„Big Brother Lunch“:
DAV-Veranstaltungsreihe zu digitaler Überwachung.
Beim „Big Brother Lunch“ nahm der DAV das Thema Digitale Überwachung in einer kleinen Veranstaltungsreihe unter die Lupe. Bei der Premierenveran staltung Mitte September 2022 ging es um die Problematik Chatkontrolle vs. Kinderschutz, beim zweiten Lunch Ende September 2022 um die Vorratsdatenspeicherung. Der vorerst letzte Termin am 12. Oktober 2022 richtete den Fokus auf die Verankerung einer Überwachungsgesamtrechnung im Gesetzgebungsprozess.


Natalie Schorr-Erhardt M.A. | Deutscher Anwaltverein | Referentin Politische Kommunikation | www.anwaltverein.de
Ass. iur. Tatjana K. Meyer | Deutscher Anwaltverein, | Pressereferentin | www.anwaltverein.de
ERSTER BIG BROTHER LUNCH: CHATKONTROLLE VS. KINDERSCHUTZ
Kindesmissbrauch zu bekämpfen hat sich die EU-Kommission vorgenommen. Im Fokus steht vor allem die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet. Doch heiligt der Zweck alle Mittel? Was kann künstliche Intelligenz leisten? Stichworte wie „Chatkontrolle“ und „Vorratsdatenspeicherung“ führen aktuell in Deutschland zu kontroversen Debatten über die Kriminalitätsbekämpfung im digitalen Raum. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat das Thema der digitalen Überwachung nun in einer eigenen Veranstaltungsreihe aufgegriffen. Beim ersten „Big Brother Lunch“ diskutieren am 14. September 2022 Vertreter und Vertreterinnen von Anwaltschaft, Politik und Gesellschaft die Thematik.
Bei der Premiere des Big Brother Lunchs drehte sich alles um den EU-Kommissions verordnungsentwurf zur Verhinderung und Bekämpfung des Kindesmissbrauchs. Zu Beginn der Diskussion hat Rechtsanwalt Dr. David Albrecht aus dem Ausschuss Gefahrenabwehrrecht des Deutschen Anwaltvereins den Verordnungsentwurf eingeordnet. Der Kommissionsentwurf sehe vor, dass private Diensteanbieter ihre Inhalte automatisiert nach kinderpornografischem Material scannen müssten. Dafür werde in dem Entwurf keine bestimmte Technologie festgeschrieben. Dement sprechend sei es den privaten Diensteanbietern überlassen, wie und in welchem Umfang sie dieser Anordnung gerecht würden. Bestimmte Kennzahlen zur Entdeckung von kinderpornografischem Material sowie bei Grooming (dem Anbahnen von Kontakten zwischen Erwachsenen und Kindern) müssten dabei nicht erfüllt werden. Des Weiteren solle ein EU-Zentrum etabliert werden, dass die Meldungen in Datenbanken einpflegt und händisch nachträglich bearbeitet, um mögliche Fehler einer künstlichen Intelligenz zu korrigieren.
KINDERSCHUTZ DANK KÜNSTLICHER INTELLIGENZ?
Jutta Croll, Vorstandsmitglied des Netzwerks Kinderrechte, empfand es als Fortschritt, beim Thema Kinderschutz mit Maximalforderungen einzusteigen. Dabei zeigte sie auch auf, dass Kinderschutz auf sozialen Plattformen nicht unbedingt mit dem vorgeschlagenen Scannen von Inhalten zu erreichen sei. Eine stärker kontrollierte Altersverifikation könnte zumindest den Grooming-Aspekt des Entwurfs unterstützen. Carsten Müller betonte, er sei vornehmlich an einer Lösung interessiert, die auch eine gerichtliche Prüfung bestehe. Ein weiterer Ansatz könne sein, bekanntes kinderporno grafisches Material bei den Endgeräten direkt für die Wiedergabe und Weitergabe zu sperren.
In der Diskussion ging es sodann um die Erfolgsquote einer eingesetzten künstlichen Intelligenz, die aktuell von Experten und Expertinnen bei ca. 9 % prognostiziert werde. Das bedeutet eine Fehlerquote von 10 %. Damit würden sehr viele Verdachtsfälle geschaffen werden, die daraufhin von den zuständigen Behörden überprüft werden müssten. Eine solche Quote wurde von allen auf dem Podium als unverhältnismäßig eingestuft.
BERUFSGEHEIMNISTRÄGERSCHUTZ WÄRE EBENFALLS IN GEFAHR
Croll betonte dabei die Wirksamkeit von präventiven Maßnahmen und setzte sich für eine personelle Aufstockung des Bundeskriminalamts ein, um bereits jetzt den Kinder schutz zu stärken. Albrecht machte dabei auch auf die Perspektive der Anwaltschaft im Hinblick auf den Berufsgeheimnisträgerschutz aufmerksam. Dieser würde von den aktuellen Vorstellungen der EU-Kommission ebenfalls unterwandert werden und sei in Gefahr. Eine vertrauliche Kommunikation von Mandant zu Anwalt wäre so nicht möglich.
FEIGENBLATT TECHNIKOFFENHEIT
Die Zukunft einer wirklichen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in der Kommunikation stehe durch den Entwurf ebenfalls auf der Kippe. Insbesondere die Technikoffenheit verstand der Großteil der Teilnehmenden als ein Feigenblatt der EU-Kommission, da die aktuelle Technik nicht auf dem Level vorhanden sei, ein solches Scanning mit hoher Erfolgsquote zu gewährleisten.
ZWEITES BIG BROTHER LUNCH: VON STAATSTROJANERN UND BÜRGERRECHTEN
Das zu diesem Zeitpunkt erst eine Woche alte Urteil des Europäischen Gerichtshofs bestimmte die Diskussion in großem Maß bei der zweiten Veranstaltung der Reihe. Vertreter aus der Politik (Tabea Rößner, Vorsitzende des Ausschusses Digitales im Bundestag), Anwaltschaft (Dr. Eren Basar, DAV-Gefahrenabwehrausschuss) und der Verwaltung (Nils Bergemann, BFDI) diskutierten unter der Leitung von Ingo Dachwitz (Netzpolitik), warum die Politik von diesem Instrument nicht loslassen kann.
Denn auch nach der klaren Absage des EUGH an dieses Instrument wird in der Politik weiter lebhaft über eine eingeschränkte Nutzung, z.B. zur Speicherung der IP-Adressen wie in einem Antrag der CDU-Fraktion (BTDrucks. 20/3687) diskutiert. Dabei stellt Basar heraus, dass bei den Sicherheitsbehörden nicht einmal das Personal zur Auswertung der daraus angesammelten Daten vorhanden sei.
ALTERNATIVEN ZUR VORRATSDATENSPEICHERUNG
Bei der Diskussion um die Alternativen einer Vorratsdatenspeicherung waren die Podiumsteilnehmer am ehesten von dem Konzept des Quick-Freeze überzeugt. Hier würden die Daten, die bei den Telekommunikationsanbietern bereits sowieso anfallen, mit einem Richtervorbehalt für sieben Tage gespeichert werden können. Erst beim Einsetzen eines solchen Instruments könnte auch darüber gestritten werden, ob es wirklich funktioniere. Bisher gebe es zu diesem Verfahren noch keine Erfahrungen aus der Praxis. Bei der Eingrenzung des Zeitraums könnte eine Aufweichung der Sieben-Tage-Frist denkbar sein, die sich in einem „angemessenen“ Rahmen bewege.
QUELLEN-TKÜ UND STAATSTROJANER
Bei der Nutzung anderer Instrumente durch Strafverfolgungsbehörden wie Staatstrojaner und die Quellen-TKÜ sei laut den Podiumsteilnehmern ein relativ rechtssicherer Rahmen festgesteckt. Die Sicherheitslücken, die dafür für alle Nutzer in der Software notwendig werden, werden vom Staat wie auf einem Schwarzmarkt ausgenutzt, so Rößner. Die Verhältnismäßigkeit sei vor allem im Hinblick auf die Nutzung dieser Daten, die von den Ermittlungsbehörden vornehmlich bei Drogendelikten verwandt werden, nicht gegeben.
Auch die Frage nach einer Instanz, die die bereits eingesammelten Daten durch die Strafverfolgungsbehörden nach einer Frist wieder löscht, wurde so bisher von den Behörden nicht beantwortet. Daher sprechen sich alle Teilnehmer für ein Moratorium der Sicherheitsgesetzgebung aus. In der Diskussion mit dem Publikum wurde unter anderem auch die Frage einer generellen Evaluation der richterlichen Kontrolle aufgeworfen. Die Anwaltschaft würde in der Praxis oft feststellen, dass dieser Vorbehalt kein Korrektiv darstellt, da Richter den Antragsersuchen der Staatsanwaltschaft in der Regel nicht widersprechen.
DRITTER BIG BROTHER LUNCH: FREIHEITSKOMMISSION UND ÜBERWACHUNGSGESAMTRECHNUNG
Bei der dritten Ausgabe konnte das Podium, moderiert von Corinna Budras (F.A.Z.), einen Ausblick vermitteln, wie der Spagat zwischen digitaler Kriminalitätsbekämpfung und Bürgerrechten künftig im Gesetzgebungsverfahren verankert sein könnte. Bislang fehlt es dort an einer standardmäßigen Überprüfung, ob und wie sich neue Eingriffsbefugnisse in das vorhandene Arsenal an Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene einfügen. Denn, auch wenn einzelne Befugnisse an sich hinnehmbar scheinen, ist mit der Gesamtheit aller Maßnahmen womöglich die Schwelle der Unzumutbarkeit der Eingriffe in Bürger- und Freiheitsrechte erreicht.
„Mit der Gesamtheit aller Maßnahmen ist die Schwelle der Unzumutbarkeit der Eingriffe in die Freiheitsrechte erreicht“
Dr. Peter Schantz vom BMJ betonte, dass im Koalitionsvertrag der Wunsch nach einem diesbezüglichen Neuanfang niedergelegt wurde: Maßstab sollte nicht länger sein, was an Eingriffen „gerade noch so geht“, bis gegebenenfalls das Bundesverfassungsgericht eingreift, sondern, genau zu prüfen: Was brauchen wir tatsächlich?
FREIHEITSKOMMISSION: WER, DURCH WEN BERUFEN, WANN UND WIE?
Hierzu wurde das Forschungsprojekt „Sicherheitsgesetzgebung und Überwachungsgesamtrechnung“ unter dem Dach der LMU München vorgestellt, an dem auch der DAV beteiligt ist. Prof. Dr. Robert Esser von der Uni Passau erläuterte als einer der Projektverantwortlichen die aktuellen Überlegungen zur Ausgestaltung einer Freiheitskommission. Das unabhängige Gremium soll beratend bei der Ausgestaltung neuer Sicherheitsgesetze zur Seite stehen. Die Kommission soll keine Vetofunktion haben – dies verstieße gegen das Prinzip der Gewaltenteilung –, sondern eher ein Modell zwingender Beteiligung darstellen. Die Legitimierung soll möglichst per Gesetz erfolgen.
Bundesjustizministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger betonte die Wichtigkeit einer frühestmöglichen Einbindung: Um etwas bewirken oder notfalls verhindern zu können, müsse die Kommission zeitlich vor Kabinettsreife eines Entwurfs zum Einsatz kommen.
Die berufenen Personen müssen unabhängig sein – darin war sich das Podium einig. Aktive Richter und Richterinnen sollen ebenso ausgeschlossen sein wie Ministeriumsbeteiligte oder Verbandsfunktionäre. Wichtig sei ein wissenschaftlich breiter Fokus mit rechtlichen Kenntnissen (etwa im Polizeirecht oder Telekommunikationsrecht), aber auch mit psychologischem Blick. Schantz wies darauf hin, dass es auch eine machtpolitische Frage sein könnte, wer über die Besetzung entscheidet, ob das Parlament, die Regierung oder einzelne Fraktionen. Hier sei eine entsprechende Akzentsetzung zu erwarten.

