Berufsbildungsvalidierungs und Digitalisierungsgesetz – BVaDiG

Eine Chance für mehr qualifiziertes Kanzleipersonal

Hinter dem Wortungetüm119.7.2024 BGBl I 2024 Nr. 246, Art. 1 und Art. 2, in Kraft getreten im Wesentlichen am 1.8.2024. verbergen sich zahlreiche Änderungen des Berufsbildungsgesetzes – BBiG – . Die Neuregelungen sind für alle ausbildenden Betriebe, also auch für Ausbildungskanzleien von erheblicher Bedeutung. Es handelt sich um teilweise neue, teilweise ergänzende, teils auch erweiternde Regelungen zum bisherigen BBiG.

1. DIGITALISIERUNG

Dies betrifft zum einen die Digitalisierung der Ausbildung, nämlich vom Ausbildungsvertrag über die Ausbildung bis zur virtuellen Prüfung. Die wesentlichen, für Ausbildungskanzleien interessanten Punkte werden hier kurz dargestellt.

Dorothee Dralle, gepr. Rechtsfachwirtin | Referentin | Lehrbeauftragte | Vorsitzende des BBA | Mitglied der Schulkonferenz der Hans-Litten-Schule | Ausbildungsberaterin der RAK Berlin | Dralle-Seminare | www.dralle-seminare.de
Wolfgang Daniels | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht | dka Rechtsanwälte Fachanwälte | www.dka-kanzlei.de | www.danielsanwalt.de

Exklusiv für Mitglieder | Heft 01/02 | 2025 | 74. Jahrgang

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    19.7.2024 BGBl I 2024 Nr. 246, Art. 1 und Art. 2, in Kraft getreten im Wesentlichen am 1.8.2024.