Editorial – Heft 03 / 2026
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Freispruch! Am 9. Januar 2026 wurde das Urteil im Prozess gegen die elf Mitglieder des Vorstands der Istanbuler Rechtsanwaltskammer verkündet. Dem vorausgegangen war ein monatelanges Verfahren, das in einem Sondergerichtssaal auf dem Gelände eines Hochsicherheitsgefängnisses südwestlich von Istanbul stattfand.
Auslöser war eine öffentliche Erklärung der Kammer Ende 2024. In dieser forderte sie die Aufklärung der Tötung von zwei Journalisten in Nordsyrien und kritisierte willkürliche Festnahmen, unter anderem von Rechtsbeiständen, bei einer Demonstration in Istanbul. Die Staatsanwaltschaft konstruierte daraus den Vorwurf der Terrorpropaganda.
Dr. Dietmar Kurze | Rechtsanwalt | Vorsitzender des BAV | Fachanwalt für Erbrecht und Vorsorgeanwalt in der Kanzlei Kärgel de Maizière & Partner | Sprecher des Arbeitskreises Erbrecht im Berliner Anwaltsverein
Zur Prozessbeobachtung reisten Vertreter von 28 europäischen Anwaltskammern sowie 19 Anwaltsorganisationen an. Dr. Christian Lemke von der BRAK referierte auf unserer Europäischen Konferenz im November anschaulich und erschreckend von dem bedrückenden Verfahren, das einen Frontalangriff auf die Anwaltschaft in der Türkei darstellt.
DAV-Präsident Stefan von Raumer berichtete als Prozessbeobachter vom Mut der Angeklagten und ihrer Strafverteidiger, das Verfahren offen zu verurteilen und sogar die von der Staatsanwaltschaft als „Terrorpropaganda“ eingestuften Forderungen nach Aufklärung der Tötungen offensiv zu unterstützen.
Der Freispruch ist allerdings in doppelter Hinsicht kein endgültiger Schlusspunkt. Erstens hat die Staatsanwaltschaft bereits Berufung eingelegt, sodass das Verfahren weitergeht. Zweitens zeigt der Prozess, unter welchem Druck Anwältinnen und Anwälte in unmittelbarer Nähe zu Deutschland stehen. Ein Blick über den großen Teich und die Angriffe auf die freie Anwaltschaft dort verstärkt die beunruhigenden Gefühle.
Für uns bedeutet das: Wir werden auch weiterhin die Mitglieder der Istanbuler Kammer unterstützen und für Öffentlichkeit sorgen. Zugleich sollten wir die Signale ernst nehmen, dass es an der Zeit ist, für den Rechtsstaat einzustehen und ihn zu verteidigen. Das beginnt bei uns selbst – im Gespräch mit Nachbarn, Freunden und in der Familie. Nur wenn der Wert des Rechtsstaats erkannt wird, wird es uns auch in Zukunft möglich sein, staatlicher Willkür und dem Recht des Stärkeren entgegenzutreten.
Abschließend einige persönliche Worte: Nach mehr als zwanzig Jahren als Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins ist der Kollege Uwe Freyschmidt zum 31. Dezember 2025 zurückgetreten. Seinen Abschiedsgruß hat er bereits im letzten Editorial formuliert. Für seinen langjährigen und engagierten, ehrenamtlichen Einsatz für den Berliner Anwaltsverein gebührt ihm größter Dank! Ein Trost bleibt: Er bleibt uns als Berliner im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins, als beratendes Mitglied im Vorstand des Berliner Anwaltsvereins und hoffentlich noch bei vielen anderen Gelegenheiten erhalten.
Für mich persönlich ist es eine große Ehre, nun die Amtsgeschäfte des Vorsitzenden übernehmen zu dürfen. Einige werden mich bereits aus meiner bisherigen Tätigkeit als stellvertretender Vorsitzender in den letzten knapp drei Jahren, meinen vorherigen vier Jahren im Vorstand sowie aus der Leitung des Arbeitskreises Erbrecht im BAV seit über zehn Jahren kennen. Ich freue mich darauf, auch die anderen Mitglieder kennenzulernen!
Ihr Dr. Dietmar Kurze



