Editorial – Heft 04 / 2025

Liebe Leserinnen und Leser, herzlich willkommen im Berliner Anwaltsblatt

„Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen.“ Dieses Zitat des Staatsphilosophen Montesquieu mahnt die Legislative – Bund, Länder, Europäische Union –, keine unnötigen Gesetze zu produzieren. Demgegenüber mehren sich die kritischen Stimmen, die eine zunehmende Überregulierung anmahnen und es als Herausforderung ansehen, diesen Trend umzudrehen.

Uwe Freyschmidt | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht | Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins

Insofern war das Motto der diesjährigen Europäischen Präsidentenkonferenz in Wien, an der der Unterzeichner für den Berliner Anwaltsverein teilnehmen durfte, gut gewählt: „Deregulierung und Rechtsstaatlichkeit: Chance oder Gefahr?“ Das auf der hervorragend moderierten Konferenz auf europäischer Ebene durchaus kontrovers diskutierte Thema verdient auch auf nationaler Ebene weitere Beachtung. Lassen Sie uns gern wissen, ob und ggf. in welcher unserer Veranstaltungen (in Betracht kommt z.B. unser Format „Zuhören – Mitreden!“) Sie darüber näher informiert werden möchten.

Die Stimme der Anwaltschaft und der juristischen Community ist in diesen unruhigen Zeiten wichtiger denn je. Wir werden sie auf dem Deutschen Anwaltstag vom 4. bis 6. Juni 2025 in Berlin mit dem Motto: Rechtsstaatlichkeit stärken – Freiheit bewahren! erheben. Setzen auch Sie ein starkes Zeichen der Anwaltschaft bei der Eröffnungsveranstaltung mit Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Andreas Voßkuhle, Universität Freiburg, dem Präsidenten des BVerfG a.D., der Politologin Dr. Jutta Reuschenbach, dem neuen DAV-Präsidenten Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Berlin, und weiteren Gästen (Teilnahme kostenlos). Das volle Programm unter www.anwaltstag.de.

„In Zeiten, in denen rechtsstaatliche Prinzipien weltweit unter Druck geraten, wird der Deutsche Anwaltverein mit seinen 253 örtlichen Mitgliedervereinen ein verlässlicher Partner für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit bleiben“, so der neue DAV-Präsident Stefan von Raumer, Mitglied des Berliner Anwaltsvereins, nach seiner Wahl. Wir wünschen ihm und uns viel Erfolg und starke Unterstützung bei diesem Kernanliegen der Anwaltschaft!

Und schließlich: Der Berliner Anwaltsverein wird auch im laufenden Jahr 2025 nicht außer Acht lassen, dass die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit nicht zuletzt in den Händen künftiger Generationen liegen wird. Wir haben daher unser Programm „Anwälte/Anwältinnen gehen in die Schule“ intensiviert, allein im Jahr 2024 haben wir 18 Schultermine wahrgenommen. Nach eigenem Bekunden hat keine Kollegin und kein Kollege den Zeitaufwand für die Wahrnehmung dieses Termins bereut! Bitte unterstützen Sie dieses Projekt auch weiterhin und seien Sie vielmals für Ihr Engagement bedankt!

Heft 04 | 2025 | 74. Jahrgang