Der universitär-integrierte Jura-Bachelor (LL.B.).
Eine sinnvolle Weiterentwicklung der Juristenausbildung
I. AUSGANGSPUNKT
Die aktuelle Debatte um die Integration eines auf dem Weg zum Staatsexamen zu erwerbenden „Bachelor of Laws“ (LL.B.) im universitären Jurastudium wird kontrovers geführt. Einige Stimmen befürchten eine Entwertung der rechtswissenschaftlichen Ausbildung durch ein „Jodeldiplom“1Chiusi, Ein Jodeldiplom?, F.A.Z. v. 30.06.2022, S. 6. oder sprechen gar von einem „Verlierer- Führerschein“.2Dies aufgreifend Dauner-Lieb, Der Bachelor ist kein Verlierer-Führerschein, 27.02.2021, https://lto.de/karriere/im-job/stories/detail/interviewreform- juristen-ausbildung-jura-studium-hausaufgaben-bachelorklausur- taktik-mindset, abgerufen: 02.03.2023. Andere verweisen auf vielfältige Vorteile, die mit der bundesweiten Einführung des neuen Abschlusses für die Studierenden und die Juristenausbildung insgesamt einhergehen sollen.

Prof. Dr. Markus Ogorek, LL. M. (Berkeley) | Universitätsprofessor und Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln
(Bild: Universität zu Köln)
Worum geht es in der Sache? Bis heute fußt die deutsche Juristenausbildung auf einem zweistufigen, nach preußischem Vorbild konzipierten System. Am Ende der beiden Ausbildungsabschnitte – Studium und Referendariat – stehen Examina, die sich u. a. aus mehreren fünfstündigen Aufsichtsarbeiten sowie einer mündlichen Prüfung zusammensetzen. Dieses Format ist für sehr viele angehende Juristen, naheliegenderweise, mit einem immensen Arbeitsaufwand und nicht selten mit einer erheblichen psychischen Belastung verbunden, die allzu leicht in Versagens- und Zukunftsängste mündet. Zugleich führt das bestehende Ausbildungsmodell dazu, dass Studierende, die nach ungefähr zehn Semestern Studienzeit ihre Erste juristische Prüfung endgültig nicht bestehen, in der Regel lediglich das Abitur als formalen Bildungsabschluss vorweisen können.
„Das bestehende Ausbildungsmodell führt dazu, dass Studierende, die nach ungefähr zehn Semestern Studienzeit ihre Erste juristische Prüfung endgültig nicht bestehen, lediglich das Abitur als formalen Bildungsabschluss vorweisen können“
Der juristische Bachelor stellt als vollwertiger Studienabschluss eine frühzeitige Anerkennung der bis zu seiner Verleihung von den Studierenden erbrachten Studienleistungen dar. Er setzt mit anderen Worten nicht das Ablegen der staatlichen Pflichtfachprüfung voraus. Im Gegenteil werden viele der im Jurastudium absolvierten Prüfungen nach diesem Ansatz zugleich für das integrierte Bachelorstudium angerechnet, das nach ungefähr drei Jahren – also deutlich vor dem Beginn der Ersten Examensprüfung – abgeschlossen wäre. Damit bildet der integrierte Bachelor für die Vielzahl der Studierenden ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zur Ersten Juristischen Prüfung und unterscheidet sich hierdurch von den, besonders an Fachhochschulen, bereits vergebenen juristischen Bachelor-Programmen, die nicht in einen universitären Staatsexamensstudiengang integriert sind.
II. AKTUELLE DISKUSSION
Der Gedanke, einen Bachelor-Abschluss in die Juristenausbildung zu integrieren, ist keineswegs neu. Bereits seit ihrer Gründung im Jahre 2000 verleiht die Hamburger Bucerius Law School nach zwei Jahren Grundstudium, einem Auslandstrimester, den Übungen für Fortgeschrittene und dem Schwerpunktbereichsstudium den Studierenden den akademischen Grad eines Bachelor of Laws.3Siehe zum gesamten Studiengangsaufbau: Bucerius Law School, Aufbau und Verlauf des Studiums, https://law-school.de/studium/jurastudium/ ueber-das-studium, abgerufen: 02.03.2023. Diesem Vorbild ist nicht nur die Law School der (ebenfalls privaten) EBS Universität für Wirtschaft und Recht4EBS Law School, Jurastudium, https://www.ebs.edu/ebs-law-school/ studienprogramme/jurastudium-ejp, abgerufen: 02.03.2023. gefolgt, auch die juristischen Fakultäten an den staatlichen Universitäten in Berlin und Brandenburg5Humboldt-Universität zu Berlin, Bachelor (LL.B.), https://www.rewi. hu-berlin.de/de/sp/2015/llb; Freie Universität Berlin, Bachelor of Laws (LL.B.), https://jura.fu-berlin.de/studium/respo_Studiengang_ Rechtswissenschaft_2017/respo10_LLB/index.html; Europa-Universität Via drina, Bachelor of Laws, https://rewi.europa-uni.de/de/studium/ bachelor_of_laws/index.html; Universität Potsdam, Studiengang Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung) mit integriertem Bachelor of Laws (LL.B.), https://uni-potsdam.de/de/jura/studium/llb/allgemeineinformationen; alle abgerufen: 02.03.2023. sowie an der Fernuniversität Hagen6Fernuniversität in Hagen, Erste Juristische Prüfung, https://fernuni-hagen. de/rewi/studium/ejp/index.shtml, abgerufen: 02.03.2023. agieren nach ähnlichen Konzepten. An den Universitäten Hamburg, Bremen und Leipzig, der Philipps-Universität Marburg und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg wird seit einiger Zeit an der Einführung des integrierten Bachelor- Abschlusses gearbeitet. Enormen Auftrieb hat die Einführung des integrierten Jura-Bachelors Ende 2022 erhalten, als die Justizminister der Länder auf ihrer Herbstkonferenz den Koordinierungsausschuss Juristenausbildung darum baten, das Modell eines integrierten Bachelor-Abschlusses zum Gegenstand seiner Beratungen und eines regelmäßigen Erfahrungsaustausches zu machen – und dabei insbesondere die unterschiedlichen Ausgestaltungen in den Blick zu nehmen.7Beschluss v. 10.11.2022, Einführung eines (integrierten) „Bachelor of Laws“-Abschlusses (LL.B.), https://www.justiz.nrw.de/JM/jumiko/ beschluesse/2022/Herbstkonferenz_2022/TOP-I_1—Bachelor-of-Laws. pdf, abgerufen: 02.03.2023. Zugleich stellten die Justizminister klar, dass ein integrierter Bachelor „keinen Ersatz für die juristischen Staatsprüfungen darstellen“ solle. Schließlich prägten und sicherten diese die Qualität der Juristenausbildung in Deutschland, weshalb sie „als Voraussetzung für die Befähigung zum Richteramt unangetastet fortbestehen“ müssten.8Beschluss v. 10.11.2022, Einführung eines (integrierten) „Bachelor of Laws“-Abschlusses (LL.B.), https://www.justiz.nrw.de/JM/jumiko/beschluesse/2022/Herbstkonferenz_2022/TOP-I_1—Bachelor-of-Laws. pdf, abgerufen: 02.03.2023. In einigen Bundesländern sind die Pläne, einen integrierten Jura-Bachelor einzuführen, zu einem echten Politikum geworden und haben sogar im Rahmen der Regierungsbildung eine Rolle gespielt. So haben die Koalitionen in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und neuerdings Niedersachsen die Einführung des integrierten Bachelors zumindest angekündigt. Beispielsweise heißt es im neuen Koalitionsvertrag der niedersächsischen Landesregierung, die juristische Ausbildung solle reformiert und an die heutigen Anforderungen angepasst werden, und ein Schritt sei dabei die Einführung des integrierten Bachelors.9Koalitionsvertrag zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Landesverband Niedersachsen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen, 07.11.2022, S. 101, https://www.spdnds.de/wp-content/uploads Auch wenn die Koalitionsverträge keine konkreten Details zu der geplanten Ausbildungsreform beinhalten, wird doch deutlich, dass sich die Politik des Vorhabens ernsthaft angenommen hat.
III. ZUM (VERMEINTLICH FEHLENDEN) NUTZEN DES INTEGRIERTEN BACHELORS
Mit Blick auf den Nutzen eines integrierten Bachelor- Abschlusses werden im Wesentlichen drei Themenkreise diskutiert. Erstens wird von Kritikern vorgebracht, der Bachelor-Abschluss führe zu einer Entwertung der (auch international) hoch angesehenen zwei deutschen juristischen Staatsexamina. Er sei deshalb ein hochschulpolitischer Schnitt ins eigene Fleisch. Daran anknüpfend besteht – zweitens – die Sorge, es gebe keinen echten Berufsmarkt für Absolventen, die nur einen LL.B. führen, sodass der neue Abschluss schlicht überflüssig sei. Schließlich und drittens wird in Abrede gestellt, dass die Einführung eines integrierten Bachelors zu der gewünschten Entlastung der Studierenden während der Vorbereitung auf die Erste juristische Prüfung führt.
1. Entwertung der juristischen Staatsexamina?
Hinter dem nicht selten gegen die bundesweite Einführung des universitär-integrierten Jura-Bachelors ins Feld geführten Gedanken einer Entwertung der Staatsexamina steht ganz offenbar die Sorge, die Berufseinstiegsvoraussetzungen für Richter, Staats- und Rechtsanwälte würden schleichend abgesenkt. Dabei gerät freilich aus dem Blick, dass die geplante Ausbildungsreform weder den Bachelor-Absolventen die bislang „Volljuristen“ vorbehaltenen Berufsfelder eröffnen soll noch eine Abkehr von der klassischen Juristenausbildung mit zwei Staatsexamina angestrebt wird. Vielmehr geht es (allein) darum, einen Abschluss auch für jene Jurastudierenden vorzuhalten, die im Vergleich zu ihren Kommilitonen in den Fachhochschul-Bachelorprogrammen vergleichbare, wenn nicht sogar höhere Leistungen erbracht und das Jurastudium sodann vor Bestehen der Ersten juristischen Prüfung aus welchen Gründen auch immer abgebrochen haben. Außer Zweifel steht, dass die bis zum Erwerb des Bachelor-Abschlusses im universitären Jurastudium vermittelten Inhalte unter keinen Umständen genügen können, um in klassischen Rechtsberufen Fuß zu fassen.
2. Berufsperspektiven von Bachelor-Absolventen
Unstreitig ist, dass sich die Einführung des integrierten Jura-Bachelors als kaum sinnvoll erwiese, wenn der Abschluss die Absolventen auf dem Arbeitsmarkt nicht weiterbrächte. Ein erster Anhaltspunkt für durchaus bestehende berufliche Chancen, die ein solcher Abschluss vermitteln kann, ist allerdings die große Beliebtheit, derer sich die von den Fachhochschulen angebotenen juristischen Bachelorstudiengänge seit vielen Jahren erfreuen. Auch wenn der LL.B. (ebenso wie ein darauf aufbauender Masterabschluss: der LL.M.) nicht die Tätigkeit als Richter, Staats- oder Rechtsanwalt ermöglicht, bestehen heute zahlreiche ansprechende Perspektiven. Zu denken ist hier beispielsweise an Karrieren in den Rechts-, Compliance- oder Personalabteilungen von Unternehmen, Banken, Versicherungen oder Verbänden. Auch im gehobenen Dienst der öffentlichen Verwaltung werden längst nicht mehr nur an den landes- und bundeseigenen Fachhochschulen ausgebildete Bachelor-Absolventen eingestellt, wo sie Fach- und Führungsaufgaben in den Bereichen Verwaltungsorganisation, Finanzwesen, Sicherheit und Ordnung sowie Soziales wahrnehmen.
3. Entlastung für Studierende?
Wird der Jura-Bachelor für die universitär Studierenden zu einer psychischen Entlastung führen? Bis in das Letzte nachprüfbar belegen lassen sich vermutete Effekte im Vorfeld einer Ausbildungsänderung typischerweise nicht – die Notwendigkeit einer Entlastung liegt allerdings auf der Hand, wie zuletzt die Studie „JurSTRESS“ verdeutlichte. Das Regensburger Forschungsprojekt stellte bei Jurastudierenden in der Examensvorbereitung „besorgniserregende Belastungsintensitäten“ fest. 59 Prozent der Studienteilnehmer galten mindestens zu einem Messzeitpunkt als „auffällig“ hinsichtlich der chronischen Stressbelastung, 48 Prozent hinsichtlich der Ängstlichkeit und 19 Prozent hinsichtlich der Depressivität.10Fakultät für Humanwissenschaften der Universität Regensburg, Abschlussbericht JurSTRESS, 24.05.2022, S. 26, https://www.uni-regensburg. de/assets/humanwissenschaften/psychologie-kudielka/JurSTRESS_ Abschlussbericht.pdf, abgerufen: 02.03.2022. Es liegt nahe, dass die Versagens- und Zukunftsängste vieler Studierender und damit auch die Belastung auf dem Weg zum Staatsexamen signifikant geringer werden, wenn dessen Ausgang zumindest nicht mehr ausschließlich über das berufliche Wohl und Wehe entscheiden wird – was mit der Einführung des Jura-Bachelors der Fall wäre.
IV. HERAUSFORDERUNGEN DER EINFÜHRUNG
Nach alledem bleibt festzuhalten: Der universitär-integrierte LL.B. beeinträchtigt den Wert der Staatsexamina nicht. Bei bedachter Einführung und kluger Ausgestaltung der Curricula eröffnet der neue Abschluss jungen Menschen vielfältige berufliche Perspektiven und fördert nicht zuletzt deren Gesundheit. Der Einsatz von juristisch bewanderten Arbeitnehmern ist längst nicht mehr auf die der Befähigung zum Richteramt unterworfenen klassischen Rechtsberufe begrenzt. Ungeachtet dessen birgt die flächendeckende Einführung eines integrierten Bachelor- Abschlusses auch einige Risiken, die bei der konkreten Ausgestaltung des Abschlusses selbst und hinsichtlich der mittelbaren Auswirkungen auf das rechtswissenschaftliche Studium berücksichtigt werden müssen.
„Bei bedachter Einführung und kluger Ausgestaltung der Curricula eröffnet der neue Abschluss jungen Menschen vielfältige berufliche Perspektiven und fördert nicht zuletzt deren Gesundheit“
So ist zunächst unbedingt sicherzustellen, dass den Absolventen nach Erwerb des universitär-integrierten LL.B. der Zugang zu den gängigen internationalen rechtswissenschaftlichen Masterstudiengängen (LL.M.) eröffnet wird, also nicht nur deutsche LL.M.-Programme wählbar sind. Bei Einführung des LL.B. stellt sich zudem die Frage nach der sinnvollen Verzahnung von universitärem Schwerpunktbereichsstudium und staatlicher Pflichtfachprüfung neu. Studierende können in den meisten Bundesländern bislang frei wählen, ob sie zuerst die staatliche Pflichtfachprüfung oder die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung ablegen wollen. Der integrierte Jura-Bachelor wird diese Wahlmöglichkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit verändern. So werden Studierende aller Voraussicht nach vermehrt das Schwerpunktbereichsstudium vorziehen, um mit einem LL.B. als Rückfalloption in den Pflichtfachteil der Ersten juristischen Prüfung gehen zu können. Diese Vorgehensweise wird vermutlich nicht wenige Studierende dazu bewegen, Schwerpunktbereiche mit inhaltlicher Nähe zum Pflichtstoff des Examens zu wählen, wie sie an vielen Universitäten zu finden sind.
Ein solches verändertes Auswahlverhalten müsste jedoch kritisch betrachtet werden, würde hierdurch doch der Zweck der Schwerpunktbereiche konterkariert. Diese sollen den Studierenden die Möglichkeit bieten, sich mit juristischen Fragen jenseits des Pflichtstoffs auseinanderzusetzen – und vor allem interessengeleitet, also frei von den Zwängen der Examensvorbereitung, zu studieren. Vor diesem Hintergrund wird es noch stärker als bislang Aufgabe der Universitäten sein, die Inhalte der Schwerpunktbereiche so auszurichten, dass stets auch Wissen außerhalb des Pflichtstoffs vermittelt und Fehlanreizen konsequent begegnet wird. Neben einer Aufwertung der juristischen Methodik und ideengeschichtlicher Grundlagen des Rechts erscheint es insbesondere angezeigt, in den Schwerpunktbereichen die Auseinandersetzung mit NS-Unrecht und SED-Diktatur gezielt zu fördern, um die LL.B.-Absolventen für das als Gegenentwurf hierzu entstandene Wertefundament der heutigen Rechtsordnung zu sensibilisieren. Da der LL.B. ein berufsbefähigender Abschluss sein soll, muss auch der Praxisbezug der Schwerpunkbereiche akzentuiert werden.
Ein wichtiger Punkt wird es schließlich sein, bei allen Veränderungen die Notenvergabe in den Schwerpunktbereichen im Blick zu behalten. Bereits heute fallen die Bewertungen in den universitären Schwerpunktbereichen durchschnittlich besser aus als jene in der staatlichen Pflichtfachprüfung, insbesondere sind einige Schwerpunktprogramme an den verschiedenen deutschen Universitäten aber für geradezu inflationäre Notengebungen bekannt. Mit Einführung des universitär-integrierten LL.B. gilt mehr denn je: Ein laxes Schwerpunktbereichsstudium darf es nicht (länger) geben.
V. FAZIT
Mit der angestrebten Integration eines Bachelor-Abschlusses in das universitäre Jurastudium geht keine Entwertung der Staatsexamina einher, da die Einstellungsvoraussetzungen für Richter sowie Staats- und Rechtsanwälte durch die angestrebte Reform nicht gesenkt werden. Gleichzeitig bietet die Einführung des Jura-Bachelors beachtliche Chancen. Bei der konkreten Ausgestaltung gilt es, die Abschlussziele „Bachelor“ und „Erste juristische Prüfung“ sinnvoll und möglichst ressourcenschonend miteinander zu verknüpfen. Zugleich müssen die Curricula der – inhaltlich aufzuwertenden – Schwerpunktbereiche so ausgestaltet werden, dass LL.B.-Absolventen arbeitsmarktbezogen ausgebildet werden und zugleich fundierte Kenntnisse über die philosophischen, historischen und politischen Grundlagen der Rechtsordnung sowie die spezifisch juristische Methodik erwerben.
Wenn und soweit dies gelingt, handelt es sich beim universitär-integrierten Jura-Bachelor nicht einfach nur um eine sinnvolle und begrüßenswerte Weiterentwicklung der juristischen Ausbildung – der Abschluss würde vielmehr echte, spürbare Vorteile für viele Tausende Jurastudierende an den Universitäten mit sich bringen.
Exklusiv für Mitglieder | Heft 05/2023 | 72. Jahrgang
- 1Chiusi, Ein Jodeldiplom?, F.A.Z. v. 30.06.2022, S. 6.
- 2Dies aufgreifend Dauner-Lieb, Der Bachelor ist kein Verlierer-Führerschein, 27.02.2021, https://lto.de/karriere/im-job/stories/detail/interviewreform- juristen-ausbildung-jura-studium-hausaufgaben-bachelorklausur- taktik-mindset, abgerufen: 02.03.2023.
- 3Siehe zum gesamten Studiengangsaufbau: Bucerius Law School, Aufbau und Verlauf des Studiums, https://law-school.de/studium/jurastudium/ ueber-das-studium, abgerufen: 02.03.2023.
- 4EBS Law School, Jurastudium, https://www.ebs.edu/ebs-law-school/ studienprogramme/jurastudium-ejp, abgerufen: 02.03.2023.
- 5Humboldt-Universität zu Berlin, Bachelor (LL.B.), https://www.rewi. hu-berlin.de/de/sp/2015/llb; Freie Universität Berlin, Bachelor of Laws (LL.B.), https://jura.fu-berlin.de/studium/respo_Studiengang_ Rechtswissenschaft_2017/respo10_LLB/index.html; Europa-Universität Via drina, Bachelor of Laws, https://rewi.europa-uni.de/de/studium/ bachelor_of_laws/index.html; Universität Potsdam, Studiengang Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung) mit integriertem Bachelor of Laws (LL.B.), https://uni-potsdam.de/de/jura/studium/llb/allgemeineinformationen; alle abgerufen: 02.03.2023.
- 6Fernuniversität in Hagen, Erste Juristische Prüfung, https://fernuni-hagen. de/rewi/studium/ejp/index.shtml, abgerufen: 02.03.2023.
- 7Beschluss v. 10.11.2022, Einführung eines (integrierten) „Bachelor of Laws“-Abschlusses (LL.B.), https://www.justiz.nrw.de/JM/jumiko/ beschluesse/2022/Herbstkonferenz_2022/TOP-I_1—Bachelor-of-Laws. pdf, abgerufen: 02.03.2023.
- 8Beschluss v. 10.11.2022, Einführung eines (integrierten) „Bachelor of Laws“-Abschlusses (LL.B.), https://www.justiz.nrw.de/JM/jumiko/beschluesse/2022/Herbstkonferenz_2022/TOP-I_1—Bachelor-of-Laws. pdf, abgerufen: 02.03.2023.
- 9Koalitionsvertrag zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Landesverband Niedersachsen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen, 07.11.2022, S. 101, https://www.spdnds.de/wp-content/uploads
- 10Fakultät für Humanwissenschaften der Universität Regensburg, Abschlussbericht JurSTRESS, 24.05.2022, S. 26, https://www.uni-regensburg. de/assets/humanwissenschaften/psychologie-kudielka/JurSTRESS_ Abschlussbericht.pdf, abgerufen: 02.03.2022.

