Das angestellte Kind als faktischer Geschäftsführer im Steuerstrafrecht

Rechtsprechung zur Rollenverteilung in Familienunternehmen

In Familienunternehmen ist die Rollenverteilung oft nicht klar geregelt. Wenn Familienmitglieder in einem Unternehmen arbeiten, kann eine enge Zusammenarbeit schnell den Eindruck erwecken, dass sie über formal eingetragene Positionen wie Geschäftsführer und Prokurist hinausgehende Verantwortung tragen. Besonders heikel wird dies, wenn ein Familienmitglied nur als Angestellter tätig ist und in den Fokus der Finanzbehörden gerät. Leider zu oft stehen die Kinder der Inhaber kleiner und mittelständischer Familienunternehmen im Mittelpunkt steuerstrafrechtlicher Auseinandersetzungen. Obwohl sie keine formelle Position in der Geschäftsführung innehaben, also nicht durch die Gesellschafterversammlung als Geschäftsführer bestellt sind, wird ihnen seitens des Finanzamts vorgeworfen, als faktischer Geschäftsführer wesentliche unternehmerische Entscheidungen getroffen und dadurch an einer Steuerhinterziehung des „Familienplans“ mitgewirkt zu haben.

Maximilian Krämer LL.M. | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht | Partner DNK Rechtsanwälte München und Nürnberg | www.dnk-rechtsanwaelte.de | Vorsitzender FORUM Junge Anwaltschaft

Exklusiv für Mitglieder | Heft 12 | 2024 | 73. Jahrgang

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