Editorial – Heft 04 2024

Liebe Leserinnen und Leser, herzlich willkommen im Berliner Anwaltsblatt

In einer Zeit großer internationaler Herausforderungen schaffen es nur wenige innere Gesetzesreformen der aktuellen Legislaturperiode in die Nachrichten und ins öffentliche Bewusstsein: Gebäudeenergiegesetz, Fachkräfteeinwanderung und die angekündigte Reform des Sorge-, Abstammungs- und Unterhaltsrechts gehören dazu.

Uwe Freyschmidt | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht | Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins

Der Deutsche AnwaltVerein hat einige davon mit Stellungnahmen begleitet und wird sich noch intensiv mit der Modernisierung des Familienrechts befassen. Im Berliner Anwaltsverein stellen wir Ihnen wichtige Gesetzesreformen jeweils in Fortbildungsveranstaltungen vor und diskutieren die Auswirkungen auf die Praxis. Andere Gesetzesprojekte erhalten weniger öffentliche Aufmerksamkeit, sind für uns als Anwaltschaft aber dennoch von großer Relevanz: Der DAV fordert eine Anpassung der gesetzlichen Anwaltsvergütung noch in dieser Legislaturperiode. Seit der letzten Anpassung 2021 gab es eklatante Preissteigerungen und eine enorme Inflationsrate. Die Anwaltschaft darf auch „in der Fläche“ und in Bereichen, die weitgehend auf Grundlage der gesetzlichen Vergütung – und nicht zuletzt der Prozesskostenhilfe – bearbeitet werden, nicht von der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung abgekoppelt werden. Diese Forderung erheben wir nur zum Teil im eigenen Interesse – denn schon jetzt ist erkennbar, dass in einigen lebenswichtigen Rechtsbereichen der Zugang zum Recht schwieriger wird. Eine angemessene Bezahlung ist eine wichtige Voraussetzung für die Erreichbarkeit von anwaltlichen Dienstleistungen und somit für den Zugang zum Recht.

DAV und BRAK haben bereits im September 2023 eine gemeinsame Stellungnahme (DAV SN 66/23 auf www.anwaltverein.de) an das Bundesministerium der Justiz versandt und ihre Vorschläge zur linearen Erhöhung und zu strukturellen Änderungen der Anwaltsgebühren vorgelegt. Der Bund muss Verbesserungen noch in dieser Legislaturperiode umsetzen und die Länder sind aufgefordert, diesen Verbesserungen auch zuzustimmen. Wir jedenfalls arbeiten daran und werden Sie weiterhin informiert halten.

Im Berliner Anwaltsverein treten wir ebenso selbstverständlich für die angemessene Vergütung der Anwaltschaft als auch bei Bedarf für ehrenamtliches Engagement der Anwaltschaft ein. Die ehrenamtliche Rechtsberatung für Jugendliche des Berliner Anwaltsvereins zieht gerade von Kreuzberg ins Jugendberatungshaus sos.mitte in Moabit um. Hier werden wir in der Rathenower Straße 17 in Moabit in der Nähe des Kriminalgerichts mit SOS-Kinderdorf und dem Jugendzentrum „Zilleklub“ kooperieren. Unser Beitrag sind kostenlose anwaltliche (Erstberatungs-)Gespräche mit Jugendlichen bis zu 21 Jahren, die wir jeden Mittwochnachmittag anbieten möchten. Wenn Sie gelegentlich – ohne Verpflichtung zu regelmäßiger Teilnahme – mitmachen möchten, freuen wir uns auf Ihre Nachricht – und die Jugendlichen freuen sich über Ihre Hilfe: mail@ berliner-anwaltsverein.de. Wir sehen der Arbeit mit den Jugendlichen am neuen Standort in Moabit erwartungsvoll entgegen!

Heft 04 | 2024 | 73. Jahrgang