Dinner Speech zum Anwaltsessen 2025
Bilder einer Bloßstellung
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
als mich die Anfrage erreichte, ob ich mir diesen Novemberabend in Berlin vorstellen könne, bemächtigte sich meiner eine gewisse Unruhe. Ausgerechnet ich sollte die imposante Liste der Dinnerrednerinnen und -redner fortschreiben, als da wären: vier Bundesverfassungsrichter, drei Präsidenten oberster Bundesgerichte, ein Generalbundesanwalt, eine EuGH-Generalanwältin und so weiter. 19 prominente Juristen in zwei Jahrzehnten – und ich. Wie sollte ich meine 20 Minuten als 20. in dieser einschüchternden Reihe möglichst genussbringend füllen? Dann aber war es klar: Lassen sie uns über Prominenz reden. Und weil ich Strafrechtler bin, werde ich heute etwas über Prominentenstrafrecht sagen. Deshalb ist der Titel meines Hors d’oeuvre: „Bilder einer Bloßstellung“. Spontanes Assoziieren von Mussorgskis Zyklus „Bilder einer Ausstellung“ ist nicht falsch. In einer der zehn Szenen des Klavierwerks geht es um lebhaftes Gewirr, schreiende Verkäufer und streitende Marktfrauen. Das kennen wir auch noch aus heutigen Strafprozessen. Und wenn Prominente eines fürchten, dann, dass sie in der Kakophonie des öffentlichen Jahrmarkts be- und angeschrien werden. … Dass man auch in der Qualitätspresse mehr auf Äußerlichkeiten als auf komplizierte Tatvorwürfe achtet, ist eine noch relativ junge Entwicklung.
Professor Dr. Matthias Jahn | Auszüge aus der gleichnamigen Dinner Speech anlässlich des Berliner Anwaltsessens am 7.11.2025. Verf. ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie der Goethe- Universität und im Nebenamt Richter am Oberlandesgericht Frankfurt. Eine weit ausführlichere, frühere Fassung einschließlich umfangreicher Nachweise findet sich in dem Sammelwerk Litigation-PR. Wie Krisenkommunikation im Gerichtssaal der Öffentlichkeit funktioniert, (Hrsg.) Martin Wohlrabe, 2020, S. 91 – 97.
So wurde 2017 im Bankrott-Verfahren gegen den Ex-Drogerieunternehmer Anton Schlecker als Nachricht von Wert gehandelt, dass die Angeklagten vor dem Stuttgarter Gerichtsgebäude zwar zunächst in ein betagtes Taxi stiegen, dann aber in der Tiefgarage eines Fünf-Sterne-Hotels in ein bulliges Porsche-SUV wechselten, welches, wie im investigativen Duktus der bekannten Gerichtsreporterin noch mitgeteilt wird, „laut Preisliste neu mehr als 90.000 Euro kostet“.1Mayr/Radomsky/Ramelsberger/Ritzer, Im Taxi zum Gericht, im Porsche nach Hause (28.11.2017), online – mit Bildmaterial – verfügbar unter https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/schlecker-insolvenz-im-taxizum- gericht-im-porsche-nach-hause-1.3769341 (URL, wie alle Folgenden, zuletzt abgerufen am 10.11.2025). Dass das Fahrzeug schon deutlich angejahrt war, fiel mir erst durch die Lektüre eines kritischen Leserbriefs auf, der Tage später unter ferner liefen veröffentlicht wurde. Ein Beweisfoto des klandestinen Vorgangs, übrigens in kollegialer Arbeitsteilung geschossen vom Reporter einer großen Boulevardzeitung, wurde frei Haus mitgeliefert. Der Claim: Es ist, entgegen allen treuherzigen Versicherungen der Familie zu ihrer finanziellen Situation, doch noch etwas da. Man führe, so wird insinuiert, die Öffentlichkeit einschließlich der sogenannten „Schlecker- Frauen“ mit Geheimagentenmethoden übel hinters Licht.
Nun ermöglicht die Frage, aus welchen Gründen man als Angeklagter nicht mit dem eigenen Pkw bei Gericht vorfährt, eine Vielzahl von Antworten. Vielleicht will man sich direkt nach der Urteilsverkündung mit Mitangeklagten und Anwälten auf dem neutralen Boden eines Hotels über das weitere Vorgehen besprechen, etwa Fragen des Haftantritts oder der Strategie im anstehenden Revisionsverfahren gegen das gerade verkündete Urteil besprechen? Im Fall Schlecker hätte dazu reichlich Anlass bestanden: Gegen Anton Schlecker hatte das Landgericht Stuttgart eine zweijährige Bewährungs- und eine zusätzliche Geldstrafe verhängt und später bestätigte der Bundesgerichtshof, dass die beiden Kinder des Gründers der insolventen Drogeriemarktkette jeweils für zwei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis müssen.2 BGH, NStZ-RR 2019, 180 (181). Doch zurück zum atemlosen Beweisfoto: War man, was die noch deutlich schlichtere Erklärung wäre, am Morgen vor der Gerichtsverhandlung einfach aus verschiedenen Richtungen angereist und hatte die Tiefgarage als Treffpunkt auserkoren? Möglicherweise gibt es auch einfach keine Dauerparkplätze vor dem Justizpalast, wenn’s in der Hauptverhandlung mal wieder etwas länger dauert? Das kennt man auch in Moabit.
Aber das alles sind, so muss ich einräumen, reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen und lediglich auf Alltagserfahrung gestützte Vermutungen. Das kann, jedenfalls in einer heilen Juristenwelt, noch keinen Verdacht begründen. In der Schnellschuss-Logik eines Storybuilding über Angeklagte aus der Wirtschaftselite, die im persönlichen Auftritt zuweilen nicht per se zu Sympathieträgern taugen, gelten solche Mindeststandards nicht mehr. Nichtigkeiten werden zu Spekulationsobjekten, die noch vor wenigen Jahren allenfalls jene Boulevardmedien interessiert hätten, die heute die Fotos zuliefern.
Das freilich passt in die große Linie einer personalisierenden Berichterstattung, in dem einem zur Bewährungsstrafe verurteilten Familienvater besondere moralische Verderbtheit zugeschrieben wurde, weil er um der eigenen Freiheit willen seine leiblichen Kinder ins Gefängnis gehen lasse – die Familienfotos aus dem Jahr 2017 haben aus Anlass der Entscheidung im Kontext eines Schlecker- Insolvenzverfahrens ihre Wiederauflage erfahren. Dumpfe Vor-Urteile und archetypische Erzählstrukturen, die mehr an Volksmärchen als an solide Gerichtsberichterstattung erinnern, treten an die Stelle von Fakten, auf die es Blattmachern früher einmal angekommen sein soll. Dem Verhältnis von Wirtschaftsstrafrecht und Medien dürfte heute die Beobachtung zugrunde gelegt werden können, dass die Ökonomisierung der Handlungsroutinen, getrieben durch den nie endenden Aufmerksamkeits- Mahlstrom der sozialen Medien, unaufhaltsam im Gange ist. Dies hat, ungeachtet der durch den Pressekodex auferlegten Selbstbindungen der Branche, zu der Notwendigkeit schnell reproduzierter Meldungen zum Tagesgeschehen geführt. Nur so glaubt man, selbst in einigen vormals durch mehr beamtenhafte Akkuratesse geprägten Redaktionsräumen, den durch das technische Können verursachten Aktualitätszwängen noch gerecht werden zu können. Der Anspruch an journalistisches Wollen kann da nicht immer mithalten. Dies führt auf paradoxe Weise zur Entwertung der inhaltlichen Information, der das für den Tatvorwurf randständige, aber medial besser bebilderbare Detail überlegen ist. Oder erinnert sich noch jemand an den exakten insolvenzstrafrechtlichen Schuldvorwurf gegen die Familie Schlecker?
Das ist die schöne neue Medienwelt des Prominentenstrafrechts. Strafverfahren werden nicht selten über öffentlichkeitswirksame Einzelfälle wahrgenommen, deren Bild sich wiederum um die Person des oder der Angeklagten herum formiert. Die Herren Ackermann, Ecclestone, Hoeneß, Middelhoff, Schlecker und Zumwinkel – die Liste ließe sich zwischen A und Z problemlos ergänzen – sind in einer Phase „entfesselter Empörungsdynamik“ (ein Begriff des Medienwissenschaftlers Pörksen) zu Subjekten eines medienöffentlichen Strafverfahrens geworden. Die jahrzehntealte Diagnose, die neuen Formen und Foren der massenmedialen Inszenierung würden auch das Strafverfahren strukturell verändern, hat im Zeitalter von YouTube, TikTok und Insta an Berechtigung gewonnen. Der „Skandal“ hat in der medialen Repräsentationsform des Strafverfahrens durch die Medien einen festen Platz, wie – in Deutschland gleichsam selbst an der Spitze – in einem Strafverfahren gegen den früheren Bundespräsidenten allen Ernstes das Bobby-Car, das der Geschäftsführer eines Autohauses an die Privatadresse der Wulffs in Burgwedel geschickt hatte. … Der Kampf der Bilder – vor allem die im Kopf – ist also voll entbrannt. Der Kampf um das Recht, zumal im Wirtschaftsstrafprozess, soll dem Leser nicht mehr in allen komplizierten Zusammenhängen zugemutet werden, kurz: das Bild im Kopf sagt mehr als 1000 Urteile. Der Beschuldigte versucht, sich mittels Öffentlichkeitsarbeit während des Strafverfahrens, sogenannter Litigation-PR, seiner sozialen Haut noch irgendwie zu erwehren. Begibt man sich auf Spurensuche, wird schnell klar, dass nicht nur die Medien Verantwortung tragen. Wenn in öffentlichkeitswirksamen Fällen nicht nur Staatsanwalt und Steuerfahnder vor der Tür stehen, sondern als bestellte Entourage auch Kamerateams und Pressefotografen, kann sich hinter solchen Leaks auch die Not verbergen, angesichts von Unterausstattung und Sparrunden bei Justiz und Polizei die eigene Position im Kampf um die öffentliche Meinung zu stärken. Das rechtfertigt nichts, erklärt aber manches. Selbst in Steuerstrafverfahren, die eigentlich nach dem Gesetz einen besonderen Geheimnisschutz genießen, sind Live-Bilder vom massenhaften Einmarsch der Fahnder in Firmenzentralen verfügbar, die kaum ohne einen Insidertipp zustande gekommen sein können. Begonnen hat diese Bilderflut vor eineinhalb Jahrzehnten mit der Durchsuchung beim früheren Postchef Klaus Zumwinkel. Heute müssten sich medial exponierte Individuen konkrete Kritik und eben auch juristische Ermittlungsverfahren und Anklagen aller Art gefallen lassen. Aus Bankern wurden in der Finanzmarktkrise Bankster, von denen man jede Woche einen hängen darf, bis sich die anderen gebessert haben (so hat es ein früherer Londoner Bürgermeister einmal denkbar drastisch ausgedrückt).3Vgl. – mit Nachweisen – Jahn, Die strafrechtliche Aufarbeitung der Finanzmarktkrise, wistra 2013, 41. Und an die Stelle eines Amnestieangebots beim Eingeständnis von Steuerdelikten sei die verschärfte und öffentlich personalisierte Verfolgung von Steuerhinterziehung getreten. Der damalige Verteidiger von Herrn Zumwinkel hat daran soeben noch einmal in einem Festschriftenbeitrag unter einer an Trappatonis berühmten Wutausbruch erinnernden Überschrift erinnert.4Feigen/Livonius, Was erlauben Strafjustiz, in Festschrift für Werner Leitner, 2025, S. 257. Das berühmte dpa-Bild mit Staatsanwältin Lichtinghagen spricht Bände, wie sie den Beschuldigten von einer Treppenstufe weiter oben aus mustert und als mächtigere Frau den vormals mächtigen Mann vor sich hertreibt.5dpa v. 14.2.2008, Bildmaterial online z. B. verfügbar unter https://www. fr.de/politik/vermoegen-rund-millionen-euro-geschaetzt-11522455.html. Augenöffnend Hörisch in Jahn/Kempf u. a. (Hrsg.), Strafverfolgung in Wirtschaftsstrafsachen, 2015, S. 6, 8. Wie sich die Bilder gleichen:
Gut zu sehen ist in manchen Bildausschnitten, wie bei Schlecker, schon wieder ein schwarzer Sportwagen aus Stuttgarter Produktion.
Diese Durchsuchung fand übrigens am 14. Februar 2008 statt. Der 14. Februar – Valentinstag. Unwillkürlich mag man sich angesichts der epischen Kraft des Bildes an Shakespeare erinnern: „Auf morgen ist Sankt Valentins Tag, Wohl an der Zeit noch früh [gegen sieben Uhr vor der Kölner Villa des Beschuldigten Zumwinkel], Und ich, ’ne Maid, am Fensterschlag [Frau Lichtinghagen, die damalige Dezernentin der ermittlungsführenden Bochumer Staatsanwaltschaft], Will sein eu’r Valentin.“ Früher hieß der hier beschriebene Vorgang im nüchternen Deutsch der Strafprozessordnung Durchsuchung, dann wurde daraus die Razzia. In der ultimativen medialen Dramatisierung redet man heute vom Zugriff.6Jahn in Jahn/Kempf u. a. (Fn. 6), S. 21. Zum Dramatizing passt vielleicht ein letztes kleines Detail aus dem Bild, das man erst im vergrößerten Ausschnitt erkennt, hier rot markiert: Die Ermittlungsführerin Lichtinghagen trägt über der Kleidung eine goldene Brosche, die eine Raubkatze im Sprung stilisiert. Es liegt im Auge des Betrachters, ob an diesem Morgen nur der Zufall obwaltet hat.
Wer sich angesichts dieses Gesamtbildes in den Medien darüber empört, dass sich Beschuldigte und Angeklagte auf die Spielregeln des neuen Prominentenstrafrechts einstellen, wirkt wie die Schlange, die das Kaninchen kritisiert, weil es flüchtet.
- 1Mayr/Radomsky/Ramelsberger/Ritzer, Im Taxi zum Gericht, im Porsche nach Hause (28.11.2017), online – mit Bildmaterial – verfügbar unter https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/schlecker-insolvenz-im-taxizum- gericht-im-porsche-nach-hause-1.3769341 (URL, wie alle Folgenden, zuletzt abgerufen am 10.11.2025).
- 2BGH, NStZ-RR 2019, 180 (181).
- 3Vgl. – mit Nachweisen – Jahn, Die strafrechtliche Aufarbeitung der Finanzmarktkrise, wistra 2013, 41.
- 4Feigen/Livonius, Was erlauben Strafjustiz, in Festschrift für Werner Leitner, 2025, S. 257.
- 5dpa v. 14.2.2008, Bildmaterial online z. B. verfügbar unter https://www. fr.de/politik/vermoegen-rund-millionen-euro-geschaetzt-11522455.html. Augenöffnend Hörisch in Jahn/Kempf u. a. (Hrsg.), Strafverfolgung in Wirtschaftsstrafsachen, 2015, S. 6, 8.
- 6Jahn in Jahn/Kempf u. a. (Fn. 6), S. 21.











