Die Kunst des Schriftsatzes im Ermittlungsverfahren

Veranstaltung im Arbeitskreis Strafrecht im April.

Am 19. April referierte Dr. Sebastian Vogel, Fachanwalt für Strafrecht und insbesondere tätig im Medizinstrafrecht, zur „Kunst des Schriftsatzes im Ermittlungsverfahren“, indem er vor allem das „Ob“ und „Wie“ anhand vieler Hinweise und Beispiele erläuterte. Das Interesse an der Veranstaltung zum Thema war bei den Mitgliedern des Arbeitskreises Strafrecht ganz besonders groß. Es meldeten sich so viele Teilnehmer:innen an, dass kurzfristig ein größerer Raum gebucht werden musste. Trotz des leider regnerischen Aprilwetters fanden sich der Großteil der angemeldeten Strafverteidiger:innen im Haus des Steuerberaterverbands ein.

Julia Steinmetz | Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität | 8. Semester

„OB“ – LOHNT SICH EIN SCHRIFTSATZ IM HAUPTVERFAHREN?

Der Referent Dr. Vogel begann seinen Vortrag mit der Fragestellung „Ob“. Sollte man einen Schriftsatz im Hauptverfahren verfassen? Welche Vorteile können sich daraus für die Strafverteidigung ergeben? Ergeben sich evtl. auch Nachteile? Letztere sieht Dr. Vogel nur sehr begrenzt: Wer der anderen Seite zusätzliche Informationen gebe, mache ihr auch Einwände unter Umständen leichter, auch kann ein Teil des „Überraschungseffekts“ verloren gehen, kann man doch Argumente nicht mehr neu „aus dem Hut zaubern“. Auch müsse immer abgewogen werden, ob ein Schriftsatz bei dem konkreten Fall sinnvoll und nützlich sein könne. Laut Dr. Vogel trifft dies jedoch auf einen Großteil der Verfahren zu, bei denen er auch sogleich die vielen Vorteile eines Schriftsatzes erläuterte. Zum einen helfe ein wohl formulierter Text dabei, beim Adressaten (je nachdem, ob Richter:in oder Staatsanwaltschaft) im Gedächtnis zu bleiben, wobei der Verfasser des Schriftsatzes durch die Auswahl der genannten Argumente und Informationen auch einen Einfluss darauf habe, welches Bild hierbei beim Leser erzeugt werde. Ein guter Schriftsatz helfe bei der kognitiven Dissonanz, bei der besseren Entkräftung anderer Argumente durch eigene schriftliche Formulierung und könne auch bei zukünftigen Fällen helfen, da Teile von Schriftsätzen wiederverwendet werden könnten. Dr. Vogel gab Beispiele, in denen ein ausführlicher Schriftsatz zur besseren Kommunikation, z.B. mit der Staatsanwaltschaft, schon vor Verfahrensbeginn geführt habe, und entkräftete das Gegenargument des fehlenden „Überraschungseffekts“ damit, dass dies auch als wenig überzeugend gesehen werden kann, wenn sich doch die Frage stellt, warum ein möglicher Zeuge nicht schon vorher genannt wurde. Durch das Verfassen eines Schriftsatzes hingegen gehe er sicher, dass die Staatsanwaltschaft oder die Richter:in den Fall bereits aus seiner Sicht kenne. Die zuerst gehörte „Geschichte“ habe stets den Vorteil der besseren Verankerung im Gedächtnis. Assoziationen und Emotionen konnten sich bereits verfestigen.

„WIE“ – DER INHALT EINES GUTEN SCHRIFTSATZES

Einen Schriftsatz zu verfassen ist das eine, doch auch gut muss er sein. Im zweiten Teil des Vortrags ging der Referent genauer darauf ein, wie ein Schriftsatz, der all die genannten Vorteile bieten soll, formell und inhaltlich aufgebaut werden könne. Zu beachten sei nach Dr. Vogel jedoch, dass der Schriftsatz immer zum konkreten Fall passen müsse, sodass grundsätzlich gültige Aussagen kaum zu treffen seien. So sei eine Angabe zur notwendigen Länge eines Schriftsatzes schwer zu treffen, da diese abhängig vom Adressaten, dem konkreten Fall und auch vom Stil der Verfasser:in sei. Dr. Vogel plädierte jedoch für eine nicht zu kurze Form, denn „Menschen mögen Geschichten“, sie können sich durch Geschichten besser in Situationen und andere Menschen hineinversetzen, erinnern Dinge besser durch die Verknüpfung von Fakten und Emotionen und lesen Ausführungen mit größerer Aufmerksamkeit. Durch Storytelling könne jeder Fall begreiflicher gemacht werden und die Emotionen der Lesenden in eine bestimmte Richtung geleitet werden, gern auch durch das Framing in bestehende Narrative wie „Das Monster überwinden“ (Haustyrannen-Fall) oder „Vom Tellerwäscher zum Millionär“ (Betrug). Bestehe ein Schriftsatz jedoch nur aus reinen Fakten, sei dieser schwerer erinnerlich. Menschen neigen sogar eher zum Misstrauen, ganz nach dem Gedanken: „Traue keiner Studie, die du nicht selbst gefälscht hast.“

„Menschen mögen Geschichten, sie können sich durch Geschichten besser in Situationen und andere Menschen hineinversetzen, erinnern Dinge besser durch die Verknüpfung von Fakten und Emotionen und lesen Ausführungen mit größerer Aufmerksamkeit“

Als Instrumente eines guten Schriftsatzes empfiehlt der Referent die Erzählung des „Spielers und Gegenspielers“, den Aufbau eines Spannungsbogens durch Cliffhanger und die Verwendung des dramaturgischen Präsenz zur Weckung und Erhaltung der Neugierde beim Leser sowie die Erzeugung von Empathie. Grundlegend für den Verfasser sollten stets folgende Fragestellungen sein: „Was ist die Story?“, „Warum wird diese erzählt?“ und „Für wen ist die Story?“. Ziel sollte zudem sein, dass der Adressat ein gewisses Vergnügen beim Lesen hat, Motivation zum Lesen und Mitdenken erzeugt wird und bestenfalls die Empathie bzw. Sympathie in eine gewisse Richtung gelenkt werden kann. Der Referent rät für einen guten Aufbau zu einer Ordnung der Erläuterungen von abstrakt bis konkret, auch juristische Erklärungen können, immer angepasst an die Frage: „Wer liest den Schriftsatz?“, einfließen. Wichtig sei dabei, immer eine nachvollziehbare Struktur und Kontinuität beizubehalten (A führt zu B; B führt zu C), dies erleichtere das Lesen sehr.

ANREGUNGEN FÜR EINE GUTE FORMELLE GESTALTUNG DES SCHRIFTSATZES

Nicht überraschend, aber trotzdem formell wichtig sei laut Dr. Vogel die Beachtung der Orthografie, die Genauigkeit der Sprache und die Vermeidung von Schachtelsätzen. In Bezug auf gendergerechte Sprache und die Verwendung von Fußnoten sollte auch hier sowohl auf die Adressatengerechtigkeit geachtet als auch die Möglichkeit des flüssigen Lesens nicht gefährdet werden. Die Verwendung von Variationen in Satzlänge und -struktur, von Orientierungswörtern und eine ansprechende Optik mit nicht zu klein gewählter oder unüblicher Schriftart fördern ein angenehmes Lesen zusätzlich. Wichtig, manchmal jedoch schwerer umzusetzen als gesagt, sei die Vermeidung eines belehrenden Tons, da dieser in der Regel eher zur Reaktanz seitens der Staatsanwaltschaft oder Richterschaft führe, was insbesondere bei Glaubensfragen oder Entscheidungen über Vorsatz – Fahrlässigkeit und Opportunität – Anklage nachteilig ins Gewicht falle.

„VERTEIDIGUNG IST KAMPF“?

Abschließend war es Dr. Vogel ein Anliegen, auf den Ausspruch „Verteidigung ist Kampf“ einzugehen. Beim Thema Strafverteidigung schwinge oft die Verwendung martialischer Sprache, ja sogar der Vergleich mit Waffengewalt mit.

„Beim Thema Strafverteidigung schwingt oft die Verwendung martialischer Sprache, ja sogar der Vergleich mit Waffengewalt mit“

Diese Notwendigkeit der absoluten Konfrontation sehe er nicht, da insbesondere die Möglichkeit, die ein gut verfasster, zielgerichteter Schriftsatz eröffnet, zeige, dass eine Feder schärfer sein kann als jedes Schwert und die Gegenseite nicht zwangsläufig in eine Position gedrängt werden müsse, in der sie zur Wahrung ihres Gesichts nur noch gewinnen oder verlieren könne. Durch die vielen Anregungen und Gestaltungsideen für einen Schriftsatz, die der Referent in der Veranstaltung gegeben hat, wurde jedenfalls deutlich, dass durch gutes Formulieren, Aufmerksamkeit, Empathie und Situationsverständnis aus anwaltlicher Sicht maßgeblich mitgestaltet werden kann.

Der Arbeitskreis trifft sich regelmäßig am dritten Mittwoch im Monat. In den Monaten Juli, August und Dezember finden keine Sitzungen statt. Alle interessierten Mitglieder des BAV sind herzlich zur Teilnahme eingeladen! Nichtmitglieder können nach Anmeldung gerne probeweise teilnehmen – ak-strafrecht@berliner-anwaltsverein.de.

Exklusiv für Mitglieder | Heft 07/08 2023 | 72. Jahrgang