Das Geldwäschepaket der EU

Ist das anwaltliche Berufsgeheimnis in der neuen Geldwäscheverordnung angesichts von Melde- und Sorgfaltspflichten geschützt?

Die Anti-Money Laundering-Verordnung (AML-VO) wurde am 19. Juni 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie ist 20 Tage später in Kraft getreten. Ihre Vorschriften werden ab dem 10. Juli 2027 gelten.

DIE AML-VO GILT AB DEM 10. JULI 2027

1. Sie ist Teil des 2021 von der Kommission initiierten EU-Gesetzgebungspakets zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Teil dieses Pakets ist neben der AML-VO, der sechsten Geldwäscherichtlinie und einer Aktualisierung der Transparenzregisterverordnung die Anti-Money Laundering Authority-Verordnung (AMLA-VO) zur Schaffung einer zentralen europäischen Behörde mit Sitz in Frankfurt/Main. Im Rahmen ihrer Koordinierungs- und Überwachungsfunktion soll die AMLA technische Regulierungsstandards ausarbeiten und Leitlinien erstellen sowie nationale Behörden und Meldestellen unterstützen, um die Verwaltungspraxis auf EU-Ebene zu harmonisieren und eine ordnungsgemäße Umsetzung und einheitliche Durchsetzung der Geldwäschevorschriften zu gewährleisten.

Myriam Siefritz | Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht | Siefritz und Dr. Prengel Rechtsanwälte | www.siefritz-prengel.de
Foto: Sandra Prengel

Exklusiv für Mitglieder | Heft 11 | 2024 | 73. Jahrgang

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