Die Rolle der ruandischen Anwaltskammer bei der Gewährleistung eines fairen Verfahrens

Übertragung ausländischer Gerichtsbarkeit nach Ruanda für die des Völkermordes an den Tutsi im Jahr 1994 Verdächtigten.

EINFÜHRUNG IN DAS LAND

Ruanda ist ein Binnenstaat in Ostafrika, einige Grad südlich des Äquators gelegen, mit einer Fläche von 26.338 Quadratkilometern und einer Bevölkerung von über 13 Millionen Einwohnern. Es grenzt im Norden an Uganda, im Osten an Tansania, im Süden an Burundi und im Westen an die Demokratische Republik Kongo. Die Amtssprachen des Landes sind Kinyarwanda, Englisch, Französisch und Kiswahili.

Victor Mugabe | Generalsekretär des Internationalen Schiedsgerichtszentrums von Kigali (KIAC)

Biografie des Autors: Victor Mugabe ist ordnungsgemäß eingetragenes Mitglied der ruandischen Anwaltskammer und fungiert seit 2021 als Generalsekretär des Internationalen Schiedsgerichtszentrums von Kigali (KIAC). Von April 2012 bis Dezember 2020 war Victor Mugabe als Geschäftsführer der ruandischen Anwaltskammer tätig. Während seiner Amtszeit trug er durch die Entwicklung strategischer Programme, die den ruandischen Anwaltsberuf auf international anerkannte Standards brachten, zum Aufbau der Kammer bei. Vor seiner Tätigkeit bei der ruandischen Anwaltskammer war Victor Mugabe von 2010 bis 2012 amtierender Koordinator des Sekretariats für Justiz, Versöhnung, Recht und Ordnung im ruandischen Justizministerium. Von 2007 bis 2010 war er stellvertretender Koordinator des Sekretariats für den Bereich Justiz, Versöhnung, Recht und Ordnung im ruandischen Justizministerium.

Das Land ist sehr hoch gelegen, was ihm den Beinamen „Land der tausend Hügel“ einbrachte. Die Geografie wird von Bergen im Westen und Savannen im Südosten dominiert, und im ganzen Land gibt es zahlreiche Seen. Das Klima ist gemäßigt bis subtropisch, mit zwei Regenzeiten und zwei Trockenzeiten pro Jahr. Ruanda ist das am dichtesten besiedelte Land auf dem afrikanischen Festland. Die Hauptstadt und größte Stadt des Landes ist Kigali, in der über 1,8 Millionen Menschen leben.

Von April bis Juli 1994 erlebte das Land eine schreckliche Zeitspanne von 100 Tagen, in denen mehr als eine Million Tutsi und einige Hutu, die gegen die Völkermordideologie der damaligen Regierung und der Streitkräfte waren, von den extremistischen Hutu, die sich in der so genannten Interahamwe-Miliz zusammengeschlossen hatten, und einigen Mitgliedern der ehemaligen nationalen Armee (FAR) getötet wurden. Heute ist die Tragödie international als Völkermord an den Tutsi in Ruanda im Jahr 1994 bekannt.

DAS RUANDISCHE JUSTIZSYSTEM VOR 1994

Vor dem Völkermord an den Tutsi im Jahr 1994 war das ruandische Justizsystem von Parteilichkeit und Diskriminierung geprägt und mit zahlreichen politischen Beamten besetzt, deren Ziel nicht die Einhaltung der Gesetze, sondern die Bedienung der ernennenden Gremien war. Der Justizsektor litt unter dem Mangel an gut ausgebildeten und qualifizierten Anwälten und Richtern, der bewussten Behinderung der Gründung einer Anwaltskammer, archaischen Gesetzen und der eklatanten Verletzung des Grundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit durch die Unterstellung des Obersten Gerichtsbarkeit unter die Kontrolle der Exekutive.

Die klassischen Gerichte und Staatsanwaltschaften in Ruanda wurden 1962 bei der Erlangung der Unabhängigkeit Ruandas eingerichtet. Im Jahr 1992 fand ein Audit zur Bewertung des Justizsektors statt, bei dem festgestellt wurde, dass von 1000 Richtern im Land nur zweiunddreißig (32) einen juristischen Abschluss hatten (3,2 %) und von neunundachtzig (89) Staatsanwälten nur achtzehn (18) einen juristischen Abschluss (20 %). Aus diesen Statistiken ergibt sich offensichtlich die damals rückständige Justiz.

Obwohl die Behörden von 1962 bis 1994 versuchten, ein Gerichtssystem in dem Land einzurichten, dachten sie nie daran, eine unabhängige und gut funktionierende Anwaltskammer einzurichten, die eine der drei Säulen des Strafrechtssystems (Gerichte, Staatsanwaltschaft und Verteidigung) darstellt.

Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die juristische Fakultät der Universität Ruanda erst 1978 gegründet wurde (15 Jahre nach der Universitätsgründung) und die Zulassung von Studenten zur juristischen Fakultät sehr beschränkt war (Zulassung einer sehr kleinen Anzahl von Studenten), was den damaligen Mangel an Juristen im Justizsektor erklärt. Das Fehlen kompetenter und unabhängiger Justizorgane in Ruanda nach der Unabhängigkeit war einer der Faktoren, die wesentlich zur Förderung der Kultur der Straffreiheit beitrugen, die 1994 zum Völkermord an den Tutsi führte, der in nur 100 Tagen mehr als eine Million Tutsi das Leben kostete. Nach dem Völkermord war der ruandische Justizsektor völlig gelähmt, da die meisten Mitglieder der Justiz und die meisten Angehörigen der Rechtsberufe entweder während des Völkermords getötet wurden oder infolge des Völkermords ins Exil gingen.

„Das Fehlen kompetenter und unabhängiger Justizorgane in Ruanda nach der Unabhängigkeit war einer der Faktoren, die wesentlich zur Förderung der Kultur der Straffreiheit beitrugen“

Die Herausforderung bestand daher darin, die notwendigen Instrumente und Mechanismen nicht nur für den Wiederaufbau des Justizwesens und die Schaffung von Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen und einzuführen, sondern vor allem die rechtlichen Herausforderungen zu bewältigen, die sich aus den Folgen des Völkermords ergaben, da das Land mit dem Tod von über einer Million Menschen und einer Gefängnispopulation von über 120.000 Personen konfrontiert war.

Die ruandische Gesellschaft war durch das Fehlen von Rechtsstaatlichkeit schwer traumatisiert, während gleichzeitig die Justiz eine Antwort dafür finden musste, wie die zahlreichen Völkermordfälle zu verhandeln seien. Als Reaktion auf diese Situation führte die ruandische Regierung in Zusammenarbeit mit lokalen und internationalen Partnern drastische Gesetzes- und Justizreformen ein, um ein System zu schaffen, das gleichzeitig zur Entlastung, zur Beschleunigung der Verfahren, zur Erleichterung des Zugangs zur Justiz und zur Stärkung der Achtung der Menschenrechte beitrug.

DIE ANWALTSKAMMER IN RUANDA VOR 1994

Während der Kolonialzeit war der Begriff „Anwalt“ und seine Rolle in der Rechtspflege in Ruanda fast unbekannt und wurde nicht verwendet. Von der Erlangung der Unabhängigkeit im Jahr 1962 bis 1994 gab es in Ruanda keine Anwaltskammer, die sich aus unabhängigen und qualifizierten Rechtsanwälten zusammensetzte.

In Art. 81 der Zivil- und Handelsprozessordnung vom 15. Juli 1964 wird jedoch der Begriff „in der nationalen Anwaltskammer eingetragener Rechtsanwalt“ als derjenige genannt, der befugt ist, Parteien vor Gericht zu vertreten und zu unterstützen.

1984 ermächtigte die Regierung, statt eine Anwaltskammer einzurichten, den Justizminister durch das Gesetz Nr. 12/1984 vom 12. Mai 1984 zur Regelung der Vertretung und Unterstützung vor Gericht. Der Justizminister erhielt die Ermessensbefugnis, Antragstellern, die zur Vertretung Dritter und Beistand vor Gericht bereit waren, Anwaltszulassungen auszustellen.

Seit der Unabhängigkeit im Jahr 1962 bis 1994 fehlte der politische Wille, eine professionelle Anwaltskammer zu institutionalisieren. Der fehlende Wille erklärt sich auch aus der strukturierten und organisierten institutionellen Gleichgültigkeit gegenüber Menschenrechtsverletzungen, die die Zeit bis zum Völkermord an den Tutsi im Jahr 1994 prägten.

DIE SITUATION NACH 1994

Infolge des Völkermords an den Tutsi im Jahr 1994 wurden Hunderttausende von Verdächtigen von den ruandischen Justizbehörden festgenommen, und Ende Juli 1996 waren 120.000 Häftlinge in einem Gefängnissystem mit einer Kapazität von nur 18.000 (+ 666 % der Aufnahmekapazität der Gefängnisse) inhaftiert. Im November 1994 wurde der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (ICTR) vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit der Resolution 955 eingerichtet, um die Verantwortlichen für den Völkermord an den Tutsi und andere schwere Verstöße gegen das Völkerrecht zu verurteilen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 1994 in Ruanda begangen wurden. Im Jahr 1995 befand sich der Gerichtshof in Arusha/Tansania und klagte insgesamt 96 Personen an.

Die ruandische Regierung stellte Interimsrichter ein, die nur über einen Sekundarschulabschluss verfügten und eine weitere Ausbildung in Rechtsfragen, insbesondere im Strafrecht, benötigten, damit sie bei der Bearbeitung der anhängigen Völkermordfälle helfen konnten. Im Jahr 2007 hat Ruanda die Todesstrafe aus seinem Strafgesetzbuch abgeschafft.

Eine der herausragensten Neuerungen im ruandischen Justizwesen war jedoch die Gründung der Anwaltskammer im Jahr 1997. Die Anwaltskammer wurde 1997 durch das Gesetz Nr. 03/97 vom 19. März 1997, das im Amtsblatt J.O. Nr. 8 vom 15. April 1997 veröffentlicht wurde und durch das Gesetz Nr. 83/2013 vom 11.09.2013 zur Gründung der Anwaltskammer und zur Festlegung ihrer Organisation und Arbeitsweise aufgehoben wurde, zum ersten Mal in Ruanda eingerichtet.

Die Anwaltskammer wurde 1997 mit nur 37 Mitgliedern gegründet. Die meisten von ihnen waren erfahrene Anwälte aus der ruandischen Diaspora (DR Kongo, Burundi, Uganda, Belgien, Frankreich usw.), andere waren ehemalige Rechtsanwälte, die mit Genehmigung des Justizministeriums Rechtshilfe in Ruanda geleistet hatten.

„Eine der herausragensten Neuerungen im ruandischen Justizwesen war jedoch die Gründung der Anwaltskammer“

Derzeit zählt die ruandische Anwaltskammer mehr als 1000 Mitglieder, von denen nur 15 vor 1994 als Anwälte tätig waren (0,9 %), während 99,1 % der Mitglieder erst nach 1997 als Anwälte tätig wurden.

DIE FÄHIGKEIT DER RUANDISCHEN ANWALTSKAMMER, VÖLKERMORDFÄLLE ZU BEARBEITEN

Erhöhung der Mitgliederzahl der Anwaltskammer

Nach der Gründung der Anwaltskammer im Jahr 1997 war die erste Herausforderung, mit der sich die Institution konfrontiert sah, die sehr begrenzte Zahl professioneller Anwälte, die den Menschen, die juristische Dienstleistungen benötigten, zur Verfügung standen. Für die Anwaltskammer war es unerlässlich, die Zahl ihrer Mitglieder zu erhöhen. Die Anwaltskammer nahm jedes Jahr Anwälte auf, die den Beruf des Rechtsanwalts ausüben wollten. 1997 lag das Verhältnis zwischen Anwälten und Bevölkerung bei 1 Anwalt pro 216.000. Heute kommt ein Anwalt auf 8500 Menschen.

Entwicklung von Fertigkeiten

Nach der Gründung investierte die Anwaltskammer in Zusammenarbeit mit ihren lokalen und internationalen Partnern in den Ausbau der juristischen Fähigkeiten von Anwälten und Strafverteidigern, um den Anforderungen der Justiz, insbesondere in Strafsachen einschließlich des Völkermords, gerecht zu werden.

Der Schwerpunkt dieser Fortbildung lag auf dem internationalen Strafrecht, da der Völkermord an den Tutsi und andere schwere Menschenrechtsverletzungen, die 1994 in Ruanda begangen wurden, ein großes Bedürfnis nach juristischer Aufarbeitung weckten. Wichtige Partner in diesem Programm waren vor allem der ICTR, Avocats Sans Fonti􀆡res, RCN Justice & Démocratie, Barreau du Val d‘Oise (Frankreich), Barreau de Li􀆡ge (Belgien), American Bar Association usw.

Im Jahr 2008 wurde das Institut für Rechtspraxis und -entwicklung (ILDP) gegründet, dessen Hauptzielgruppe die Mitglieder der Anwaltskammern waren, um den Ausbau der beruflichen Fähigkeiten im Bereich Rechtspraxis und Professionalität unter den Angehörigen der Rechtsberufe zu fördern. Alle Mitglieder der Anwaltskammer (insbesondere diejenigen mit wenig Berufserfahrung) waren verpflichtet, ein einjähriges Ausbildungsprogramm zu absolvieren, das mit dem Post Graduate Diploma in Legal Practice abgeschlossen wurde.

Kürzlich wurde in Zusammenarbeit mit der International Development Law Organization (IDLO) ein weiteres Programm zum internationalen Strafrecht durchgeführt, das eine praktischere Ausbildung zur effektiven rechtlichen Verteidigung von Verdächtigen internationaler Verbrechen wie Völkermord ermöglichte. Die Fortbildung innerhalb der ruandischen Anwaltskammer ist seit 2014 verpflichtend, und jedes Mitglied der Anwaltskammer muss nachweisen, dass es jährlich mindestens 30 Stunden Fortbildung besucht hat.

Programm für Rechtshilfe

Um die Menschenrechte durch den Zugang zur Justiz in Ruanda zu fördern, und in Anbetracht der Folgen des Völkermords, sahen die Gesetze von 1997 und 2013 zur Gründung der Anwaltskammer in Ruanda ein starkes Rechtshilfeprogramm vor, das von Mitgliedern der Anwaltskammer durchgeführt und von der ruandischen Regierung und anderen im Justizsektor tätigen Partnern (Belgien, Deutschland über GTZ/GIZ, die Niederlande, Avocats Sans Frontiere usw.) finanziert wurde. Insbesondere hat sich die Regierung Ruandas verpflichtet, für die vom ICTR (vor 2015) oder vom Internationalen Residualmechanismus für Strafgerichtshöfe (IRMCT) nach 2015 nach Ruanda übertragenen Völkermordfälle Rechtshilfe sicherzustellen. Die Überstellung von Verdächtigen des Völkermords wurde daraufhin auch von anderen ausländischen Gerichtsbarkeiten durchgeführt (Niederlande, Kanada, Deutschland, Dänemark, Norwegen, Schweden, USA usw.).

Die Bereitstellung von Rechtsbeistand für Verdächtige von Straftaten wurde auch durch die Verfassung der Republik Ruanda von 2003 in der Fassung von 2015 (Art. 29: Recht auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren: Art. 29, (1) Recht auf Verteidigung und rechtliche Vertretung) und das Strafverfahrensgesetz von 2013 (Art. 39: Recht auf Rechtsbeistand) und 2019 (Art. 46, 68 & 76: Rechte des Verdächtigen) gewährleistet.

Die Anwaltskammer hat klare Vorschriften für kostenlose und andere Rechtshilfeleistungen erlassen, um sicherzustellen, dass jeder Bürger kostenlos oder zu einem subventionierten Preis Zugang zu qualitativ hochwertigen Rechtsdienstleistungen hat (insbesondere für die obligatorische Rechtsvertretung von Kindern unter 18 Jahren in Strafsachen, obligatorische Rechtshilfe für Prozessparteien vor dem Berufungsgericht und dem Obersten Gerichtshof, obligatorische Rechtshilfe für Verdächtige des Völkermords und damit zusammenhängender Verbrechen, die vom ICTR oder anderen ausländischen Gerichten nach Ruanda überstellt werden).

Im Jahr 2014 verabschiedete Ruanda seine erste Prozesskostenhilfepolitik in der Geschichte des Justizsektors und die Anwaltskammer trug zu ihrer Ausarbeitung bei. Die Politik sieht klare Leitlinien und Verfahren für den Zugang zu und die Finanzierung von Prozesskostenhilfe für Bedürftige vor.

Victor Mugabe, Dr. Jan Curschmann, Dr. Astrid Auer-Reinsdorff, Moritz Moelle DAT 2023 Wiesbaden

Heft 11 | 2023 | 72. Jahrgang