Bürgerliches Gesetzbuch
BGB-Kommentar mit KI-Anwendung „FRAG DEN GRÜNEBERG“
C.H.BECK, Hardcover (Leinen), 84., neubearbeitete Aufl. 2025, XXXVII, 3283 S. Mit Beiblatt ‚Benutzungshinweise zur 84. Auflage‘ (1 S.) und Code zur Nutzung der KI-Anwendung FRAG DEN GRÜNEBERG bis 31.1.2026 (nutzbar nur in Verbindung mit dem unbeschädigten Code der Grüneberg-Karte 2025), 125,00 Euro, ISBN 978-3-406-82000-7
Über das gedruckte Werk muss man inhaltlich nichts mehr sagen. Der Telegrammstil machte die Nutzung für mich aber immer etwas mühselig. Umso gespannter war ich auf die Ankündigung des Chat-Books „Frag den Grüneberg“. Allein der Umstand, dass man sich den Text in „normaler“ Sprache anzeigen lassen kann, hat mich begeistert und ist schon ein immenser Gewinn – unabhängig von der Frage, wie gut das LLM dahinter ist.

Ich habe das KI-Angebot anhand eines echten Falles getestet: „Suche im Grüneberg“. Der dumpf und stumpf eingegebene Suchbegriff „konkludente Vertragsänderung“ führt zu 120 Treffern und beginnt mit § 650b BGB, also nicht so hilfreich. Man kann das aber einschränken, z. B. auf den AT des BGB. Diese Funktion ist daher wohl nur für spezielle Stichworte wirklich hilfreich, bzw.: Man muss sich die Stichworte genau überlegen, das bedarf wohl auch etwas Übung. Bei der Suche nach Fundstellen empfiehlt es sich nach meiner Erfahrung, nur Gesetz und Paragrafen einzugeben, ohne Randnummer. Dann kommt eine Liste mit den Randnummern. Gibt man die Randnummern mit ein, kommen teilweise nicht nachvollziehbare Ergebnisse.
Also zweiter Versuch, prompten wir mal richtig („Frag den Grüneberg“): „Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit eine konkludente Vertragsänderung zustande kommt?“ Und siehe da: Der Text könnte inhaltlich sofort in einen Schriftsatz kopiert werden, die Fundstellen werden nach anklicken einkopiert. Ich frage mich allerdings, ob ich das auch dürfte … (wird wohl irgendwo in den AGB stehen).
Wie kaum anders zu erwarten, gibt es die spannendsten – oder überraschendsten – Ergebnisse in der Funktion „Sprich mit dem Grüneberg“. Dazu habe ich den hinter den vorigen Fragen stehenden Fall auf zwei Zeilen als Prompt eingedampft: „Pächter P zahlt 10 Jahre lang versehentlich monatlich 80 € zu viel Miete. Der Verpächter sagt dazu nichts. Wurde dadurch der Vertrag konkludent auf die höhere Miete geändert?“ Die Antwort entspricht inhaltlich dem Prompt aus „Frag den Grüneberg“, ist aber sprachlich dem Gutachtenstil angenähert. Gibt man denselben Prompt später nochmal ein, kommt aber – technisch bedingt – eine durchaus andere Antwort. Darauf wird auch in den FAQ hingewiesen.
Bei anderen Prompts war das Ergebnis nicht ganz so überzeugend, aber das ist normal. Die Technik steht ja noch am Anfang und das „Prompten“ muss auch gelernt sein. Vor allem aber gilt auch hier wie bei allen derzeitigen LLM: Man muss schon sehr viel selbst wissen, um die Qualität der Antwort beurteilen zu können, aber als Einstieg ist das wirklich sehr hilfreich. Ich möchte die Funktion jedenfalls nicht mehr missen, werde aber trotzdem weiterhin die Finger von Rechtsgebieten lassen, die ich nicht beherrsche.