Cyberstrafrecht aus Sicht von Verteidigung und Staatsanwaltschaft

Veranstaltung des Arbeitskreises IT-Recht am 20.04.2023,
18-20 Uhr im c-base (Rungestraße 20, 10179 Berlin, 2. Hinterhof)

Im Anschluss ist ein Ausklang an der Bar auf Selbstzahlerbasis möglich.

Referierende:
Rechtsanwältin Diana Nadeborn, Fachanwältin für Strafrecht
Markus Hartmann, Leitender Oberstaatsanwalt und Leiter der ZAC NRW bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln

An diesem Abend wollen wir eine Brücke schlagen zwischen dem Strafrecht und dem Digitalen, weshalb es um aktuelle Entwicklungen im Bereich der „Cyberstraftaten“ gehen wird. Hierbei freuen wir uns, mit den zwei erfahrenen und fachkundigen Referierenden bekannte spannende Themen, wie Hatespeech oder auch das Thema Rechtssicherheit für IT-Sicherheitsforschende streifen zu können. Wir wollen aber auch einen Blick in die Zukunft der Rechtspolitik werfen, beispielsweise auf die EU-Pläne zur sog. Chatkontrolle. Nicht zuletzt der Veranstaltungsort wird weitere Möglichkeiten zur Diskussion bieten.
Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen!

BAV | AK IT-Recht | AK Strafrecht | Seminar | Rechtsanwältin Diana Nadeborn, Fachanwältin für Strafrecht | Markus Hartmann, Leitender Oberstaatsanwalt und Leiter der ZAC NRW bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln
Exklusiv für Mitglieder | Heft 03/2023 | 72. Jahrgang