Aspekte des aktuellen Wahlrechts zum Deutschen Bundestag
Brandaktuell wenige Tage nach der Bundestagswahl: Vortrag von Dr. Christina Ziegenhorn, Leiterin des Sekretariates des Innenausschusses des Deutschen Bundestages im Arbeitskreis Verwaltungsrecht am 28. Februar 2025
Dr. Christina Ziegenhorn, die u. a. durch ihre Tätigkeit am Bundesverfassungsgericht mit dem Schwerpunkt Wahlrecht und durch ihre Tätigkeit für den Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages als Expertin ausgewiesen ist, stellte zunächst die in Art. 38 Grundgesetz gewährleistete Systemoffenheit unserer Verfassung für das Wahlrecht dar.

Dr. Ruth Hadamek | Fachanwältin Verwaltungsrecht | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) | Die Autobahn GmbH des Bundes

Dr. Christina Ziegenhorn
Vor dem Hintergrund der Entwicklung des bundesdeutschen Wahlrechts machte Dr. Ziegenhorn anschaulich, warum gerade die neueste, von der Ampelkoalition erarbeitete Wahlrechtsreform für dringend erforderlich erachtet wurde, um das Ausufern der Ausgleichsmandate durch die Deckelung auf 630 Sitze im Plenum zu beenden.
„Warum gerade die neueste, von der Ampelkoalition erarbeitete Wahlrechtsreform für dringend erforderlich erachtet wurde, um das Ausufern der Ausgleichsmandate durch die Deckelung auf 630 Sitze im Plenum zu beenden“
SYSTEMOFFENHEIT GEMÄSS ART. 38 GG
Die sechs Wahlrechtsgrundsätze, Gegenstand der für die meisten Teilnehmenden schon sehr lange zurückliegenden ersten staatsorganisationsrechtlichen Vorlesung, sowie die Komponenten des Mehrheits- und Verhältniswahlrechts wurden neu ins Bewusstsein gehoben, illustriert und verknüpft. Spannend wusste Dr. Ziegenhorn darzustellen, wie sich Mehrheits- und Verhältniswahlrecht in der über mehrere Jahrzehnte durch die beiden großen Volksparteien geprägten Bundestagszusammensetzung ausgewirkt haben und warum das Wahlrecht einer Änderung bedurfte.
WAHLRECHT UND POLITISCHE MACHT
Wahlrechtsreformen stellen die Mandatsträger vor die Herausforderung, zwischen Machterhalt und Reformbedarf zu entscheiden und sind daher besonders schwierig. Dass Wahlrecht in besonderem Maße Recht zur Einhegung politischer Macht ist, hatte sich in hitzigen Debatten in der 20. Wahlperiode des Bundestages um die Wahlrechtsreform gezeigt.
„Dass Wahlrecht in besonderem Maße Recht zur Einhegung politischer Macht ist, hatte sich in hitzigen Debatten in der 20. Wahlperiode des Bundestages um die Wahlrechtsreform gezeigt“
Nicht zuletzt wurden auch Wahlprüfungen auf Bundesund Landesebene behandelt. Hierfür gibt es aktuelle und aktuellste Sachverhalte, die die Referentin einordnete und mit den Anwesenden diskutierte.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT UND WAHLRECHT
Dr. Ziegenhorn stellte auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht dar, welches zuletzt die aktuelle Wahlrechtsreform mit der Fortgeltung der Grundmandatsklausel beauflagt hatte.
Wir alle wünschen uns das Gelingen besonders der kommenden Legislatur. Dem dürfte das Wahlrecht guten Grund gelegt haben.
Der Vortrag war von äußerster Aktualität, sehr bereichernd und spannend. Herzlichen Dank an die Referentin!