Die Mitgliederversammlung des Berliner Anwaltsvereins

Bericht des Vorstands zum Jahr 2023

AKTIVITÄTEN 2023

173 neue Mitglieder im Vereinsjahr 2023 und damit mehr Beitritte als im Vorjahr, aktuell ca. 4050 Mitglieder – anders als andere (Anwalt-)Vereine ist der Berliner Anwaltsverein nicht von einem starken Mitgliederschwund betroffen. Rechtsanwalt Uwe Freyschmidt, Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins, führte das in seinem Bericht über die Tätigkeiten im Jahr 2023 auch auf attraktive Angebote des Vereins zurück.

BAV | Die Mitgliederversammlung 2024 des Berliner Anwaltsvereins |

114 GELEGENHEITEN ZUM AUSTAUSCH

Das Angebot im Jahr 2023 umfasste 114 Veranstaltungen – von der rechtspolitischen Reihe „Zuhören – Mitreden!“ mit dem Gespräch mit Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann am 23. März 2023, über die 83 kostenlosen abendlichen Arbeitskreistreffen, Fortbildungsseminare bis hin zum kommunikativen Herbstempfang im Palais- Populaire und dem Berliner Anwaltsessen mit der Dinner Speech des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Dr. Dieter Grimm, und nicht zuletzt zur Berliner Konferenz der Europäischen Rechtsanwaltschaften in der Vertretung der EU-Kommission zum Thema „Die Anwaltschaft als Verteidigerin der Verfassungsgerichtsbarkeit“.

NEUIGKEITEN AB 2023

Die Pflichtfortbildung im Berufsrecht (10 Stunden) können neu zugelassene Kolleginnen und Kollegen kostenlos im Berliner Anwaltsverein absolvieren – auch im November 2024. „Berufsrecht für die anwaltliche Praxis“ heißt dabei das Motto der Veranstaltung, die im Jahr 2023 mehr als 50 Teilnehmer (auch erfahrene Kolleginnen und Kollegen) hatte.

Die Neuerung beim Berliner Anwaltsblatt stellte Redaktionsleiterin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff vor: Die Onlineausgabe des Berliner Anwaltsblatts für Mitglieder des Berliner Anwaltsvereins erscheint attraktiv gestaltet unter www.anwaltsblatt.berlin

Bei den ehrenamtlichen Jugendprojekten „Anwälte gehen in die Schule!“ und der Rechtsberatung für Jugendliche gibt es eine Neuerung im Jahr 2024: Die Jugendberatung ist nun nach Moabit in das Jugendberatungshaus SOS.Mitte umgezogen und kooperiert dort mit Beratungsangeboten der SOS-Kinderdörfer und dem Zille-Club, einem Jugendzentrum mit Aufenthalts- und Freizeitangebot. Gleich mehrere Mitglieder berichteten spontan über ihre Beteiligung an Schulbesuchen: Interessierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können sich hierfür unter mail@berliner-anwaltsverein.de melden, für interessierte Schulen steht außerdem auch ein Online-Kontaktformular auf der Website des Berliner Anwaltsvereins zur Verfügung.

Weitere Aktivitäten waren sieben Beratungstage in Zusammenarbeit mit der IHK Berlin unter dem Titel „Sprechstunde Recht“, bei denen sich Mitglieder des Berliner Anwaltsvereins mit IHK-Mitgliedern online eine halbe Stunde lang zu einem vorher festgelegten Rechtsgebiet besprechen (Arbeitsrecht, Onlineverträge, Gewerbemietrecht u. a.), das AnwaltMentoring für neu zugelassene Kolleginnen und Kollegen, die Beratung für Anwälte in finanziellen Schwierigkeiten, Besuche bei internationalen Konferenzen in Warschau und Wien, die Social-Media-Aktivitäten des Berliner Anwaltsvereins bei LinkedIn und nicht zuletzt die Unterstützung der Arbeit des DAV.

ERSTE BEITRAGSERHÖHUNG SEIT 2005

Schatzmeisterin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff stellte den Haushaltsabschluss für 2023 und den Voranschlag für das Vereinsjahr 2024 vor und erläuterte den strukturellen Fehlbetrag bei Fortführung der Vereinsaktivitäten im bisherigen Umfang. Die im Vereinsjahr 2023 und für 2024 vorgenommenen Einsparungen (Austritt aus dem Verband der freien Berufe, Beendigung der Anmietung von Räumen für die Jugendberatung, Verzicht auf Versendung der Januar-Ausgabe des Berliner Anwaltsblatts an alle Berliner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte u. a.) sind für einen ausgeglichenen Haushalt nicht ausreichend.

Freyschmidt und Dr. Auer erläuterten den Antrag des Vorstands, daher den Mitgliedsbeitrag erstmalig seit 2005 um 30 Euro zu erhöhen und damit in etwa auf den durchschnittlichen Betrag der Vereinsbeiträge von Anwaltvereinen anderer Großstädte. Die Mitgliederversammlung beschloss daraufhin – bei nur einer Gegenstimme – die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf 228,00 Euro ab dem laufenden Vereinsjahr 2024, wobei der Erhöhungsbetrag von 30,00 Euro mit der zweiten Halbjahresrate am 15. August 2024 fällig wird. Für Mitglieder in den ersten zwei Jahren nach der Erstzulassung zur Rechtsanwaltschaft wurde der reduzierte Mitgliedsbeitrag von 99,00 Euro beibehalten. Hierfür wurde auch eine Änderung von § 5 Abs. 5 der Satzung beschlossen, damit für Mitglieder in den ersten zwei Jahren nach der Zulassung ein niedrigerer Beitrag (statt bisher: die Hälfte des Regelbeitrags) festgelegt werden kann.

Für die Unterstützung der Arbeitskreise und ehrenamtlichen Jugendprojekte des Berliner Anwaltsblatts bedankte sich Freyschmidt bei den anwesenden Mitgliedern, die auch während der Mitgliederversammlung die Redaktionsarbeit, Social-Media-Aktivitäten, IHKSprechstunden und Haushalt und Vermögen des Vereins angeregt diskutierten. Auch außerhalb der Mitgliederversammlung freuen wir uns über Ihre Anregungen, Teilnahme, Kritik, Themenvorschläge für das Berliner Anwaltsblatt und Kritik an mail@berliner-anwaltsverein.de oder bei LinkedIn.

Heft 05 | 2024 | 73. Jahrgang