Die Löschung des Testamentsvollstreckervermerks im Grundbuch bei Herausgabe einer Nachlassimmobilie durch den Testamentsvollstrecker an den Erben
Ergänzung zu dem Beitrag in Heft 9/2025 „Der Verkauf einer Nachlassimmobilie durch den Testamentsvollstrecker“
Im letzten Heft wurde anhand eines Beispielfalles dargelegt, was von einem Testamentsvollstrecker bei dem Verkauf einer Nachlassimmobilie zu berücksichtigen ist. Dabei wurde auch darauf verwiesen, dass in bestimmten Fällen die Herausgabe der Nachlassimmobilie an den Erben erfolgen muss. Die Herausgabe des Grundstücks – sei es vorzeitig auf das (berechtigte) Verlangen des Erben1§ 2217 BGB; vgl. Heckschen in Burandt/Rojahn, Erbrecht, 4. Aufl., § 2217 BGB, Rn. 1. oder bei Beendigung der Testamentsvollstreckung2§§ 2218 Abs. 1, 667 BGB. – beinhaltet nicht nur die tatsächliche Übergabe der Immobilie, sondern auch die Löschung des Testamentsvollstreckervermerks im Grundbuch.

Björn Sendke | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht | Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) | www.sendke.com
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- 1§ 2217 BGB; vgl. Heckschen in Burandt/Rojahn, Erbrecht, 4. Aufl., § 2217 BGB, Rn. 1.
- 2§§ 2218 Abs. 1, 667 BGB.

