„Die Justiz spricht durch ihr Urteil“
Warum hört man dann so wenig von ihr?
Immer noch gilt, die Justiz sucht nicht die Öffentlichkeit. Zwar ergehen die Urteile im Namen des Volkes und der Grundsatz der Öffentlichkeit gehört zu den tragenden Prinzipien der Verfahrensordnungen, gleichwohl werden derzeit nur wenige ausgesuchte Entscheidungen in der Bundesrepublik veröffentlicht. Jedes Jahr werden Hunderttausende Gerichtsurteile gesprochen, veröffentlicht werden aber nur etwa bis drei Prozent aller Urteile. Alle anderen Entscheidungen landen in den Gerichtsarchiven und werden später schlicht vernichtet. Die Initiative „Offene Urteile“ (offeneurteile.de) möchte das jetzt ändern und hat sich zum Ziel gesetzt, eine Million Urteile zu veröffentlichen.

Die Initiative rührt an einem wunden Punkt der Justiz. Bislang sind Urteile, wenn sie überhaupt veröffentlicht werden, nur über kostenpflichtige Datenbanken verfügbar. Das verträgt sich nicht wirklich mit dem Gedanken einer transparenten Justiz. Bislang obliegt es allein dem Gericht, darüber zu entscheiden, ob ein Urteil veröffentlicht wird oder eben nicht. Auch die Anwaltschaft ist recht zurückhaltend, wenn es darum geht, erstrittene Urteile zu veröffentlichen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Zum einen ist es immer mit Arbeit verbunden. So müssen die Entscheidungen zunächst anonymisiert werden. Aber oft ist es auch eine gewisse Gedankenlosigkeit. Das schriftlich abgesetzte Urteil wird den Parteien zugestellt und abgeheftet. Die Idee, dass das eigene Urteil auch über den konkreten Einzelfall hinaus von allgemeinem Interesse sein kann, drängt sich nicht auf. Das mag durchaus auch an einer falsch verstandenen Bescheidenheit liegen. Die Justiz versäumt damit aber eine große Chance, ihre Arbeit transparent zu machen. Auch vermeintlich einfache und wenig spektakuläre Urteile sind interessant. Wie bei einem Mosaik ergibt sich das Große und Ganze eben aus einer Vielzahl kleiner Teile. Dies gilt gerade auch, um regional unterschiedliche Spruchpraxis zu erkennen und in einen überregionalen Kontext zu stellen.
„Die Justiz versäumt eine große Chance, ihre Arbeit transparent zu machen“
Die vorhergehende Regierung hatte sich noch unter Bundesjustizminister Buschmann mit dieser Frage intensiv beschäftigt und eine erste Idee für einen Gesetzesentwurf vorgelegt und sich dabei auch mit der Frage der Anonymisierung der Urteile beschäftigt. Der damit verbundene Arbeitsaufwand lässt sich durch den Einsatz von KI-gestützten Systemen deutlich reduzieren.
Kritiker wenden nun ein, dass eine umfassende Veröffentlichung von Urteilen „weite Teile der Bevölkerung verunsichern“ könnte. Das gelte zum Beispiel dann, wenn erstinstanzliche Urteile später aufgehoben werden. Mit einem schlichten Hinweis, dass die Entscheidung nicht rechtskräftig ist, ließe sich dies allerdings auch beherrschen. Im Kern geht es mehr um die Frage des Selbstverständnisses der Justiz als um die technischen Fragen der Veröffentlichung.
Hier setzt die Initiative „Offene Urteile“ an und wirbt in der Öffentlichkeit darum, weit stärker als bislang konkrete Entscheidungen bei Gericht anzufragen. Bislang ist zwar anerkannt, dass es zumindest für die Obergerichte eine Pflicht zur Veröffentlichung gibt, wenn die Entscheidung nach Ansicht des Gerichts „veröffentlichungswürdig“ ist. Die Initiative wendet sich nun an die breite Öffentlichkeit und fordert diese auf, Entscheidungen, an denen sie selber beteiligt ist und die ihr vorliegen, über openJur selber in anonymisierter Form hochzuladen. Darüber hinaus bietet die Initiative „Offene Urteile“ auch Unterstützung beim Identifizieren von Entscheidungen, über die man, ohne Partei gewesen zu sein, gehört oder gelesen hat. Mit einer entsprechenden Suchmaske werden die Anfragenden unterstützt. Die Initiative übernimmt dann die Kontaktaufnahme mit der Gerichtsverwaltung und übernimmt die gesamte Kommunikation. Eine konkrete Anfrage nach einer bestimmten Entscheidung begründet im Regelfall auch die Verpflichtung zur Übersendung. Die Initiative veröffentlicht dann diese Entscheidung kostenlos in der Datenbank von openJur.de.

