Die neue Pflichtversicherung für Berufsbetreuer
Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten und somit ist die Berufsbetreuer-Haftplicht eine Pflichtversicherung
Berufsbetreuer:innen befinden sich im Spannungsfeld zwischen Betreuten, Angehörigen, Krankenkassen und Ämtern. Diese komplexe Situation führt häufig zu Auseinandersetzungen, welche zu hohen Schadenersatzansprüchen führen.
Felix Menze| Fachberater Freie Berufe HDI | www.menze-menze.de
Bisher war die Betreuungstätigkeit in der Regel in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Anwältinnen und Anwälten mitversichert. Durch die Einführung der Pflichtversicherung ist eine separate Deckung notwendig geworden und erfordert eine Anpassung der Berufshaftpflichtversicherung. Es ist zu prüfen, ob etwaiger bisheriger Versicherungsschutz anzupassen ist oder eine separate Deckung eingerichtet werden sollte. Für Berufsbetreuer:innen wurde im BtOG eine Pflichtversicherung gegen Vermögensschäden eingeführt. Die Mindestpflichtversicherungssumme beträgt 250.000 Euro, wobei die Jahreshöchstleistung auf 1.000.000 Euro begrenzt werden darf. Ein Selbstbehalt bis zu 1 % der Versicherungssumme und übliche Ausschlüsse, insbesondere für wissentliche Pflichtverletzung, sind zulässig. Die Pflichtversicherungsbestätigung muss an die Stammbehörde des Betreuers gerichtet werden. Die Stammbehörden werden föderal durch das jeweilige Landesrecht bestimmt.
Es ist darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz dem Risiko angemessen gewählt wird. Für Betreuungsvereine als solche besteht keine gesetzliche Versicherungspflicht. Sie sind aber verpflichtet, für ihre Mitarbeiter für Versicherungsschutz zu sorgen. Wir bieten Betreuungsvereinen daher neben der Pflichtversicherung für ihre Mitarbeiter auch für ihre Eigenschaft als Verein Versicherungsschutz. Sprechen Sie uns an.
Für ehrenamtliche Betreuer gibt es keine Versicherungspflicht. Sie werden aber über Gruppenverträge der Betreuungsbehörden auf Landesebene versichert, um die Bereitschaft, Betreuungen zu übernehmen, zu fördern.


