Arbeitsverträge können seit dem 1.1.2025 vollständig digital geschlossen werden
Neue Spielräume für Unternehmen
Seit dem 1. Januar 2025 können Arbeitsverträge, Änderungsvereinbarungen sowie die Niederschrift der wesentlichen Arbeitsbedingungen gem. § 2 NachwG in Textform und damit auch vollständig digital ohne weitere Umwege abgeschlossen werden. Rechtsgrundlage für diese Neuerung ist das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), das eine längst überfällige Modernisierung des Nachweisgesetzes (NachwG) vorgenommen hat.


