Editorial – Heft 03 | 2023

Liebe Leserinnen und Leser, herzlich willkommen im Berliner Anwaltsblatt

Für die meisten von uns ist – in Abstufungen je nach unterschiedlicher Betroffenheit – Corona zu einem Randproblem geworden. Ohne Zweifel sind neue, erhebliche Krisen zu bewältigen, die unsere Aufmerksamkeit mehr in Anspruch nehmen. Gleichwohl steht noch aus, unseren Umgang mit der Coronakrise rückblickend zu analysieren. Nicht nur aus rechtlicher Sicht stellen sich auch heute noch viele Fragen: Waren die Maßnahmen verhältnismäßig? Haben die Gerichte ihren Entscheidungsspielraum mit der gebotenen Unabhängigkeit zeitnah ausgeschöpft? War das Pandemiemanagement mit den Vorgaben des Parlamentsvorbehalts vereinbar? Wir haben uns in einer Zeit, die von aufgeregten Debatten geprägt war, mit unserer Veranstaltung „Corona – hat der Rechtsstaat funktioniert?“ am 27. September 2021 diesen Themen gewidmet. Wenn Sie möchten, können Sie sich das auf der Website des Berliner Anwaltsvereins noch einmal anschauen.

Uwe Freyschmidt | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht | Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins

Was bleibt, das haben wir an dieser Stelle schon 2020 geahnt, ist die Gewöhnung an Online-Meetings. Die Online-Verhandlungen nach § 128a ZPO sind endlich üblicher geworden, und das ist in sehr vielen Fällen auch nur angemessen. Unangemessen ist jedoch die Vielzahl an Downloads, technischen Einrichtungen und Apps, die wir für verschiedene Gerichte auf unseren Kanzlei-PCs immer wieder neu benötigen. Das war vorhersehbar (als hätten wir nicht an dieser Stelle bereits 2020 darüber geschrieben!) – und die Konsequenz ist klar: Natürlich benötigen wir bundeseinheitliche Software für Online-Verhandlungen an allen Gerichten! Unterschiedliche Software für verschiedene Gerichtszweige in 16 Bundesländern sind so überflüssig und unangemessen, wie es seinerzeit die unterschiedlichen Versuche, Modellprojekte und Kooperationen von 16 Bundesländern mit dem elektronischen Rechtsverkehr waren. Der DAV setzt sich – und hat dabei unsere Unterstützung – für bundeseinheitliche Software für Gerichtsverhandlungen ein. Das wird unseren Berufsalltag ein gutes Stück weit erleichtern.
Online-Meetings (zu diesem Digital-Anglizismus erwarte ich einmal wieder Post von einigen zu Recht sprachkritischen Lesern und Leserinnen) haben sich auch im Seminarbereich – gerade bei juristischen Fortbildungen – durchgesetzt. Vor allem für Kolleginnen und Kollegen „in der Fläche“ ist das natürlich praktisch und günstig, spart Reisezeit und Kosten. Aber in Berlin – einer Stadt mit ca. 14.500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und im Berliner Anwaltsverein mit seinen ca. 4.200 Mitgliedern – sind wir zum Glück so nah beieinander, dass wir uns persönlich treffen, austauschen, diskutieren, netzwerken können.

In den 13 Arbeitskreisen findet all das statt – besuchen Sie uns einmal wieder! Die Arbeitskreise im Berliner Anwaltsverein sind ehrenamtlich organisiert und auch für Ihren Fachbeitrag, Vortrags- oder Diskussionsvorschlag dankbar! Melden Sie sich für ein Thema oder wenn Sie regelmäßig die Einladung „Ihres“ Arbeitskreises erhalten möchten: www.berliner-anwaltsverein. de/arbeitskreise. Die Teilnahme ist kostenlos für Mitglieder, mit FAO-Bescheinigung, live und echt hier in Berlin (und gelegentlich auch online).
Ein guter Anlass zum Austausch über den Berliner Anwaltsverein oder unter Kolleginnen und Kollegen ist auch unsere Mitgliederversammlung am Dienstag, 2. Mai 2023, im DAV-Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin direkt neben dem Amts- und Landgericht Mitte – wie immer mit anschließendem kollegialen Umtrunk im Innenhof. Sie sind herzlich eingeladen! Aus organisatorischen Gründen würden wir uns über Ihre Anmeldung unter mail@berliner-anwaltsverein.de freuen.

Ihr Uwe Freyschmidt

Exklusiv für Mitglieder | Heft 03 | 2023 | 72. Jahrgang