Deutsch-Portugiesischer Rechtsdialog in Lissabon (Teil 1)

Recht auf Stadt – Aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze mit Blick auf Deutschland und Portugal

RECHT AUF STADT

Der Deutsch-Portugiesische Rechtsdialog fand am 5. Dezember 2025 als gemeinsame Veranstaltung der ARGE IWR und des DAV Portugal im Goethe-Institut Lissabon statt und widmete sich dem brisanten Thema „Recht auf Stadt“. Zur Debatte standen Wohnungsnot und Energiewende, rechtlich beleuchtet. Eröffnet wurde die Veranstaltung vom Vorsitzenden des DAV Portugal, Adv. Heinrich Kahles, mit Grußworten von Botschaftsrat Ludwig Blaurock (Deutsche Botschaft Lissabon) und Dr. Jana Binder, Leiterin des Goethe-Instituts. Die Moderation übernahm Adv. Cristina Dein (GFA ARGE IWR, Vorstand DAV Portugal).

Das Konzept „Recht auf Stadt“ geht auf den französischen Philosophen Henri Lefebvre zurück (1968). Kurz gefasst steht es für den Anspruch der Bewohner, die Stadt als gemeinsamen Lebensraum aktiv zu gestalten, anstatt sie den Marktkräften zu überlassen. Der Begriff steht zwischenzeitlich für bezahlbaren Wohnraum, Schutz vor Verdrängung und Gentrifizierung, Inklusion sowie Zugang zum öffentlichen Raum und demokratische Teilhabe.

Cristina Dein | Advogada, Lissabon| DEIN ADVOGADOS | www.dein.pt

Dr. Malaika Ahlers, LL.M. | Rechtsanwältin | Berlin | ADVANT BEITEN | www.advant-beiten.com

UN- UND EU-STÄDTEAGENDEN

Mit der „New Urban Agenda“ (NUA) der Vereinten Nationen (Habitat-III-Konferenz 2016) kam dem Konzept internationale Anerkennung zu. Die NUA postuliert, leicht abgewandelt, „Städte für alle“. Sie steht für die Förderung von nachhaltiger und gerechter Stadtentwicklung. Die EU nimmt die Ziele der NUA in ihrer eigenen Städteagenda auf (Pakt von Amsterdam 2016, Abkommen von Ljubljana 2021), sie sieht eine Stärkung der Zusammenarbeit zwischen EU, Mitgliedsstaaten und Städten, insbesondere in Bereichen wie Wohnen, Energiewende, nachhaltige Mobilität, Klimaanpassung und Digitalisierung vor. Ergänzend zur Städteagenda und aufbauend auf der Territorialen Agenda 2030 sowie der Neuen Leipzig-Charta stellte die EU-Kommission am 3. Dezember 2025 die EU-Agenda für Städte vor. Mit ihr wird die zentrale Rolle der Städte – etwa 75 % der EU-Bevölkerung (340 Millionen Menschen) leben in Städten und städtischen Gebieten – für den Wohlstand Europas hervorgehoben und ein Rahmen für die Bewältigung der großen Herausforderungen, wie bezahlbarer Wohnraum, hohe Energiekosten, Sicherheit, soziale Segregation, Klima- und demografischer Wandel festgelegt.

WOHNUNGSKRISE IN EUROPA

Die Wohnungskrise ist in Europa mittlerweile zu solchen Ausmaßen angewachsen, dass sie als soziale Krise zu sehen ist, die die Kohäsion und Wettbewerbsfähigkeit Europas in Frage stellt. Die EU-Kommission hat dies erkannt. Wohnraum ist nicht nur eine Ware, sondern ein Grundrecht. Zur Lösung der Wohnungsnot wurde im November 2024 der erste EU-Kommissar für Wohnungswesen, Dan Jørgensen, ernannt. Im Februar 2025 folgte die Einrichtung einer Taskforce unter der Leitung von Matthew Baldwin und Stefan Moser, die sich gezielt mit den akuten Problemen im Wohnungswesen der EU beschäftigte. Als Ergebnis präsentierte die EU-Kommission im Dezember ihren ersten Aktionsplan, um der Krise Herr zu werden.

„Wohnraum ist nicht nur eine Ware, sondern ein Grundrecht“

EU-HOUSING-PACKAGE

Der Auftakt der Veranstaltung gebührte sodann Matthew Baldwin (stellvertretender Generaldirektor der DG Energie der EU-Kommission, Mitleiter der Task Force Wohnen). Nach einer prägnanten Darstellung der aktuellen Wohnungskrise, die aufgrund des rasanten Anstiegs der Immobilienpreise (60 %) und Mieten (20 %), Rückgang im Wohnungsbau und hoher Anzahl leerstehender Gebäude (20 %) in den letzten zehn Jahren viele europäische Städte heimgesucht hat, mit der Folge, dass Millionen Europäerinnen und Europäer Schwierigkeiten haben, bezahlbaren Wohnraum zu finden, stellte Matthew Baldwin in einem Kurzüberflug den Europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum („European Affordable Housing Plan“) vor, der am 16. Dezember 2025 offiziell von der Kommission verkündet wurde.

Der Plan, der als Aktionsplan zu verstehen ist, basiert auf vier Säulen: 1) Verbesserung der Wohnungsversorgung durch Produktivitätssteigerung und Innovation im Bauwesen sowie Bürokratieabbau, unter Berücksichtigung von Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Qualität; 2) Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen; 3) Soforthilfemechanismen zur Bekämpfung von Kurzzeitmieten und Spekulation sowie Förderung von Strukturreformen in den Mitgliedsstaaten in unterschiedlichen Bereichen; 4) Unterstützung der am stärksten von der Krise Betroffenen.

Auf dem Gebiet der Kurzzeitvermietung, die besonders den Mietmarkt in touristisch attraktiven Städten wie u. a. Lissabon, Berlin und Barcelona verzerrt, plant die Kommission einen weiteren Eingriff durch eine Gesetzesinitiative, die Ende 2026 vorgelegt werden soll.

Davon abgesehen gilt bereits ab dem 20. Mai 2026 die Verordnung (EU) 2024/1028, wodurch erstmals EU-weit einheitliche Regeln für mehr Transparenz und bessere Datenerhebung bei Kurzzeitvermietungen geschaffen werden, die Kommunen helfen sollen, den wachsenden Ferienwohnungsmarkt besser zu steuern, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und dem Wohnraummangel entgegenzuwirken. Konkret beinhaltet dies neue Meldepflichten für Plattformen und Gastgeber.

Ab wann mit einer Erleichterung auf dem Wohnungsmarkt zu rechnen sei, konnte Matthew Baldwin nicht präzisieren. Die Umsetzung des Planes hängt stark von der Mitwirkung der einzelnen EU-Länder und Akteure ab. Viele Maßnahmen, die die Förderung von Sanierung und Neubau avisieren, werden aufgrund ihrer Natur erst mittel- und langfristig anschlagen.

„Build, build, build“

Das aktuelle Motto nach Matthew Baldwin lautet: „Build, build, build“.

RECHT AUF GRÜNE STADT

Die ausgewiesene Energierechtsexpertin Dr. Malaika Ahlers (LL.M.) aus Berlin widmete sich sehr anschaulich und ausführlich dem Thema Energiewende in der Stadt. Die Europäische Union möchte bis 2050 klimaneutral werden. Zur Erreichung dieses Ziels ist die Energiewende in den Städten unverzichtbar, denn hier liegen erhebliche Potenziale. Besondere Chancen bieten die Sanierung von Gebäuden und die Nutzung von vor Ort erzeugten Solarstroms.

Der deutsche Gesetzgeber hat ein umfassendes rechtliches Instrumentarium geschaffen: So sollen beispielsweise Vermieter, abhängig von den Emissionen ihrer Gebäude, an den anfallenden CO2-Kosten beteiligt werden (CO2KostAufG). Heizungsanlagen müssen 65 % der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen (GEG). Nach der Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung soll außerdem beim Solarausbau die installierte Leistung von ca. 55 GW im Jahr 2020 auf 215 GW im Jahr 2030 steigen. Das Land Berlin kommt diesen gesetzlichen Verpflichtungen etwa durch die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude, die Pflicht zur Aufstellung eines Dekarbonisierungsplans durch Wärmeversorger sowie die Solarpflicht für Neu- und Umbauten nach.

Auch Portugal hat unter dem „Lei de Bases do Clima“ bereits zahlreiche Maßnahmen getroffen, um die Energiewende voranzutreiben. Seinen Strom erzeugt das Land bereits jetzt zu ca. 70 % aus erneuerbaren Energien. Ergänzend erfolgt die Nutzung flexibler Gaskraftwerke, die auf Wasserstoff umstellbar sind. Um den geplanten Ausbau der Solar- und Windenergie weiter zu fördern, wurden Genehmigungsverfahren beschleunigt. Zudem soll nach dem „Blackout“ auf der Iberischen Halbinsel im April 2025 die Versorgungssicherheit durch Speicherlösungen und eine bessere Integration in den europäischen Strommarkt gestärkt werden.

STADTPLANUNG UND STEUERRECHT

Beendet wurde die erste Hälfte des Progammes mit einem Vortrag von Professor Dr. Matilde Lavouras, assoziierte Professorin an der Juristischen Fakultät der Universität Coimbra und u. a. spezialisiert auf öffentliche Finanzen, Finanz- und Steuerrecht.

Stadtplanung und Besteuerung sind eng miteinander verknüpft und üben Wechselwirkungen aufeinander aus. Matilde Lavouras zeigte auf, wie anhand dieser beiden Instrumente Wohnraum sowie ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit sowohl positiv, aber auch negativ gefördert werden können.

Bodenwertsteigerungen sind das Resultat öffentlicher Planung, weswegen öffentliche Ausgaben (z. B. Infrastruktur, Wohnungsbau) aus dem Wertzuwachs finanziert werden sollen. Diese Gedanken wurden bereits 1911 von Lawson Purdy, Jurist und Reformer, verfochten.

An den internationalen Referenzprojekten „Stockholm Royal Seaport“ und „Vauban in Freiburg“ zeigte Lavouras auf, wie nachhaltige Stadtentwicklung gelingen und u. a. zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum beitragen kann.

Progressive Grundsteuern, Wertsteigerungsabgaben (Betterment Levies) und Bodenwertsteuern (Land Value Taxes) ermöglichen es, private Gewinne aus Wertsteigerungen für das Gemeinwohl nutzbar zu machen, sind jedoch mit Bewertungs-, Verwaltungs- und Akzeptanzproblemen verbunden.

Am Ende ihres Vortrages umriss Matilde Lavouras die Grundzüge der portugiesischen Boden- und Immobilienbesteuerung, mit Ausblick auf geplante gesetzliche Änderungen (Gesetzesentwurf Nr. 47/XVII/1ª vom 2.12.25) zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum.

Es bleibt abzuwarten, wie die Änderungen nach Diskussion im Parlament ausfallen. Allgemein wurden sie von Lavouras begrüßt, wobei sie sich skeptisch zeigte, was ihre positiven Auswirkungen in den Metropolen Lissabon und Porto anbetrifft.

Der zweite Teil der Veranstaltung wird in Heft 4/2026 behandelt.

Heft 03 | 2026 | 75. Jahrgang