Editorial – Heft 05 | 2023

Liebe Leserinnen und Leser, herzlich willkommen im Berliner Anwaltsblatt

Über ChatGPT sprechen ja alle, aber wir sprechen in diesem Heft einmal intensiver über den/die ReNo. Die Assistenz in der Anwaltskanzlei hat viele Gesichter, der ReNo-Beruf ändert sich vor allem durch die Digitalisierung, aber die Assistenz ist für unseren Beruf auch in Zukunft unverzichtbar. Denn vieles lässt sich digitalisieren, aber kluge Köpfe auch im Assistenzbereich kann das nicht ersetzen.

Uwe Freyschmidt | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht | Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins

Während die Anzahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Berlin gerade die 15.000 überrundet hat – während die Anwaltszahlen „in der Fläche“ sinken – schrumpfen die Ausbildungszahlen für den ReNo-Beruf auch in Berlin stark. Hier müssen auch wir als Anwaltschaft entgegenhalten und für den ReNo-Beruf werben (zum Beispiel hier: ein-job-fuer-kluge-koepfe.de) und natürlich auch selbst ausbilden!
Spannende Fortbildung und rechtspolitische Diskussionen sind wieder auf dem Deutschen Anwaltstag in Wiesbaden vom 12.–16. Juni 2023 zu erwarten. Und weil das Fachprogramm – mit Veranstaltungen zu BeA, RVG und vielen anderen Bürothemen – sich auch für ReNos im Wortsinne auszahlt, ist die Teilnahme für ReNos, die Mitarbeiter oder Mitarbeiterin eines DAV-Mitglieds sind und dies bei der Anmeldung angeben, in diesem Jahr kostenlos. Melden Sie sich jetzt an!
Dabei stehen wir in einem starken Wettbewerb zu vielen anderen Berufen, das Problem des Fachkräftemangels ist nun überall angekommen und für alle offensichtlich. Doch ein Teilbeitrag zur Linderung des Problems – Einwanderung nach Deutschland – war lange fast ein Tabu. Der Deutsche Anwaltverein begrüßt in einer aktuellen Stellungnahme die Gesetzesvorschläge zur Verbesserung der Fachkräfteeinwanderung, zur Umsetzung der aktuellen Blue-Card-Richtlinie und zur Chancenkarte. Der DAV hält allerdings weitere Änderungen des geltenden Rechts für geboten, um den Fachkräftemangel abzubauen. Insbesondere im Bereich der Pflege schlägt der DAV vor, Pflegehelferausbildungen aufenthaltsrechtlich einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung gleichzustellen. Qualifizierten geduldeten Menschen sollte nach Ansicht des DAV der Weg in die Chancenkarte geöffnet werden, und für geduldete Menschen, die sich in einer Berufsausbildung befinden, die Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geschaffen werden. Die vollständige Stellungnahme (SN 17/23) des DAV-Ausschusses für Migrationsrecht finden Sie auf anwaltverein.de.

Nun bitte ich Sie, zwei wichtige und schöne Termine unbedingt vorzumerken: Der Herbstempfang des Berliner Anwaltsvereins, das kommunikative Treffen der Berliner Anwaltschaft und zahlreicher Gäste aus dem europäischen Ausland, findet in diesem Jahr am Donnerstag, 2. November 2023 statt. Zum festlichen und traditionsreichen Berliner Anwaltsessen werden wir Sie am Freitag, 3. November 2023 einladen. Bis dahin gibt es jede Menge Austausch in den Fortbildungs- und (kostenlosen) Arbeitskreisveranstaltungen des Berliner Anwaltsvereins – meist sind es mehrere Veranstaltungen wöchentlich! Termine auf berliner-anwaltsverein.de. Wir freuen uns auf Sie!

Exklusiv für Mitglieder | Heft 05 | 2023 | 72. Jahrgang