Die Berufsgenossenschaft
Warum wir zahlen und welchen Nutzen wir haben
Sicherlich haben Sie sich seit meinem letzten Artikel mit den Anforderungen der Berufsgenossenschaft vertraut gemacht. Im Alltag kann das eine oder andere schon mal verloren gehen. Damit Sie die Mandanten gut beraten und auch selbst die notwendigen Maßnahmen ergreifen, kann eine kleine Auffrischung und Ergänzung nicht schaden.

Claudia Frank | Fachanwältin für Arbeits-und SteuerR | im Vorstand des BAV und Vorsitzende der Vertreterversammlung der VBG
A. WARUM MÜSSEN WIR EIGENTLICH ÜBERHAUPT AN DIE BERUFSGENOSSENSCHAFT ZAHLUNGEN LEISTEN? WOFÜR ZAHLEN VBG-MITGLIEDER EIGENTLICH IHREN BEITRAG? DIE AUFGABEN DER GESETZLICHEN UNFALLVERSICHERUNG UND DIE LEISTUNGEN DER VBG
- Als gesetzliche Unfallversicherung hat die VBG laut Sozialgesetzbuch den Auftrag, Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhindern. Ebenfalls muss sie schnell und kompetent handeln, wenn Versicherte einen Arbeitsunfall erleiden oder von einer Berufskrankheit betroffen sind. Mitgliedsunternehmen – also der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin – können sich dabei auf die sogenannte „Haftungsablösung“ durch die VBG verlassen. Die gesetzliche Unfallversicherung befreit sie von der zivilrechtlichen Haftung und sichert sie, aber auch ihre Beschäftigten, gegen die Risiken von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ab. Das bedeutet: Ähnlich wie eine Haftpflichtversicherung für Unternehmen übernimmt die VBG bei Eintritt eines Versicherungsfalles Leistungen zur Heilbehandlung und Rehabilitation, um sowohl die Gesundheit als auch die berufliche und soziale Teilhabe der Versicherten wiederherzustellen.
- Unter den von der VBG gewährten Unfallversicherungsschutz fällt dabei nicht nur die Tätigkeit am Arbeitsort, sondern auch der Weg dorthin und wieder zurück. Der Versicherungsschutz beginnt, sobald der oder die Mitarbeiterin das Wohngebäude verlässt. Das gilt auch, wenn man nicht zu Hause, sondern zum Beispiel bei der Partnerin oder dem Partner übernachtet DIE BERUFSGENOSSENSCHAFT Warum wir zahlen und welchen Nutzen wir haben hat. Unter bestimmten Bedingungen sind auch gewisse andere Wege abgedeckt: Wer Kinder auf dem Weg zur Arbeit in die Kita bringt oder verkehrsbedingt nicht den direkten Arbeitsweg wählt, ist dabei unfallversichert. Bei privaten Besorgungen oder einem Tankstopp wird der Versicherungsschutz unterbrochen und gilt erst wieder, sobald der Weg zur Arbeit fortgesetzt wird. Dauert die Unterbrechung länger als zwei Stunden, erlischt der Versicherungsschutz. Corona machte es möglich. Im Jahr 2021 wurde darüber hinaus der Versicherungsschutz auf die Arbeit im Homeoffice erweitert. Seitdem sind auch die Wege von und zur Kita versichert. Ebenso die Wege von und zu dienstlichen Terminen sowie alle Wege im Haushalt, die dem betrieblichen Interesse dienen. Das sind zum Beispiel solche vom Arbeitszimmer zur Mittagspause in die Küche oder an die Haustür, wenn etwa arbeitsrelevante Post entgegengenommen wird.
- Und was, wenn es tatsächlich zu einem Arbeits- oder Wegeunfall kommt oder wenn vermutlich eine Berufskrankheit besteht? Ist eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer nach einem Unfall länger als drei Tage arbeitsunfähig oder verunglückt dabei gar tödlich, ist der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin verpflichtet, eine Unfallanzeige bei der VBG einzureichen. Verletzte Beschäftigte müssen nach einem Arbeitsunfall als Erstes eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen, eine oder einen von der gesetzlichen Unfallversicherung zugelassenen Fachärztin beziehungsweise zugelassenen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit besonderen Kenntnissen auf dem Gebiet der Unfallmedizin. Dort wird die Schwere der Verletzung beurteilt und über die weitere notwendige Akutbehandlung entschieden. Innerhalb von 30 Tagen nach dem Versicherungsfall kontaktiert eine Reha-Managerin oder ein Reha-Manager der VBG die versicherte Person persönlich, um bestehende Teilhabebedarfe zu besprechen. Die erforderlichen Rehaund Teilhabeleistungen werden gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt in einem detaillierten Reha- und Teilhabeplan vereinbart. Die anstehenden Kosten für die medizinische Rehabilitation, alle Hilfsmittel und bei Bedarf Leistungen der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung trägt die VBG. Vorrangiges Ziel dabei: die dauerhafte Wiedereingliederung der Versicherten in das Berufsund Sozialleben. Dazu übernimmt die VBG bei Bedarf bei bleibenden Körperschäden auch die Kosten für einen erforderlichen Arbeitsplatzumbau. Sollten Mitarbeitende durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit nicht mehr in der Lage sein, den früheren Job auszuüben, oder gezwungen sein, den Arbeitgeber zu wechseln, trägt die VBG die Kosten für eine Weiterbildung. Sind die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erwerbsfähig, unterstützt die VBG den Lebensstandard durch eine Verletztenrente – falls nötig, auch ein Leben lang. Für Beschäftigte, die innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, besteht zudem die Möglichkeit des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Es zielt darauf ab, Arbeitsunfähigkeiten zu überwinden, erneuten Ausfallzeiten vorzubeugen und das Arbeitsverhältnis langfristig zu erhalten. Denn die systematische Organisation des Arbeitsschutzes ist ein wichtiger Bestandteil erfolgreicher Unternehmen.
„Die systematische Organisation des Arbeitsschutzes ist ein wichtiger Bestandteil erfolgreicher Unternehmen“
B. DOCH ES GILT, DEN ARBEITS- UND WEGEUNFALL ZU VERMEIDEN. DIE PRÄVENTION ALS BASIS
Damit Arbeitsunfälle und Belastungen gar nicht entstehen, erfüllt die VBG ihren gesetzlichen Präventionsauftrag: mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Die VBG informiert und unterstützt Mitgliedsunternehmen mit branchenspezifischen Handlungs- und Praxishilfen. Viele davon sind auf www.vbg.de zugänglich. Dort finden sich zum Beispiel Unterweisungen zur Organisation des Arbeitsschutzes, Informationen zur sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung von Arbeitsstätten, aber auch Hilfen zur Beurteilung von Arbeitsbedingungen. Die VBG verfügt zudem über ein umfangreiches Informationsangebot und führt Betriebsbetreuungen durch, bei denen Präventionsfachkräfte vor Ort persönlich zu Themen rund um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit beraten. Des Weiteren finden regelmäßig Unfalluntersuchungen in Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit statt, die dabei helfen sollen, präventive Maßnahmen festzulegen, um zukünftig Arbeitsunfälle zu vermeiden. Denn die systematische Organisation des Arbeitsschutzes ist ein wichtiger Bestandteil erfolgreicher Unternehmen.
Zentrales Instrument dafür ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie hilft die Risiken und potenzielle Belastungen für die Beschäftigten rechtzeitig zu identifizieren und mit passenden Maßnahmen vorausschauend entgegenzuwirken. Das können Gefährdungen bei der Arbeit an Maschinen sein oder Stolperfallen im Büro bis hin zu Faktoren der Arbeitsumgebung wie Beleuchtung, Temperatur oder Belüftung. Natürlich sind auch psychische Belastungen oder die Arbeitszeitgestaltung Teil der Gefährdungsbeurteilung. Wie diese durchzuführen ist, ist im Arbeitsschutzgesetz nicht im Detail geregelt. Dabei unterstützt die VBG mit nützlichen Tools und Praxistipps. Größere Unternehmen ab 30 Beschäftigten finden zum Beispiel in der Software GEDOKU eine Komplettlösung für die Planung, Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten hilft die VBG mit der kostenfreien KPZ-Betreuung, eine vereinfachte Version einer Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Damit können auch kleine Unternehmen die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz einfach und effizient umsetzen. Außerdem bietet die VBG jährlich rund 300 verschiedene Seminare an, um die Gesundheitskompetenz ihrer Mitgliedsunternehmen zu stärken. Die Kosten für die Teilnahme sind im Mitgliedsbeitrag enthalten.
„Die Kosten für die Teilnahme sind im Mitgliedsbeitrag enthalten“
Die VBG übernimmt Kosten für Fortbildungsmaßnahmen wie Fahrsicherheitstrainings oder Erste-Hilfe-Kurse. Denn klar ist: Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen tragen dazu bei, dass sowohl Führungskräfte als auch Beschäftigte im Ernstfall angemessen reagieren können und somit Folgeschäden vermieden werden. Wir müssen alle verstehen, die VBG steht an unserer Seite und will, dass es den Arbeitnehmenden gutgeht und die Arbeitgeber einen sicheren Arbeitsplatz garantieren. Sie hilft, wenn man ihre Hilfe abruft. Es ist sinnvoll, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen. Keiner will doch eine gute Mitarbeiterin oder eine Fachkraft verlieren. Was Sie tun können, das sagt Ihnen die VBG.
Dieser Artikel wurde mit Hilfe der Mitarbeiter der VBG in Hamburg erstellt.

