Arbeitsschutz effizient gestalten
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) bietet kleinen Unternehmen digitale Lösungen zur Organisation ihres Arbeitsschutzes
In jedem Unternehmen – und damit auch in jeder Anwaltskanzlei – gibt es Fragen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Daher ist auch für kleine Unternehmen ab einem/einer Beschäftigten eine Betreuung durch Betriebsärztinnen oder Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2 vorgeschrieben. Für Unternehmer beziehungsweise Unternehmerinnen, die den Arbeitsschutz eigenverantwortlich in das Betriebsgeschehen integrieren möchten, bietet die VBG zwei digitale Betreuungsmodelle an: Die Kompetenzzentren- Betreuung mit dem KPZ-Portal für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten (DGUV Vorschrift 2 Anlage 4) und das digitale Unternehmermodell mit dem DIAdrei-Portal für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten (DGUV Vorschrift 2 Anlage 3).
Die Online-Portale der VBG bieten Unternehmen branchenspezifisch wesentliche Informationen zum Arbeitsschutz.
