Die Anwaltschaft in Afghanistan
Ein Überblick zum Tag des bedrohten Anwalts 2023.
Wir alle erinnern uns an die dramatischen Bilder der Machtübernahme der Taliban im August 2021. Damit hat sich auch das Leben und die Arbeit der Anwaltschaft im Land über Nacht radikal verändert. Viele Kolleginnen und Kollegen sind geflohen. Einige haben es geschafft, EU-Staaten oder beispielsweise Kanada zu erreichen. Andere harren in sehr schwierigen Situationen in Drittstaaten aus, ohne Absicherung oder Perspektive.

Niklas Malte Müller | Rechtsanwalt | Referent für Internationales und Menschenrechte | Deutscher Anwaltverein | https://dav-international.eu/en/
SYSTEMWECHSEL AUCH IN DER JUSTIZ UND ANWALTSCHAFT
Mit der Machtübernahme der Taliban wurde auch die Verfassung aus dem Jahr 2004 außer Kraft gesetzt und durch ein System ersetzt, das in eklatanter Weise gegen internationale Standards verstößt. Nun gelten (erneut) die Grundsätze der Scharia. Rund 2000 Richterinnen und Richter wurden entlassen. Ihre Arbeit übernehmen nun hauptsächlich Talibanmitglieder mit geringer oder gar keiner juristischen Ausbildung.
„Damit erhielten die Taliban auch Zugang zu den besonders sensiblen Datenbanken der AIBA“
Von den Repressalien betroffen ist auch die Anwaltschaft. Am 22. November 2021 lösten die Taliban die Unabhängige Anwaltskammer Afghanistans (Afghanistan Independent Bar Association, AIBA) auf und stürmten den Hauptsitz in Kabul. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden mit Gewalt gezwungen, das Gebäude zu räumen. Damit erhielten die Taliban auch Zugang zu den besonders sensiblen Datenbanken der AIBA – unter anderem auf Wohnadressen der Mitglieder und der Belegschaft, Namen von Familienmitgliedern sowie auch Informationen über bearbeitete Fälle und darüber, wer mit staatlichen und internationalen Organisationen zusammenarbeitete.
ANWÄLTINNEN UND ANWÄLTE IN LEBENSGEFAHR
Die Taliban zerschlugen nicht nur die AIBA, sie entzogen zunächst auch allen Anwältinnen und Anwälten im Land die Zulassungen. Wer weiterarbeiten will, muss diese neu beantragen, was grundsätzlich nur Männern möglich ist (hierzu unten mehr). Insbesondere Kolleginnen vor Ort befinden sich daher heute oftmals in Lebensgefahr. Neben der Bedrohung der machthabenden Taliban besteht ein weiteres großes Risiko für die Anwaltschaft darin, dass nach der Machtübernahme die Gefängnisse geöffnet wurden. Tausende verurteilte Straftäter sind nun frei und bedrohen Anwältinnen und Anwälte, die – unter anderem durch die Vertretung von Opfern häuslicher Gewalt und ähnlichen Fällen – an ihren früheren Verfahren mitgewirkt haben. Gezielt verfolgt wird auch, wer sich für Menschenrechte (insbesondere Frauenrechte) und Rechtsstaatlichkeit eingesetzt hat. Viele Kolleginnen und Kollegen müssen untertauchen und leben versteckt bei Freunden oder Verwandten. Hinzu kommt die drohende Armut durch das ausbleibende Einkommen.
EXILBÜRO DER AIBA ERÖFFNET IN BRÜSSEL
In Anbetracht dieser schwierigen Situation haben die geflohenen Kolleginnen und Kollegen der AIBA im Januar 2023 im Exil ein eigenes Büro in Brüssel eröffnet.1Weitergehende Informationen hierzu unter https://www.ccbe.eu/ fileadmin/speciality_distribution/public/documents/Pressreleases/2023/ EN_HR_20230124_PR_0123.pdf Damit soll die Identität der AIBA und der afghanischen Anwaltschaft bewahrt werden. Zugleich soll so auch der Zusammenhalt im Exil koordiniert und unterstützt werden. Die Fortschritte in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, die die Anwaltschaft maßgeblich mit eingeleitet hat, sollen nicht ganz verloren gehen. Nicht zuletzt ist das Büro auch als Anlaufstelle zur Unterstützung der Anwältinnen und Anwälte, deren Leben in Afghanistan in Gefahr ist, konzipiert. So werden Informationen über die aktuelle Lage im Land mit besonderem Fokus auf Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte aus erster Hand zur Verfügung gestellt. Die internationale Abteilung des DAV arbeitet hierzu bereits seit 2021 eng und konstruktiv mit der AIBA zusammen.
DIE ANWALTSCHAFT IN AFGHANISTAN VOR DER MACHTÜBERNAHME
Zum Anlass des Tags des bedrohten Anwalts 2023 veröffentlichten die Organisatoren einen ausführlichen Report, der auch Informationen zur Geschichte der AIBA enthält.2 Berichtet wird von der Gründung der AIBA 2008, auf Grundlage des neu eingeführten afghanischen Anwaltsgesetzes. Sie hatte vor der Machtübernahme der Taliban mehr als 6000 Mitglieder, darunter rund 1500 Frauen. Die Hauptaufgaben der AIBA lagen in der Zulassung und Regulierung der Anwaltschaft, der Förderung der Qualität und Chancengleichheit im Anwaltsberuf sowie in der Aus- und Fortbildung. Zudem setzte sich die AIBA für Rechtsstaatlichkeit, soziale Gerechtigkeit, Grundrechte, richterliche Unabhängigkeit und demokratische Werte ein. So wurde insbesondere die Rolle von weiblichen Strafverteidigerinnen sowie die Verteidigung der Rechte von Opfern von Gewalt gegen Frauen und Kinder gefördert. Die Repräsentanz von Frauen in der Justiz wurde in dieser Zeit dem Bericht zufolge auch in den weiteren juristischen Berufen gefördert – so gab es zum ersten Mal mehr als 270 Richterinnen und etwa 400 Staatsanwältinnen in Afghanistan.
ZUGANG ZUM RECHT UNTER DEM TALIBAN-REGIME
Ebenfalls im Januar veröffentlichte das International Legal Assistance Consortium (ILAC) einen weiteren Report,3 der sich mit dem Zugang zum Recht in Afghanistan unter dem Taliban-Regime befasst. Aus Interviews mit 30 in Afghanistan verbliebenen Juristinnen und Juristen aus unterschiedlichen Provinzen des Landes ergibt sich ein detaillierter Einblick in die Art und Weise, wie die Gerichte in ganz Afghanistan in den letzten 16 Monaten allmählich ihre Arbeit wiederaufgenommen haben. Sie agieren demnach oft ohne klar definierte gesetzliche Befugnisse, die Verfahren sind uneinheitlich. Der Zugang zum Recht für afghanische Frauen ist auch nach diesem Bericht stark eingeschränkt und wird in anderen Fällen ganz verweigert.
Der Report blickt auch auf die Rolle der verbliebenen afghanischen Anwaltschaft, der die Arbeit nicht untersagt wurde. Die Registrierung von Anwälten (nur Männern) wurde von den Taliban in das Justizministerium eingegliedert. Die Kollegen argumentierten dem ILAC-Bericht zufolge wohl erfolgreich, dass das Gesetz über die Registrierung von Anwälten nicht gegen die Scharia oder ihre Grundsätze verstoße, so dass nach einigen Verzögerungen nun einige Anwälte erfolgreich neu registriert wurden. Den Umständen zum Trotz bemühen sie sich demnach weiter, Menschenrechte zu verteidigen und dringend benötigte Rechtsberatung anzubieten. Dabei konnten sie wohl auch Erfolge erzielen, darunter unter anderem Haftentlassungen und die Verringerung von Strafen.
„Den Umständen zum Trotz bemühen sie sich demnach weiter, Menschenrechte zu verteidigen und dringend benötigte Rechtsberatung anzubieten“
Während die internationale Gemeinschaft das Taliban- Regime zurecht nicht anerkennt, darf sie diese mutigen und wichtigen Bemühungen nicht aus den Augen verlieren. Daher fordert der ILAC-Report ebenso wie auch Margaret Satterthwaite, die seit Oktober 2022 neue UN Special Rapporteur on the independence of judges and lawyers ist, für sie zugleich mehr Ressourcen, einschließlich finanzieller Mittel.4 Die progressiven Kräfte im Land sollen gestärkt werden, allerdings, ohne zu einer Legitimierung der Taliban beizutragen.
INTERNATIONALER SCHUTZ DER AFGHANISCHEN ANWALTSCHAFT
So steht auch die internationale Gemeinschaft mit Blick auf Afghanistan vor großen Herausforderungen. Organisationen weltweit erhalten weiterhin eine Vielzahl verzweifelter Nachrichten von afghanischen Juristinnen und Juristen. Bisherige Maßnahmen sind oft zu bürokratisch und schwerfällig – so wurde über das deutsche „Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan“ mehr als drei Monate nach dem offiziellen Start (Stand Ende Januar 2023) noch keine Person aufgenommen.
Und auch diejenigen, die fliehen konnten, brauchen weitere Unterstützung, um – auch entsprechend ihrer Qualifikationen – in der neuen Heimat ihre wichtige Arbeit fortsetzen zu können. Einen wichtigen Schritt in diese Richtung stellt das Exilbüro der AIBA dar.
Es besteht auch eine moralische Verpflichtung, die afghanische Anwaltschaft weiter zu unterstützen, nachdem sie sich jahrzehntelang – unter Einsatz ihres Lebens – für den Aufbau von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eingesetzt hat. Von dieser wichtigen Arbeit hat auch Deutschland profitiert. Das sollte nun – insbesondere an den EU-Außengrenzen und den Visastellen der Botschaften – nicht vergessen werden.
Exklusiv für Mitglieder | Heft 04/2023 | 72. Jahrgang
- 1Weitergehende Informationen hierzu unter https://www.ccbe.eu/ fileadmin/speciality_distribution/public/documents/Pressreleases/2023/ EN_HR_20230124_PR_0123.pdf

