Besteuerung der Prozess- und Verzugszinsen

Haben Sie heute schon dem Bundesrechnungshof bei der Behebung eventueller Vollzugsdefizite geholfen?

I. DER BUNDESRECHNUNGSHOF EMPFIEHLT, DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN DELEGIERT, DIE ANWALTSCHAFT FÜHRT AUS?

Der Bundesrechnungshof (BRH) befürchtet weiterhin Vollzugsdefizite bei der Besteuerung von Prozess- und Verzugszinsen. Daher richtet er sich nun mithilfe einer Aufklärungskampagne des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) auch an uns, an die Anwaltschaft!

Márk Dombi, LL.M. | Rechtsanwalt & Strafverteidiger, Master of Laws (Wirtschaftsstrafrecht) | www.zkkh.de

Bild: Thomas Hedrich

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Exklusiv für Mitglieder | Heft 01/02 | 2024 | 73. Jahrgang

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