert werden, können aber erst langfristig Früchte tragen. Das würde zu einer nachhaltigen Zufriedenheit dieser Berufsgruppe beitragen.

EIN BLICK ÜBER DEN TELLERRAND

Zunehmend wird im internationalen Diskurs das Augenmerk auf ethische Rekrutierungspraktiken gelegt: Mit dem „Code of practice for the international recruitment of health and social care personnel in England“ sollen ethische Einstellungspraktiken im öffentlichen und privaten Gesundheits- und Sozialfürsorgesektor des Vereinigten Königreichs gewährleistet werden. Ähnlich wie beim Gütesiegel in Deutschland wird eine Liste mit nach ethischen Grundsätzen agierenden Personalvermittlern veröffentlicht. „Damit Deutschland im internationalen Wettbewerb mithalten kann, müssen Anstrengungen unternommen werden, um weiterhin ein attraktiver Standort zu bleiben“ In den USA hat die Alliance for Ethical Recruitment Practices den „US Health Care Code“ veröffentlicht. Die Voraussetzungen zum Erhalt des Zertifikats des USHealth- Care-Code sind, anders als beim deutschen Gütesiegel, welches Kriterien und Indikatoren abprüft, als Leitgedanken formuliert. Personalvermittler müssen die Umsetzung dieser Leitgedanken nachweisen.

DEUTSCHLAND IM WETTBEWERB MIT ANDEREN STAATEN

Nicht nur in Deutschland ist der Pflegefachpersonenmangel eklatant. Deutschland steht im harten Wettbewerb mit vielen anderen Staaten des globalen Nordens. In den USA, Großbritannien oder Kanada locken ein höheres Gehalt und die direkte Berufsanerkennung. Eine nicht unwesentliche Hürde für den Standort Deutschland ist auch das Erlernen der deutschen Sprache. Trotz der Hürden und aufwendiger Anerkennungsverfahren entscheiden sich dennoch viele im Ausland akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen für die Erwerbsmigration nach Deutschland. Damit Deutschland im internationalen Wettbewerb mithalten kann, müssen Anstrengungen unternommen werden, um weiterhin ein attraktiver Standort zu bleiben. Neben der Verbesserung von Arbeitsbedingungen müssen bürokratische Hürden im Anerkennungsverfahren abgebaut werden und Verfahren zur Einreise transparent und zügig erfolgen. Dafür ist auch eine gute personelle Ausstattung in den anerkennenden Stellen notwendig. Die Gütegemeinschaft hat dazu ein Positionspapier veröffentlicht, das in sechs zentralen Handlungsfeldern praxisnahe Beispiele für eine beschleunigte und optimierte Fachkräfteeinwanderung vorschlägt.

USA: https://www.cgfnsalliance.org/, UK: https://www.nhsemployers. org/articles/code-practice-international-recruitment, Liste, der mit dem Gütezeichen „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ ausgezeichneten Unternehmen: https://www.faire-anwerbung-pflege-deutschland.de/ guetezeichen-nutzende, Charité: https://www.charite.de/international/ fuer_aerzte_und_pflegekraefte/arbeiten_an_der_charite/internationale_ rekrutierung_von_pflegenden/, Direktlink zur Website der Gütegemeinschaft Employer-Pays-Prinzip: https://www.ihrb.org/employerpays/theemployer- pays-principle, WHO-Code: https://www.who.int/publications/i/ item/wha68.32
Exklusiv für Mitglieder | Heft 04/2023 | 72. Jahrgang