Berliner Anwaltsverein unterstützt Soziale Dienste der Justiz

Verstärkung gesucht

Mitglieder des Berliner Anwaltsvereins unterstützen seit Langem die Sozialen Dienste der Justiz. Hier ist Verstärkung gesucht – wir freuen uns auf Ihre Nachricht an mail@berliner-anwaltsverein.de. Anastasia Heit antwortet auf Fragen zu den Sozialen Diensten der Justiz.

Anastasia Heit | Soziale Dienste der Justiz Steuerungsdienst und Öffentlichkeitsarbeit

WAS SIND DIE SOZIALEN DIENSTE DER JUSTIZ? WER SIND DIE RECHTSSUCHENDEN?

Die Sozialen Dienste der Justiz – Gerichts- und Bewährungshilfe – sind eine eigenständige, der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nachgeordnete Behörde im Land Berlin. Als Teil der ambulanten Strafrechtspflege sind wir zuständig für alle gesetzlich vorgesehenen Leistungen in den Fachbereichen Gerichtshilfe, Bewährungshilfe und Führungsaufsicht, soweit diese Erwachsene betreffen. Die Ratsuchenden sind daher Probandinnen und Probanden der Bewährungshilfe, in großen Teilen aber auch Klientinnen und Klienten der Opferhilfe Berlin.

IN WELCHEN BEREICHEN WIRD RECHTSBERATUNG BENÖTIGT?

Die Rechtsberatung wurde in der Vergangenheit überwiegend in den Bereichen Straf- und Zivilrecht, etwas seltener aber auch in Fragen des Ausländer-, Arbeitsoder des Familienrechts benötigt.

WIE VIELE RECHTSSUCHENDE WERDEN IN DER REGEL AN EINEM TERMIN BERATEN?

Meist werden pro Termin vier bis fünf Ratsuchende beraten.

AN WELCHEN TERMINEN WERDEN ANWÄLTINNEN UND ANWÄLTE FÜR WELCHE ZEITRÄUME BENÖTIGT? WIE VIELE TERMINE SIND ZU VERTEILEN/ZU BESETZEN?

Die Beratungstermine fanden bislang in einem 14-tägigen Rhythmus, jeweils mittwochs von 17.00 – 19.00 Uhr statt. Pro Beratungstag können so maximal fünf Termine á 20 Minuten vergeben werden und der letzte Termin beginnt aktuell um 18:20 Uhr.

WO FINDET DIE BERATUNG STATT?

Die Beratung fand bislang in den Räumlichkeiten der Sozialen Dienste, in der Zentrale am Standort Schöneberg (Salzburger Str. 21 – 25, 10825 Berlin) statt.

WIE HOCH IST DIE AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG UND WERDEN PARKKOSTEN AM ORT DER BERATUNGEN/FAHRKOSTEN ÜBERNOMMEN?

Als Aufwandsentschädigung steht für jede angefangene Stunde eine Pauschale von 40,90 € zur Verfügung, mit der auch die Fahr- und Parkkosten abgegolten sind. Die Abrechnung erfolgt über die Berechnungsstelle des Amtsgerichts Spandau. Rechnungsadressat sind die Sozialen Dienste der Justiz.

Heft 04 | 2026 | 75. Jahrgang